Hochhauser: Endlich mehr Rechtssicherheit
für Selbständige in Sicht

 

erstellt am
25. 04. 17
13:00 MEZ

Forderung der WKÖ nach besserer Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit umgesetzt
Wien (pwk) - Der am 25.04. im Ministerrat fixierte Gesetzesentwurf zur besseren Abgrenzung zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit setzt nach jahrelangen schwierigen Verhandlungen wichtige Forderungen der Wirtschaftskammer nach mehr Klarheit für Unternehmer und ihre Kunden um.

„Das neue Gesetz, das per Juli in Kraft treten soll, bringt mehr Rechtssicherheit für Selbständige und schafft klarere Rahmenbedingungen, für die sich die Wirtschaftskammer eingesetzt hat“, begrüßt Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin der WKÖ.

Auf Vorschlag der Sozialpartner und der Sozialversicherung wurde nun fixiert, dass die SVA (als zuständiger Versicherungsträger der Selbständigen) künftig stärker in die Verfahren mit den Gebietskrankenkassen einzubinden ist, wenn nicht klar ist, wohin ein Versicherter zugeordnet werden soll.

Bei Neuanmeldung einer selbständigen Tätigkeit soll in ausgewählten Zweifelsfällen künftig eine Prüfung anhand eines Fragebogens erfolgen, ob eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit vorliegt. Die Entscheidung ist für spätere Prüfungen bindend, solange sich der maßgebliche Sachverhalt nicht ändert.

Bei Umwandlung werden bisher geleistete Beiträge überwiesen
Bisher war es so, dass es den Gebietskrankenkassen möglich war, bis auf fünf Jahre rückwirkend Selbständige - auch gegen ihren Willen - in Dienstnehmer umzuwandeln und damit hohe Nachforderungen für Versicherungsbeiträge zu stellen.

Kommt es künftig zu einer Umwandlung, werden zu Unrecht geleistete Beiträge der bisher Selbständigen an den zuständigen Krankenversicherungsträger des neuen Dienstgebers direkt überwiesen. Was bereits bezahlt wurde, wird angerechnet.

Die Beitragsschuld des neuen Dienstgebers wird damit bedeutend verringert.

Die bisherige Rechtslage konnte für den Einzelnen zu existenzbedrohenden Kosten führen und gefährdete nicht zuletzt auch Arbeitsplätze, so Hochhauser, die betont: „Mit dem neuen Gesetz ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Klarheit und Sicherheit in der Abgrenzung zwischen Selbständigen und Unselbständigen gelungen.“

 

 

 

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