Leitl: Interessen des Wirtschaftsstandortes
 und der Beschäftigung wahren

 

erstellt am
19. 04. 17
13:00 MEZ

WKÖ begrüßt Vorstoß der Landeshauptleutekonferenz – Beschleunigungspaket zu UVP-Verfahren dringend notwendig
Wien (pwk) - Auf positive Resonanz in der Wirtschaft stößt der Vorstoß der Landeshauptleute in Bezug auf faire Interessenabwägung bei Standortfragen. Die Landeshauptmänner machen sich in einem Schreiben des Vorsitzenden der Landeshauptleutekonferenz, Günther Platter, an Bundeskanzler, Vizekanzler und Umweltminister für eine Neuordnung des Umweltrechts im Umweltverträglichkeitsgesetz stark. Anlass ist das Nein des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien Schwechat, das aber nur die Spitze des Eisbergs neben einer Vielzahl verschleppter Verfahren ist.

Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl: „Damit lenken die Landeshauptleute in die richtige Richtung, denn wie wir an der Causa Schwechat sehen, gilt es sauber zu trennen, was die Gerichte entscheiden können und was die Politik. Eine faire und transparente vom Abwägung von Interessen und Werten in einem vom Gesetzgeber klar vorgezeichneten Rahmen muss immer gewährleistet sein. Sonst entsteht dem Wirtschaftsstandort ein massiver Schaden, der womöglich schwer wieder gut zu machen ist.“
Beschleunigung der Genehmigungsverfahren notwendig

Die Causa Flughafen Schwechat führe auch vor Augen, wie dringend notwendig die von den Landespolitikern geforderte Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ist, betont Leitl mit Verweis auf die jahrelangen Verfahren rund um die dritte Piste. Wie dieses und viele andere Beispiele zeigen, ist das von Minister Mitterlehner angekündigte Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von UVP-Verfahren rasch erforderlich.

Dem Verfassungsjuristen Heinz Mayer sei insofern beizupflichten, als es nicht um eine Entmachtung der Gerichte gehen könne. Vielmehr ist der Fokus darauf zu richten, dass die Qualität der Gesetze verbessert und die Wahrung wirtschaftlicher Interessen dabei nicht in Frage gestellt wird. „Der Gesetzgeber soll den Wirtschaftsstandort – und damit die Beschäftigung und den Wohlstand im Land – angemessen gewichten“, so Leitl.

Ein generelles Verweisen auf den EU-Rechtsraum könne es auch nicht geben, fügt Leitl an und verweist auf den Flughafen in Prag, der ja gerade eine dritte Piste bekommt – offensichtlich EU-konform.

 

 

 

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