Wien (fma) - Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat am 28.04. die neuen, überarbeiteten
„FMA-Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern
(FMA-FXTT-MS)“ veröffentlicht. Darin werden die Informationspflichten der Banken gegenüber den Kreditnehmern
wesentlich erweitert, erstmals Vorgaben zur Verbesserung der Markttransparenz eingeführt sowie ein eigenes
Kapitel zu den von Banken zu treffenden Risikovorsorgen eingeführt. Dieser neue Mindeststandard tritt mit
1. Juni 2017 in Kraft.
„Die Überarbeitung und Erweiterung unserer Mindeststandards zu Fremdwährungskrediten und Krediten mit
Tilgungsträgern ist ein weiterer Schritt unserer bereits 2008 mit dem De-facto-Stopp der Neuvergabe von Fremdwährungskrediten
eingeleiteten, erfolgreichen Strategie zur Begrenzung des Risikos daraus für private Haushalte. Dadurch wurde
seither das aushaftende Kreditvolumen wechselkursbereinigt um rund € 28 Mrd. oder um mehr als 60% gesenkt. 160.000
Haushalte sind dadurch bereits völlig aus dem Fremdwährungskreditrisiko ausgestiegen, für die noch
verbliebenen 110.000 drängt die Aufsicht damit zu weiteren angemessenen Maßnahmen der Begrenzung des
Risikos, denn auch für diese besteht weiterhin ein erhebliches Risiko, dass sich durch Wechselkursschwankungen
die Rückzahlung des Kredits erheblich verteuert“, so der FMA-Vorstand, Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller.
Erweiterung der Informationspflichten
Sobald die Restlaufzeit des Kredites sieben oder weniger Jahre beträgt, hat die Bank dem Kunden in einem
jährlichen Informationsschreiben die aktuelle Höhe des aushaftenden Kreditvolumens sowie gegebenenfalls
den etwaigen aktuellen Stand des Tilgungsträgers mitzuteilen. Überdies ist anhand von zumindest zwei
unter realistischen Annahmen erstellten Szenarien eine etwaige prognostizierte Deckungslücke am Laufzeitende
darzustellen. Eine Darstellung zusätzlich in grafischer Form wird empfohlen. Der Kreditnehmer ist insbesondere
über angemessene Maßnahmen zur Risikobegrenzung, wie zum Beispiel eine Konvertierung in Euro, die Umstellung
endfälliger Kredite auf Abstattungskredite, Änderungen beim Tilgungsträger etc. zu informieren und
dazu zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. Dieses Gespräch ist auf Basis eines standardisierten
Prozesses unter Beiziehung von erfahrenen Mitarbeitern der Bank durchzuführen.
Verbesserung der Markttransparenz
Banken, deren Fremdwährungskreditvolumen mehr als 10% des Gesamtkreditbestandes beträgt oder die
aufgrund von Fremdwährungskrediten und/oder Krediten mit Tilgungsträgern erhebliche Rechts- oder operationelle
Risiken zu erwarten haben oder die mit einer Deckungslücke von zumindest 20% zu rechnen haben, sind zu bestimmten
Offenlegungen gegenüber dem Finanzmarkt verpflichtet, um ein umfassendes Bild ihres Risikoprofils zu vermitteln.
Dazu ist regelmäßig das aushaftende Volumen an FWTT-Krediten und ihr Anteil am Gesamtkreditportfolio
zu veröffentlichen, es sind die wesentlichen Währungen und der Anteil an den Fremdwährungskrediten
anzugeben sowie die zu erwartende Deckungslücke auf Basis von begründeten und offengelegten Annahmen
darzustellen. Zusätzlich wird optional die Veröffentlichung der Höhe der als notleidend eingestuften
Kredite sowie der vorgenommenen Wertberichtigungen, die Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten bzw. Fälligkeiten
(laufend/tilgend) sowie die Darstellung der Refinanzierungsstruktur empfohlen.
Stärkung der Risikovorsorge der Banken
Für die Risikovorsorgen (Wertberichtigungen, Abschreibungen, Rückstellung) ist in einer zukunftsorientierten
Betrachtungsweise verstärkt auf zukünftig zu erwartende Verluste abzustellen. Die Institute können
aber selbst entscheiden, ob sie dabei eine Einzelengagement- oder eine Portfolioperspektive anwenden. Sie haben
aber zu begründen, warum sie sich wie entschieden haben.
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