Mitterlehner: 30.000 Unternehmen können
 vom Beschäftigungsbonus profitieren

 

erstellt am
03. 05. 17
13:00 MEZ

Vorbereitungen für Förderprogramm laufen auf Hochtouren - Begleit-Legistik im Ministerrat beschlossen: Budget und effiziente Abwicklung sichergestellt
Wien (bmwfw) - Die Bundesregierung hat am Mittwoch die gesetzlichen Voraussetzungen für den neuen Beschäftigungsbonus beschlossen. "Damit stellen wir sicher, dass ab 1. Juli ein Budget von zwei Milliarden Euro zur Entlastung der Wirtschaft bereit steht und die Förderungen für das Unternehmen steuerfrei sind. Geschätzte 30.000 Unternehmen werden vom Beschäftigungsbonus profitieren können", sagte Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner am 03.05. zum Ministerratsbeschluss. Der Beschäftigungsbonus fördert 50 Prozent der Lohnnebenkosten des Dienstgebers für zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse gegenüber dem Vorjahr, wobei die Auszahlung im Nachhinein erfolgt.

Damit der Bonus für das Unternehmen steuerfrei ist, wird im Einkommensteuergesetz eine passende Steuerbefreiung verankert. „Damit stellen wir sicher, dass unsere Förderung zu 100 Prozent beim Unternehmen ankommt", erläutert Mitterlehner. Darüber hinaus legt der Ministerratsbeschluss fest, dass die abwickelnde Förderbank aws schon ab Förderstart verbindliche Zusagen an Unternehmen geben kann. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die zusätzliche vollversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Vergleich zum Vorjahr schaffen, unabhängig von Branche und Größenklasse.

Ziel ist eine hochautomatisierte und effiziente Abwicklung im Interesse der Wirtschaft. Daher beruht das Programm auf einem System von Selbsterklärungen durch die Förderwerber und auf effizienten Kontrollmechanismen. Dazu gehört die Einrichtung einer Datenschnittstelle zum Hauptverband der Sozialversicherungsträger ebenso wie die Möglichkeit der aws, auf Ergebnisse abgabenrechtlicher Prüfungen zurückgreifen zu können. "Das reduziert den Aufwand für Unternehmen und Verwaltung. Denn damit gewährleisten wir, dass auf vorhandene Daten zurückgegriffen und keine unnötigen Doppelprüfungen durchgeführt werden", sagt Mitterlehner.

 

 

 

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