Sechs Monate bei tätlichem Angriff, bis zu zwei Jahre für Körperverletzung ?
Schützt unter anderem Zugbegleiter, Buslenker und Ticketkontrolleure
Wien (bmvit) - Angriffe gegen Buslenker, Zugbegleiter, Straßenbahnfahrer oder Ticketkontrolleure in
der U-Bahn werden in Zukunft härter bestraft. Bei einem tätlichen Angriff drohen bis zu sechs Monate
Haft, bei Körperverletzung sogar bis zu zwei Jahre. Ein entsprechendes Gesetz passierte am 03.05. den Ministerrat.
"Mit den harten Strafen zeigen wir klar, dass ein Angriff auf das Personal in unseren Öffis kein Kavaliersdelikt
ist und ernste Konsequenzen hat", so Verkehrsminister Jörg Leichtfried. Die neue Regelung wird noch mit
September 2017 in Kraft treten.
Um mehr Schutz für Öffi-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erreichen, wurde in der Novelle zum Strafgesetz
eigens ein neues Rechtssubjekt geschaffen, nämlich "mit bestimmten Aufgaben betraute Bedienstete einer
dem öffentlichen Verkehr dienenden Anstalt". Davon profitieren etwa Lenkerinnen und Lenker von Bussen,
Zügen, Straßen- und U-Bahnen sowie alle Ticketkontrolleurinnen und -kontrolleure.
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