Eine Million Euro als Solidarbeitrag für die Finanzierung der Heimopferrenten
Innsbruck (lk) - Große Tagung in Innsbruck: Die FinanzreferentInnen der Bundesländer trafen sich
am 28.04. zu ihrer regulären Konferenz im Landhaus. Auf der Tagesordnung stand neben der „Verländerung“
des Wohnbauförderungsbeitrages und einer Stellungnahme der Bundesländer zu den finanziellen Auswirkungen
des Arbeitsprogramms der Bundesregierung vor allem das sogenannte Heimopferrentengesetz.
Dieses wurde am 26.04. im Nationalrat beschlossen: „Die FinanzreferentInnenkonferenz begrüßt diese Gesetzesinitiative“,
lautete der einhellige Beschluss. „Es ist traurig und beschämend, was den damaligen Bewohnerinnen und Bewohnern
von Heimen angetan wurde – die Länder stehen einheitlich und geschlossen zu ihrer Verantwortung“, betont Tirols
LH Günther Platter als Vorsitzender der LandesfinanzreferentInnenkonferenz und legt ein gemeinsames Solidarangebot
der Länder vor: „Wir beteiligen uns mit einer Million Euro an der Finanzierung der Renten – ein Signal das
nochmal zeigt, dass wir uns der Sensibilität dieses Themas bewusst sind“, so LH Platter.
68 Millionen Euro Entschädigungsleistungen für die Opfer von Gewalt und Missbrauch
Das Heimopferrentengesetz sieht eine monatliche Zusatzrente für Gewaltopfer in Heimen in Höhe von
300 Euro vor. „Bereits in der Vergangenheit stellte sich das Land Tirol diesem Thema und wird es auch in Zukunft
tun“, verweist LH Platter auf die bereits im Jahr 2010 eingerichtete Opferschutzstelle für Betroffene in Landeseinrichtungen,
die bis heute besteht. „Mir ist und war es wichtig, dass wir gegenüber den Missbrauchsopfern von damals ein
klares Zeichen des Respekts und des ‚Nichtvergessens‘ setzen: Auch wenn begangenes Unrecht dadurch nicht wieder
gut gemacht werden kann“, nahm LH Platter auch Bezug auf die öffentliche Zeremonie am Hohen Frauentag 2010,
bei der der Landeshauptmann öffentlich im Namen des Landes im Beisein von Betroffenen um Verzeihung gebeten
hatte.
Bis heute zahlte das Land Tirol 2,7 Millionen Euro an Missbrauchsopfer aus. Diese Summe beinhaltet Entschädigungszahlungen
in Höhe von 2,4 Millionen Euro sowie Therapiekosten für 409 betroffene Personen. Österreichweit
haben die Bundesländer Zahlungen in Höhe von 68 Millionen Euro geleistet. „Der beschlossene Solidarbeitrag
ist eine Geste der Solidarität, sowie ein vernünftiges Angebot zusätzlich zu dem, was die Länder
bereits geleistet haben“, so Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner.
Arbeitsprogramm der Bundesregierung: Keine Mittelkürzung durch die Hintertür
Außerdem blickten die FinanzreferentInnen der Länder auf das Arbeitsprogramm der Bundesregierung, welches
von LH Platter als grundsätzlich positiv bezeichnet wurde: „Das Arbeitsprogramm 2017 enthält sehr sinnvolle
arbeitsmarkt-, standort- und wirtschaftspolitische Maßnahmen, welche zum Ziel haben, das Wachstum und die
Beschäftigung zu stärken. Das ist ganz klar zu unterstützen. Der Tiroler Arbeitsmarkt ist im Aufwind
– das soll auch so bleiben.“
Allerdings seien hinsichtlich zukünftiger Abänderungen und Neuerungen auch eine Reihe von (steuerlichen)
Maßnahmen enthalten, die finanzielle Auswirkungen auf die Länder haben. Dass diese als Betroffene bisher
nicht eingebunden waren, sieht LH Platter skeptisch und fordert einmal mehr den Dialog zwischen Bund und Ländern:
„Wenn von uns erwartet wird, dass wir einen Beitrag leisten, erwarten wir partnerschaftliche Verhandlungen dazu.
Alles andere wäre ein einseitiger, unzulässiger Eingriff in den erst kürzlich abgeschlossenen Finanzausgleich.“
Dieser sieht zusätzliche Mittel für Länder und Gemeinden in Höhe von 300 Millionen Euro vor.
Dass diese „mehr als gerechtfertigt“ sind und nicht angetastet werden dürfen, betonte Michael Schickhofer,
Steiermarks Landeshauptmannstellvertreter: „Was wir jetzt brauchen sind Vereinfachungen, Straffungen und neue Wege.
Aber wir werden keine Kürzung der Finanzmittel durch die Hintertür akzeptieren. Für das erfolgreiche
Wirtschaften der Länder braucht es statt einseitiger Beschlüsse klare Vereinbarungen mit den Ländern.“
Dem stimmte auch LH Wallner zu: „Es braucht eine berechenbare Finanzlage und wir wollen auf Augenhöhe behandelt
werden. Für die Planbarkeit der nächsten fünf Jahre müssen wir uns auf das Paktum Finanzausgleich
verlassen können.“
„Als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz habe ich frühzeitig mittels Umlaufbeschluss die Länderpositionen
klargestellt. Diese Standpunkte habe ich beim Koordinationstreffen für das Stabilitätsprogramm nochmals
bekräftigt. Dass sich Bundesminister Hans Jörg Schelling für Gespräche mit den Ländern
und Gemeinden ausgesprochen hat, sofern es zu Änderungen im Finanzausgleich kommen sollte, ist ein gutes Zeichen
für die künftige gemeinsame Zusammenarbeit“, so LH Platter.
Wohnbauförderung: Tarife werden von Ländern festgelegt
Mit dem Wohnbauförderungsbeitrag als ausschließliche Landesabgabe sowie mit der vollen Autonomie der
Länder hinsichtlich der Tarifhöhe wird im Rahmen des Finanzausgleichs eine von LH Platter geforderte
Richtungsänderung umgesetzt: „Ich habe mich bereits deutlich für die Steuerautonomie der Bundesländer
stark gemacht. Mit der ‚Verländerung‘ des Wohnbauförderungsbeitrages ab 1. Jänner 2018 setzen wir
einen ersten Schritt. Gleichzeitig sind wir bereit, mehr Verantwortung zu übernehmen – denn wie wir am Beispiel
der Schweiz sehen, schadet ein gesunder Wettbewerb nicht.“ Das Land Tirol hat im Jahr 2016 260 Millionen Euro für
die Wohnbauförderung aufgewendet und 173 Millionen Euro kamen aus Rückflüssen zurück. Der Wohnbauförderungsbeitrag
betrug 66 Millionen Euro – daraus ergibt sich ein Zuschussbedarf aus dem Landesbudget in Höhe von 21 Millionen
Euro. Für zukünftige mögliche Schritte im Bereich der Wohnbauförderung wird eine gemeinsame
Arbeitsgruppe unter dem Titel „Abgabeautonomie“ eingesetzt.
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