Wilfing: Für Gemeinden stehen jährlich 3,83 Millionen Euro zur Verfügung
St. Pölten (nlk) - Bereits länger wurde die Kostentragung zwischen Gemeinden und Bund im Fall
der Erneuerung und Errichtung einer Eisenbahnkreuzung diskutiert. Mit den im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes
zur Verfügung gestellten Bundesmitteln sowie den aus den Ertragsanteilen finanzierten Beiträgen stehen
für die Gemeinden in Niederösterreich nun 3,73 Millionen Euro jährlich bis 2029 zur Verfügung.
Um diese Mittel rasch an die Gemeinden ausschütten zu können, wurde eine Förderrichtlinie erarbeitet.
Im Rahmen der Landes-Verkehrsreferententagung in Bregenz präsentierte Niederösterreichs Verkehrs-Landesrat
Karl Wilfing nun dieses Modell. „Niederösterreich ist das Bundesland mit den meisten Bahnstrecken in Österreich.
Wir haben daher rasch eine Förderrichtlinie ausgearbeitet und mit dem Gemeindebund abgestimmt. Dieses neue
Modell wurde nun auf der Konferenz den anderen Ländern vorgestellt und von diesen einhellig begrüßt
und übernommen. Damit unterstreicht Niederösterreich erneut seine Vorreiterrolle im öffentlichen
Verkehr“, informiert Wilfing.
Das Modell sieht vor, dass die Kostenbeiträge für Investitionen zur Sicherung von Eisenbahnkreuzungen
geleistet werden. Es sind alle Eisenbahnkreuzungen von Hauptbahnen, Nebenbahnen, Anschlussbahnen und Straßenbahnen
mit Gemeindestraßen umfasst. Der Förderbetrag richtet sich nach den tatsächlichen Projektkosten.
Überdies wird der Kostenbeitrag in Abhängigkeit von der Streckenkategorie (Haupt- oder Nebenbahn) und
der vorgeschriebenen Sicherungsart festgelegt. Die Förderung ist abhängig von der Finanzkraftkopfquote
der Gemeinde, auch wird für die Auflassung einer Eisenbahnkreuzung ein Pauschalbetrag ausbezahlt.
„Mit unserer niederösterreichischen Initiative stehen wir Modell für alle Bundesländer und haben
einen Weg gefunden, keine Gemeinde zu überfordern und die zur Verfügung stehenden Mittel gerecht zu verteilen.
Nichts desto trotz müssen die Mittel für die Errichtung von Eisenbahnkreuzungen mit größtmöglicher
Effizienz eingesetzt werden. Das bedeutet auch, dass möglichst kostengünstig gebaut werden muss, um die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in den Gemeinden zu entlasten. Das könnte beispielsweise auch damit erreicht
werden, dass – analog zur Schweiz – in Hauptstrecken und Nebenstrecken unterschieden wird, für die jeweils
andere Sicherheitslevels maßgeblich sind“, stellt Wilfing fest.
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