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Glücksspiel: Berufungsbeschwerde |
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Rom/Bozen (lpa) - In Sachen Glücksspiel bleibt die Landesregierung auf ihrem Standpunkt und zieht daher
gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts vor den Staatsrat. Ende vergangenen Jahres hatte das Verwaltungsgericht
Bozen den Rekurs eines Bozner Spielsaalbetreibers angenommen, der gegen den Verfall der Betriebsgenehmigung für
Video Lotterie Terminals gerichtet war. Grundlage für die Maßnahme des Landes waren Beschlüsse
aus dem Jahr 2012 zur Bekämpfung der Spielsucht und zur Vorbeugung deren negativer Auswirkungen. |
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