Forderung der WKÖ nach besserer Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger
Tätigkeit umgesetzt
Wien (pwk) - Der am 25.04. im Ministerrat fixierte Gesetzesentwurf zur besseren Abgrenzung zwischen Selbständigkeit
und Unselbständigkeit setzt nach jahrelangen schwierigen Verhandlungen wichtige Forderungen der Wirtschaftskammer
nach mehr Klarheit für Unternehmer und ihre Kunden um.
„Das neue Gesetz, das per Juli in Kraft treten soll, bringt mehr Rechtssicherheit für Selbständige und
schafft klarere Rahmenbedingungen, für die sich die Wirtschaftskammer eingesetzt hat“, begrüßt
Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der WKÖ.
Auf Vorschlag der Sozialpartner und der Sozialversicherung wurde nun fixiert, dass die SVA (als zuständiger
Versicherungsträger der Selbständigen) künftig stärker in die Verfahren mit den Gebietskrankenkassen
einzubinden ist, wenn nicht klar ist, wohin ein Versicherter zugeordnet werden soll.
Bei Neuanmeldung einer selbständigen Tätigkeit soll in ausgewählten Zweifelsfällen künftig
eine Prüfung anhand eines Fragebogens erfolgen, ob eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit
vorliegt. Die Entscheidung ist für spätere Prüfungen bindend, solange sich der maßgebliche
Sachverhalt nicht ändert.
Bei Umwandlung werden bisher geleistete Beiträge überwiesen
Bisher war es so, dass es den Gebietskrankenkassen möglich war, bis auf fünf Jahre rückwirkend
Selbständige - auch gegen ihren Willen - in Dienstnehmer umzuwandeln und damit hohe Nachforderungen für
Versicherungsbeiträge zu stellen.
Kommt es künftig zu einer Umwandlung, werden zu Unrecht geleistete Beiträge der bisher Selbständigen
an den zuständigen Krankenversicherungsträger des neuen Dienstgebers direkt überwiesen. Was bereits
bezahlt wurde, wird angerechnet.
Die Beitragsschuld des neuen Dienstgebers wird damit bedeutend verringert.
Die bisherige Rechtslage konnte für den Einzelnen zu existenzbedrohenden Kosten führen und gefährdete
nicht zuletzt auch Arbeitsplätze, so Hochhauser, die betont: „Mit dem neuen Gesetz ein wichtiger Schritt in
Richtung mehr Klarheit und Sicherheit in der Abgrenzung zwischen Selbständigen und Unselbständigen gelungen.“
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