Verbesserung für freie Gewerbe – Finanzielle Erleichterungen für Gründerinnen
und Gründer
Wien (sp-/vp-pk) - Die Reform der Gewerbeordnung ist fixiert. Am 27.04. haben sich ÖVP und SPÖ
im Parlament geeinigt. Es gibt wesentliche Verbesserungen für die freien Gewerbe, und die Unternehmensgründung
wird finanziell erleichtert, weil die Grundumlage in der WKÖ fürs erste Jahr wegfällt. ÖVP-Wirtschaftssprecher
Peter Haubner betont, dass "wichtige Verbesserungen für die Unternehmen erreicht wurden und die Gewerbeordnung
weiterhin für Qualität und Qualifikation steht". SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter
spricht von "einem guten Ergebnis, von dem vor allem Ein-Personen-Unternehmen und kleine Unternehmerinnen
und Unternehmer profitieren werden".
Die wesentlichen Neuerungen:
- Die freien Gewerbe werden weiter liberalisiert. Die Regelung über die Nebenrechte
sieht jetzt so wie im Begutachtungsentwurf vor, dass 30 Prozent des Jahresumsatzes in einem anderen freien Gewerbe
gemacht werden können.
- Wichtige Verbesserungen wurden für den Tourismus erreicht: Erleichterungen
bei der Sperrstundenregelung, vereinfachte Möglichkeit des Anbietens von Pauschalreisen und Massagen.
- Zugleich mit der Gewerbeordnung wird das Wirtschaftskammergesetz geändert.
Unternehmensgründer müssen im ersten Jahr nach der Gründung keine Grundumlage für die WKO bezahlen.
- Die Novelle zur Gewerbeordnung und zum Wirtschaftskammergesetz soll am 11. Mai
im Wirtschaftsausschuss beschlossen werden. Damit ist ein Beschluss im Plenum am 16. Mai möglich.
- Ebenfalls Teil der Novelle ist ein One-Stop-Shop für Betriebsanlagen; hier
geht’s darum, dass sämtliche Verfahren (Baurecht, Gewerberecht, Naturschutz, Wasserrecht usw.) in einem von
der Gewerbebehörde durchgeführt werden. Dafür bedarf es allerdings einer Zweidrittelmehrheit. Die
Koalitionsparteien werden daher in den kommenden Tagen Gespräche mit den anderen Fraktionen aufnehmen. Auch
der Grundsatz "Beraten statt strafen" wird verankert.
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