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Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien |
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Wien (pk) – Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien soll an die OECD-Standards angepasst werden und ermöglicht
künftig – eingeschränkt – Amtshilfe bei der Vollstreckung. Die steuerlichen Beziehungen mit Indien werden
derzeit durch ein Doppelbesteuerungs- abkommen aus 1999 geschützt. Dieses Abkommen entspricht laut Bundeskanzleramt
nicht dem OECD-Standard betreffend Transparenz und Amtshilfe beim Informationsaustausch. Außerdem sehe das
Abkommen keine Amtshilfe auf dem Gebiet der Vollstreckung von Steuern vor und sei daher aus österreichischer
Sicht revisionsbedürftig, heißt es in den Erläuterungen zum neuen Staatsvertrag, der dem Nationalrat
zur Genehmigung vorliegt. |
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Allgemeine Informationen: |
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Die Nachrichten-Rubrik "Österreich,
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