Petitionsausschuss des Landes Brandenburg
 zu Gedankenaustausch im Tiroler Landtag

 

erstellt am
26. 04. 17
13:00 MEZ

Potsdam/Innsbruck (lk) - Eine Delegation aus Vertreterinnen und Vertretern des Petitionsausschusses des deutschen Bundeslandes Brandenburg stattete am 25.04. im Rahmen einer Studienreise in die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino LTP Herwig van Staa und Mitgliedern des Petitionsausschusses im Tiroler Landtag einen Besuch ab.

Angeführt von der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Elisabeth Alter traf die deutsche Delegation im Rokokosaal des Tiroler Landtages zu einem politischen Meinungsaustausch mit ihren Tiroler KollegInnen zusammen und nützte die Gelegenheit, um sich aus erster Hand über die Zuständigkeiten und Tätigkeitsschwerpunkte des Tiroler Petitionsausschusses zu informieren. Dessen Obmann LA Andreas Angerer ging kurz auf die Arbeitsweise im Ausschuss ein: „Nach der Prüfung, ob der Inhalt der Petition Angelegenheiten des Wirkungsbereiches des Landes betrifft, sind mehrere Behandlungsmöglichkeiten vorgesehen, wie z.B. die Einladung und Anhörung der Einbringerin im Ausschuss, die weitere Betrauung von konkreten individuellen Beschwerden durch die Landesvolksanwältin oder die Weiterleitung der Petition an das zuständige Mitglied der Landesregierung. Gerade in Fällen, wo es um die Wahrung allgemeiner Interessen geht, besteht auch die Möglichkeit, die Petition mit Bericht und Antrag direkt an den Landtag zur unmittelbaren Beschlussfassung weiterzuleiten“.

Aber auch die verschiedenen Aufgabenbereiche und die Praxisarbeit der dem Tiroler Landtag als Organ zugehörigen Landesvolksanwältin wurden besprochen. „Die Mitglieder des Petitionsausschusses im brandenburgischen Landtag haben im Vergleich zu Tirol gleichzeitig auch die Funktion „kleiner“ Landesvolksanwälte“, so Ausschussvorsitzende Alter. Im Vergleich zu Tirol gäbe es dort keinen eigenen Volksanwalt und es liege daher automatisch am Petitionsausschuss, auch alle Individualbeschwerden der Bürgerinnen und Bürger zu behandeln. Außerdem halte der Petitionsausschuss seit einiger Zeit auch sehr erfolgreich Sprechtage in den einzelnen Landkreisen ab, um so noch näher am Bürger bzw. an der Bürgerin zu sein. Die Tiroler Landesvolksanwältin Maria-Luise Berger betonte, dass sich das Tiroler Modell vor allem dadurch auszeichne, den Bürgerinnen und Bürgern auf kurzem Weg eine Beratung auch in noch laufenden Verfahren zu ermöglichen. „Wichtig ist dabei, dass die Menschen wissen, dass wir jede Beschwerde objektiv prüfen und sowohl von der Politik als auch von der Verwaltung unabhängig - also weisungsfrei - sind. Das gibt Vertrauen in unsere Tätigkeit“.

Landtagspräsident Herwig van Staa betonte, dass es in einem modernen Europa mit zum rechtsstaatlichen Auftrag und zur Stärkung der Demokratie gehöre, den Bürgerinnen und Bürgern eine unabhängige Stelle zur Verfügung zu stellen, die sie bei Konflikten mit der Verwaltung unterstützt und Verwaltungshandlungen überprüft. Der Tiroler Landtag habe bereits im Jahr 1989 die Volksanwaltschaft als Organ des Landtages geschaffen, die in den verschiedenen Verwaltungsbereichen jedermann auf Verlangen Rat erteile und Beschwerden entgegennehme. „Neben Vorarlberg ist Tirol damit das einzige von insgesamt neun österreichischen Bundesländern, das – neben der Volksanwaltschaft des Bundes – eine eigene Landesvolksanwaltschaft eingerichtet hat“, informierte van Staa die anwesenden Delegationsmitglieder.

 

 

 

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