Wien (gemeindebund) - Strafrecht, Schadenersatzhaftung, Verwaltungsvereinfachungen, staatsfeindliche Bewegungen
- die Liste der Anliegen, die Gemeindebund-Chef Alfred Riedl in das Justizministerium mitnahm, war lang. Wolfgang
Brandstetter zeigte großes Verständnis und versprach, sich den Vorschlägen der Gemeinden anzunehmen.
Der dritte Antrittsbesuch des neuen Gemeindebund-Präsidenten Alfred Riedl führte die Delegation am 04.05.
ins Justizministerium. Bundesminister Wolfgang Brandstetter nahm sich viel Zeit, um die lange Liste der Anliegen
zu besprechen. Eines der wichtigsten sind die zahlreichen rechtlichen Verfahren, die gegen Bürgermeister eingeleitet
werden. Davon umfasst ist das ganze rechtliche Spektrum: Anonyme Anzeigen, Amtsmissbrauchsverfahren, Korruptionsvorwürfe,
strafrechtliche Verfahren usw. "Dass ein Bürgermeister mit einem Bein im Kriminal steht, wird ein immer
stärkerer Faktor, der dazu beiträgt, dass sich dieses Amt kaum mehr jemand antun will", betont Riedl
im Justizpalast.
Verständnis von Seiten des Ministers
Brandstetter, der als Anwalt selbst Bürgermeister in solchen Fällen vertreten hat, kennt die Problematik
und zeigte daher großes Verständnis für die Anliegen des Gemeindebund-Präsidenten: "Ich
glaube, dass man hier auch in der Praxis den Dialog zwischen Staatsanwaltschaft und Gemeinden verstärken muss."
Daher wird in den kommenden Monaten an einem geeigneten Format dafür gearbeitet.
Zahlreiche Vorschläge für Verwaltungsvereinfachungen
Alfred Riedl hatte aber auch eine lange Liste an Vorschlägen für die Verwaltungsvereinfachung mit. So
könnte die Geschworenenliste direkt durch die Verwendung der zahlreichen zentralen Register angelegt werden.
Bisher mussten Bürgermeister diese Listen alle zwei Jahre aus der Wählerevidenz erstellen. Ähnlich
verhält es sich mit der Abwicklung von Meldefällen durch Justizanstalten. Gemeinden, die Standort von
Justizanstalten sind, haben immensen Aufwand bei der Bearbeitung der entsprechenden Meldefälle. Diese könnten
direkt durch die Mitarbeiter der Justizwache in das Zentrale Melderegister eingegeben werden.
Über drei Ecken funktioniert auch die Erfassung der Gerichtsbeschlüsse im Zentralen Personenstandsregister.
Diese werden vom Gericht an die Gemeinden übermittelt, wo sie schließlich ins Zentrale Personenstandsregister
eingegeben werden müssen. Auch diese Eingabe könnte direkt erfolgen. Brandstetter zeigte sich auch bei
diesen Vorschlägen nicht abgeneigt: "Ich werden prüfen lassen, ob sich das technisch machen lässt."
Verschärfungen für staatsfeindliche Verbindungen werden begrüßt
Immer öfter werden Bürgermeister Ziel der Forderungen sogenannter "Freeman". Für die Gründung
staatsfeindlicher Verbindungen wurde nun im Ministerrat eine Verschärfung verabschiedet. "Das ist eine
wichtige Weichenstellung", begrüßt Riedl die Strafrechtsreform. Auch Brandstetter zeigte sich mit
dem nun erzielten Kompromiss zufrieden.
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