Zwei Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft des Rechnungshofs hat Arno Kompatscher als Landeshauptmann
und Präsident der Region unterzeichnet.
Bozen (lpa) - Das Land Südtirol und die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof haben am 03.05. in Trient ein Einvernehmen
unterzeichnet, das die Übertragung von Untersuchungsaufgaben zum Gegenstand hat. Eine entsprechende Übereinkunft
wurde auch von der Region Trentino-Südtirol und der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof besiegelt. Unterzeichnet
wurden die Dokumente von Arno Kompatscher, seines Zeichens Landeshauptmann und Präsident der Region, sowie
Staatsanwalt Marcovalerio Pozzato für das Abkommen mit der Region und Staatsanwältin Daniela Morgante,
die Südtirol zuständig ist.
Die Grundlage für das heutige Abkommen bildet das Gesetzbuch über die Gerichtsbarkeit im öffentlichen
Rechnungswesen. Dieses sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft des Rechnungshofes Untersuchungsaufgaben an die Finanzwache
oder an Polizeikräfte delegieren kann, aber unter Berücksichtigung "von Professionalitäts-
und Territorialitätskriterien" auch an Führungskräfte der Verwaltung. Um diese Übertragung
von Untersuchungsaufgaben an Führungskräfte und Beamte der Landesverwaltung beziehungsweise der Region
geht es in den Einvernehmen. Bedienstete, denen entsprechende Aufgaben übertragen werden, unterliegen der
Verschwiegenheitspflicht und sind an das Untersuchungsgeheimnis gebunden.
Im Einvernehmen ist vorgesehen, dass die Generalsekretäre des Landes und der Region über die Einleitung
etwaiger Ermittlungen der Staatsanwaltschaft informiert werden, um eine korrekte Vorgehensweise zu garantieren.
Die Verwaltung, so schreibt es die Vereinbarung vor, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, damit
etwaige Ermittlungen wirksam und unter Wahrung von Schweigepflicht und Untersuchungsgeheimnis durchgeführt
werden können. Der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof steht es im Sinne des Übereinkommens auch frei,
Führungskräfte von Landeskörperschafen oder von Betrieben mit Landesbeteiligung einschließlich
des Gesundheitswesens mit Untersuchungsaufgaben zu betrauen.
Von einem Schritt in die richtige Richtung spricht Landeshauptmann Arno Kompatscher: "Es ist das gemeinsame
Anliegen der öffentlichen Verwaltung und des Rechnungshofs, für einen achtsamen und korrekten Umgang
mit den Steuergeldern einzutreten. Die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens betrifft die gesamte Verwaltung
und beschränkt sich nicht auf den einzelnen Bediensteten. Daher ist eine Zusammenarbeit unter Beachtung der
eigenen Zuständigkeiten und Aufgaben zweckmäßig und sinnvoll."
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