Schuldenreport 2017 zeigt, wie
 wichtig Privatkonkurs-Reform ist

 

erstellt am
03. 05. 17
13:00 MEZ

30 Prozent der Klientel der Schuldenberatungen lebt unter dem Existenzminimum. Mit der Privatkonkursreform wird auch ihnen künftig eine Entschuldung ermöglicht.
Wien (asb) - Am 03.05. präsentierte die ASB Schuldnerberatungen GmbH (asb), Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, den Schuldenreport 2017. Der Anteil der arbeitslosen KlientInnen liegt bei knapp 40 Prozent. Auch als Überschuldungsgrund führt mit rund 37 Prozent nach wie vor mit Abstand Arbeitslosigkeit, gefolgt von gescheiterter Selbstständigkeit mit 21 Prozent.

Für beide Gruppen ist es derzeit oft schwierig, die im Privatkonkurs erforderliche Mindestquote von zehn Prozent zu erreichen. Ist das Einkommen sehr niedrig oder sind die Schulden sehr hoch, bleibt der Neustart oft verwehrt. Das soll sich bald ändern: Im März ging die Reform des Privatkonkurses durch den Ministerrat und wird derzeit im Justizausschuss behandelt. Die Abstimmung im Nationalrat erfolgt im Juni, in Kraft treten soll das Gesetz zum Privatkonkurs Neu bereits mit 1. Juli.

Seit vielen Jahren fordern die Schuldenberatungen, die Hürden zum Privatkonkurs zu beseitigen. „Von den knapp 60.000 KlientInnen, die 2016 Unterstützung von einer Schuldenberatung erhielten, haben fast 30 Prozent ein Einkommen unter dem Existenzminimum“, berichtet Clemens Mitterlehner, asb Geschäftsführer. „Für diese Menschen war bisher eine Schuldensanierung äußerst schwierig. Ebenso für Personen, die mit einer Selbstständigkeit gescheitert sind und auf einem hohen Schuldenberg sitzen. Mit dem neuen Gesetz bekommen auch sie eine zweite Chance.“

Peter Bosek, Privatkunden-Vorstand der Erste Group Bank AG sieht die Novelle ambivalent: „Bei der Kreditvergabe haben wir als Bank eine große Verantwortung. Als Gläubiger kann ich mich deshalb grundsätzlich nicht freuen, wenn ich vom verliehenen Geld weniger zurückbekomme. Andererseits ist es sinnvoll, dass durch die Novelle die Schwellen zum Eintritt in ein Verfahren herabgesenkt werden. Dadurch kann die betroffene Person schneller schuldenfrei sein und somit ins geregelte Erwerbsleben eintreten. Scheitern darf nicht Stigmatisiert werden. Das fördert vielleicht auch ein Umdenken zu mehr Mut in der Gesellschaft.“ Und er ergänzt: „Wesentlich allerdings ist, dass die Eigenverantwortung für eine eingegangene finanzielle Verpflichtung bei Privatpersonen aufrecht bleibt. Die Basis ist das Verständnis und Wissen in Sachen Finanzen - mehr Finanzbildung wäre wichtig und wünschenswert.“ Eine Verteuerung der Kredite sieht Bosek derzeit nicht.
Privatkonkurse in Zahlen

Seit der Einführung des Privatkonkurses 1995 wurden österreichweit 129.000 Verfahren eröffnet. 2016 waren es 7.855 Privatinsolvenzen, fast 70 Prozent davon werden von einer Schuldenberatung begleitet. Der Großteil der Sanierungen erfolgt mittels Zahlungsplan, dem die Gläubigermehrheit zustimmen muss. Die Regeln im Zahlungsplan bleiben nach der Reform unverändert. Neu geregelt wird das Abschöpfungsverfahren, die letzte Stufe im Konkurs, der Gläubiger nicht zustimmen müssen: Anstatt bisher sieben Jahre werden SchuldnerInnen künftig nur drei Jahre auf das Existenzminimum gepfändet, die Mindestquote von 10 Prozent entfällt.

 

 

 

Weitere Informationen:
http://www.schuldenberatung.at

 

 

 

 

 

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