Wien (bmi) - Das Gewaltschutzgesetz trat am 01. Mai 1997 in Kraft und wurde Vorbild für gleichartige Gesetzgebung
in Europa. Mehr als 110.000 Betretungsverbote wurden in dieser Zeit verhängt und trugen dazu bei, schwere
Gewalttaten zu verhindern. "Österreich war und ist in Sachen Gewaltschutz ein Vorreiter in Europa und
schuf als einer der ersten europäischen Staaten die Möglichkeit, bei Gewalt im häuslichen Bereich
eine Wegweisung auszusprechen und ein Betretungsverbot zu verhängen", sagte Innenminister Wolfgang Sobotka
anlässlich des 20-jährigen Bestehens des Gewaltschutzgesetzes in Österreich. "Jedes einzelne
Betretungsverbot hat dazu beitragen, das Dunkelfeld bei Gewalt im privaten Bereich zu verkleinern und ein klares
Zeichen für ein friedliches und gewaltfreies Zusammenleben zu setzen."
Erfolgsgeschichte Gewaltschutzgesetz
"Das Gewaltschutzgesetz ist für mich eine Erfolgsgeschichte, an der die Polizei einen wesentlichen Anteil
hat", sagt Sobotka. "Allerdings wäre diese Erfolgsgeschichte ohne die enge Zusammenarbeit mit den
Gewaltschutzzentren in den Ländern, der Interventionsstelle Wien und der Gewaltschutzstelle Vorarlberg nicht
möglich gewesen."
Die Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes trat mit 1. Mai 1997 in Kraft. Polizistinnen und Polizisten durften
eine Wegweisung aussprechen und ein Rückkehrverbot bei Gewalt in Wohnungen für die Dauer von sieben Tagen
verhängen. Es wurde im Sicherheitspolizeigesetz die Möglichkeit geschaffen, Daten des Opfers an Gewaltschutzzentren
zu übermitteln. Dadurch wurde eine entsprechende Betreuung der Opfer, vorwiegend von Frauen, möglich
gemacht. Durch zahlreiche Novellen wurden sowohl der zeitliche, als auch der räumliche Geltungsbereich des
Betretungsverbotes ausgeweitet. Betretungsverbote können gegenwärtig für die Dauer von 2 Wochen
und neben der Wohnung auch für Schulen und andere Kinderbetreuungseinrichtungen ausgesprochen werden.
Gleichzeitig wurde die "präventive Rechtsaufklärung" eingeführt, mit der Möglichkeit,
"Gefährdern" die Rechtsfolgen bei Wiederholung vor Augen zu führen und sie auf Unterstützungsmöglichkeiten
wie Gewalt- oder Männerberatung hinzuweisen.
In den vergangenen zwanzig Jahren wurden auch zahlreiche Erweiterungen im Sicherheitspolizeigesetz (SPG), Strafgesetzbuch
(StGB), in der Exekutionsordnung und Strafprozessordnung (StPO) zum besseren Schutz von Opfern von Gewalt vorgenommen.
Unter anderem wurden die "neuen" Strafrechtsdelikte "Stalking" (§ 107a StGB – Beharrliche
Verfolgung), Fortgesetzte Gewaltausübung (§ 107b StGB) und Fortgesetzte Belästigung im Wege einer
Telekommunikation oder eines Computersystems (§ 107c StGB) eingeführt sowie höhere Strafdrohungen
im Bereich des Sexualstrafrechts.
Anzahl der Wegweisungen seit 1997
170 Wegweisungen erfolgten im Jahr 1997, ein Jahr später waren es 1.093, drei Jahre später 3.027. Im
Jahr 2010 wurden 6.926 "Gefährder" weggewiesen, 2016 waren es 8.637. Insgesamt wurden in den vergangenen
zwanzig Jahren 110.524 Wegweisungen ausgesprochen. Die Gründe für den Anstieg sind vielfältig. Durch
das Gewaltschutzgesetz wurde ein wesentlicher Schritt gesetzt für "Null-Toleranz" gegen Gewalt.
Dadurch konnte auch die Hemmschwelle bei den Opfern sich zu einer Anzeige zu entschließen herabgesenkt werden.
Darüber hinaus wurde in der Ausbildung der Polizistinnen und Polizisten bereits von Beginn an ein Schwerpunkt
im Bereich Gewalt in der Privatsphäre gesetzt. Die Ausbildung erfolgt in mehrtägigen Seminaren in Kooperation
mit Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen. "Sicherheit ist eine Querschnittsmaterie und muss als gesamtgesellschaftliche
Aufgabe angesehen werden", sagt Innenminister Wolfgang Sobotka. "Es ist daher wichtig, sich zu einer
Gesellschaft des Hinsehens und Handelns zu entwickeln."
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