Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien
 wird an OECD-Standards angepasst

 

erstellt am
19. 04. 17
13:00 MEZ

Wien (pk) – Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien soll an die OECD-Standards angepasst werden und ermöglicht künftig – eingeschränkt – Amtshilfe bei der Vollstreckung. Die steuerlichen Beziehungen mit Indien werden derzeit durch ein Doppelbesteuerungs- abkommen aus 1999 geschützt. Dieses Abkommen entspricht laut Bundeskanzleramt nicht dem OECD-Standard betreffend Transparenz und Amtshilfe beim Informationsaustausch. Außerdem sehe das Abkommen keine Amtshilfe auf dem Gebiet der Vollstreckung von Steuern vor und sei daher aus österreichischer Sicht revisionsbedürftig, heißt es in den Erläuterungen zum neuen Staatsvertrag, der dem Nationalrat zur Genehmigung vorliegt.

Der bilaterale Informationsaustausch mit Indien soll nun weiter verbessert werden. Obwohl seit 2015 ein Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen gilt, ist dieses auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer beschränkt. Das nunmehr vorliegende Abkommen betrifft hingegen Steuern jeder Art. Zudem ermöglicht die Novelle nun auch die Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steuern. Diese beschränkt sich allerdings auf Abgabenansprüche, die durch ungerechtfertigte Befreiungen oder reduzierte Steuersätze entstanden sind. Laut Finanzministerium werden keine finanziellen und personellen Wirkungen erwartet.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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