Die Landesregierung hat einen Sammelgesetz-Entwurf genehmigt, der 30 Gesetzesänderungen
in verschiedenen Sachbereichen beinhaltet.
Bozen (lpa) - Kultur, Bildung , Landschafts- und Umweltschutz, Gesundheit und Soziales, Arbeit, Wohnbauförderung,
Lehrlingswesen, Transportwesen, Handwerk, Handel, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Landwirtschaft, Schutzhütten,
aber auch Verwaltungsverfahren, Ämterordnung und Personal: Die Sachbereiche, in denen die Landesregierung
vor allem kleinere Gesetzesänderungen schnell voranbringen will, sind zahlreich. Am 02.05. hat sie auf Vorschlag
von Landeshauptmann Arno Kompatscher dazu einen Sammelgesetzentwurf verabschiedet, der nun dem Landtag zur weiteren
Behandlung übermittelt wird.
Natürlich, bestätigte bei der heutigen Pressekonferenz im Anschluss an die Landesregierungssitzung Landesrat
Christian Tommasini, sei ein Sammelgesetz nicht die beste Lösung, allerdings sei es der schnellste Weg, um
dringende Gesetzesänderungen voranzubringen. "In der Vergangenheit wurden oft auch Details per Gesetz
geregelt, so dass es wiederum eines Gesetzes bedarf, um die entsprechenden Vorgaben wie Gesuchstermine oder Beträge
zu ändern", erklärte der Landesrat. "Unser Ziel ist es, die politische Ausrichgung und die
Zielvorgaben gesetzlich zu verankern und dann für die Umsetzung Durchführungsverordnungen zu erlassen",
beschrieb der Landesrat die Ausrichtung.
Was das von der Landesregierung verabschiedete Sammelgesetz angeht, so wurde es im Verlauf der heutigen Sitzung
geändert. Grünes Licht gab es unter anderem für den von Landesrat Tommasini vorgelegten Artikel
zur Änderung des Wohnbauförderungsgesetzes, das für den Fall von Zwangsräumungen den Zugang
zu Mietwohnungen des Wohnbauinstituts einheitlich und gleichberechtigt regelt. Das Gesetz zielt zudem auf eine
verbesserte Transparenz der Landesverwaltung und einen vereinfachten Zugang der Bürger zu Akten und Beschlüssen.
Mehr Spielraum soll es für die Gemeinden beziehungsweise die Bürgermeister bei der Ermächtigung
lärmintensiver Arbeiten geben, die derzeit nur zwischen 7 und 19 Uhr abgewickelt werden dürfen. Vorgesehen
wird auch die Teilnahme an Integrationskursen für Ausländer als Voraussetzung für finanzielle Solzialleistungen.
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