LH Kaiser, LHStv.in Schaunig: Erhöhung der Einkommensgrenzen eröffnet mehr Kärntnerinnen
und Kärntnern Zugang zu Wohnbauförderung - Weitere Erleichterungen für Häuslbauer geplant
Klagenfurt (lpd) - Das Land Kärnten setzt weitere Schritte zur Unterstützung für leistbares
Wohnen. Wie Landeshauptmann Peter Kaiser und Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 29.04. ankündigten,
wird auf ihre Initiative hin in der kommenden Regierungssitzung am Dienstag der Beschluss zur Erhöhung der
Einkommensgrenzen für den Bezug der Wohnbauförderung gefasst.
„Wir arbeiten intensiv daran, die Kärntnerinnen und Kärntner noch besser zu unterstützen und unser
Bundesland als arbeitnehmer- und familienfreundliches Lebensland zu attraktivieren. Unser Einsatz für ein
leistbares Leben ist untrennbar mit dem Einsatz für leistbares Wohnen verbunden. Mit der Erhöhung der
Einkommensgrenzen setzen wir einen wichtigen Schritt dazu und schaffen für mehr Kärntnerinnen und Kärntner
die Möglichkeit, eine Wohnbauförderung zu erhalten und sich damit den Traum von den eigenen vier Wänden
zu erfüllen“, unterstreichen Kaiser und Schaunig.
In Kraft treten wird die Erhöhung mit 1. Juni. Die Einkommensgrenze richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt
befindlichen Personen. Für einen Ein-Personen-Haushalt steigt die Einkommensgrenze von 34.000 Euro auf 38.000
Euro, für zwei Personen von 50.000 Euro auf 55.000 Euro und für jede weitere Person erhöht sich
die Einkommensgrenze um 6000 Euro (zuvor waren es 5000 Euro). „Damit öffnen wir einerseits den Markt der gemeinnützigen
Mietwohnungen und ermöglichen viel mehr Kärntnerinnen und Kärntnern Zugang zu leistbarem Wohnraum“,
betonen Kaiser und Schaunig. Das Mietenniveau liegt im gemeinnützigen Bereich um rund 20 Prozent unter dem
privaten Sektor. „Damit sind die gemeinnützigen Bauvereinigungen die wichtigste Preisbremse bei Mietwohnungen.“
Gleichzeitig erhalten mit der Anhebung auch mehr Häuslbauer Zugang zu geförderten Wohnbaukrediten. „Das
ist eine wichtige Starthilfe und Unterstützung für Jungfamilien und für mich eine Herzensangelegenheit“,
wie Kaiser betont. Mit dem neuen auf Initiative von Kaiser und Schaunig erarbeiteten Wohnbauförderungsgesetz,
das in Kürze in Begutachtung gehen soll, werden noch weitere Hürden ab- und die Unterstützung ausgebaut.
Schaunig: „Das neue Gesetz sieht vor, dass es keine überbordenden energetischen Auflagen mehr für den
Erhalt der Wohnbauförderung gibt. Die Baubewilligung reicht künftig aus“. Die Wohnbaureferentin verweist
auch auf eine verstärkte Sanierungsförderung, die im neuen Gesetz vorgesehen ist. Eine energieeffiziente
und barrierefreie anpassbare Bauweise sind die Mindestvoraussetzungen. „Diese Förderung bietet einen verstärkten
Anreiz für qualitativ hochwertige Sanierungen und den Einsatz von neuen, innovativen Technologien.“
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