Potsdam/Innsbruck (lk) - Eine Delegation aus Vertreterinnen und Vertretern des Petitionsausschusses des deutschen
Bundeslandes Brandenburg stattete am 25.04. im Rahmen einer Studienreise in die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino
LTP Herwig van Staa und Mitgliedern des Petitionsausschusses im Tiroler Landtag einen Besuch ab.
Angeführt von der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Elisabeth Alter traf die deutsche Delegation im
Rokokosaal des Tiroler Landtages zu einem politischen Meinungsaustausch mit ihren Tiroler KollegInnen zusammen
und nützte die Gelegenheit, um sich aus erster Hand über die Zuständigkeiten und Tätigkeitsschwerpunkte
des Tiroler Petitionsausschusses zu informieren. Dessen Obmann LA Andreas Angerer ging kurz auf die Arbeitsweise
im Ausschuss ein: „Nach der Prüfung, ob der Inhalt der Petition Angelegenheiten des Wirkungsbereiches des
Landes betrifft, sind mehrere Behandlungsmöglichkeiten vorgesehen, wie z.B. die Einladung und Anhörung
der Einbringerin im Ausschuss, die weitere Betrauung von konkreten individuellen Beschwerden durch die Landesvolksanwältin
oder die Weiterleitung der Petition an das zuständige Mitglied der Landesregierung. Gerade in Fällen,
wo es um die Wahrung allgemeiner Interessen geht, besteht auch die Möglichkeit, die Petition mit Bericht und
Antrag direkt an den Landtag zur unmittelbaren Beschlussfassung weiterzuleiten“.
Aber auch die verschiedenen Aufgabenbereiche und die Praxisarbeit der dem Tiroler Landtag als Organ zugehörigen
Landesvolksanwältin wurden besprochen. „Die Mitglieder des Petitionsausschusses im brandenburgischen Landtag
haben im Vergleich zu Tirol gleichzeitig auch die Funktion „kleiner“ Landesvolksanwälte“, so Ausschussvorsitzende
Alter. Im Vergleich zu Tirol gäbe es dort keinen eigenen Volksanwalt und es liege daher automatisch am Petitionsausschuss,
auch alle Individualbeschwerden der Bürgerinnen und Bürger zu behandeln. Außerdem halte der Petitionsausschuss
seit einiger Zeit auch sehr erfolgreich Sprechtage in den einzelnen Landkreisen ab, um so noch näher am Bürger
bzw. an der Bürgerin zu sein. Die Tiroler Landesvolksanwältin Maria-Luise Berger betonte, dass sich das
Tiroler Modell vor allem dadurch auszeichne, den Bürgerinnen und Bürgern auf kurzem Weg eine Beratung
auch in noch laufenden Verfahren zu ermöglichen. „Wichtig ist dabei, dass die Menschen wissen, dass wir jede
Beschwerde objektiv prüfen und sowohl von der Politik als auch von der Verwaltung unabhängig - also weisungsfrei
- sind. Das gibt Vertrauen in unsere Tätigkeit“.
Landtagspräsident Herwig van Staa betonte, dass es in einem modernen Europa mit zum rechtsstaatlichen Auftrag
und zur Stärkung der Demokratie gehöre, den Bürgerinnen und Bürgern eine unabhängige Stelle
zur Verfügung zu stellen, die sie bei Konflikten mit der Verwaltung unterstützt und Verwaltungshandlungen
überprüft. Der Tiroler Landtag habe bereits im Jahr 1989 die Volksanwaltschaft als Organ des Landtages
geschaffen, die in den verschiedenen Verwaltungsbereichen jedermann auf Verlangen Rat erteile und Beschwerden entgegennehme.
„Neben Vorarlberg ist Tirol damit das einzige von insgesamt neun österreichischen Bundesländern, das
– neben der Volksanwaltschaft des Bundes – eine eigene Landesvolksanwaltschaft eingerichtet hat“, informierte van
Staa die anwesenden Delegationsmitglieder.
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