LTP Sonderegger bei 123. Plenartagung des Ausschusses der Regionen
in Brüssel
Brüssel/Bregenz (vlk) - Die Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 stand im Fokus der 123. Plenartagung
des Ausschusses der Regionen (AdR) in Brüssel, die am 12.05. zu Ende ging. Landtagspräsident Harald Sonderegger
vertrat die Interessen Vorarlbergs und sprach sich übereinstimmend mit der klaren Mehrheit der AdR-Mitglieder
für den Erhalt sowie eine vereinfachte und flexiblere Ausgestaltung aus – gerade im Hinblick auf die neuen
europäischen Herausforderungen u.a. durch den Brexit.
Die Kohäsionspolitik ist die Hauptinvestitionspolitik der EU. Sie richtet sich an alle Regionen und Städte
in der Europäischen Union, um die Schaffung neuer Arbeitsplätze, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen,
das Wirtschaftswachstum, eine nachhaltige Entwicklung und die Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürger
zu fördern. Die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die bis 2020 über ein Drittel am EU-Gesamthaushalt
ausmachen, sind diesbezüglich die wichtigsten Investitionsinstrumente der EU. Ihre Rolle nach 2020 erscheint
aber gefährdet durch den Brexit und neue Prioritäten der EU, wie z. B. Verteidigung, Sicherheit und Migration.
Mit dieser Initiativstellungnahme zur Kohäsionspolitik nach 2020 hat der AdR als erstes Gremium auf EU-Ebene
klar Stellung bezogen, so Landtagspräsident Sonderegger: "Für die Zeit bzw. die Haushaltsplanung
nach 2020 stellen sich große Fragen: Wie wird sich der Brexit auswirken, da die zweitgrößte Volkswirtschaft
der EU als Nettozahler wegfällt? Inwieweit wird dem Finanzierungsbedarf anderer EU-Politiken bzw. EU-Instrumenten
Rechnung getragen, die teils in direkter Konkurrenz zur Kohäsionspolitik stehen?" Die Kohäsionspolitik
sei ein bedeutender Eckstein für einen solidarischen Beitrag zur Stärkung der EU und zur Verdeutlichung
des Mehrwerts der EU für die Bürgerinnen und Bürger, so der Präsident: "Die Nachfolge
zur EU-2020-Strategie muss langfristig tragfähig sein. Zukunftsfit zu machen heißt: Bewährtes fortführen
und optimieren – teilweise vereinfachen und flexibler gestalten. Ein konkretes Beispiel sind die Änderungsverfahren
für die genehmigten Förderprogramme. Die zukünftige Kohäsionspolitik der EU soll vor allem
den Herausforderungen vor Ort gerecht werden."
Die Grundstruktur der Kohäsionspolitik – Förderung unterschiedlich entwickelter Regionen bzw. Übergangsregionen
– soll laut Sonderegger beibehalten werden. Die weniger entwickelten Gebiete sowie die Randgebiete sollen weiterhin
die höchste Förderung erhalten. Das BIP als wesentlicher Abgrenzungsindikator habe sich bewährt.
Ergänzend für die Mittelverteilung empfiehlt sich die Einführung weiterer Kriterien mit Bezug zum
Arbeitsmarkt sowie zu speziellen Herausforderungen (z.B. sozial, umweltspezifisch, demografisch etc.). Der Landtagspräsident
sprach sich darüber hinaus für die Installation von Werkzeugen zur Messung der Wirkung der Kohäsionspolitik
aus: "In Österreich arbeiten der Bund und die Länder gemeinsam an einer einheitlichen Positionierung.
Ich habe in Brüssel unsere Forderung nach Differenzierung neuerlich angebracht – der Ansatz, alles und alle
über einen Kamm zu scheren, hat sich in vielen Fällen als nicht zweckdienlich erwiesen."
Die europäischen Städte und Regionen legten in einer von Michael Schneider (EVP/DE) erarbeiteten Stellungnahme
Vorschläge zur Verbesserung der Kohäsionspolitik und zur Stärkung ihres Beitrags zu den EU-Zielen
vor. Heute, Freitag, hat sich Günther Oettinger, für Haushalt und Personal zuständiges Mitglied
der Europäischen Kommission, unter anderem auch darüber mit den Mitgliedern des AdR ausgetauscht – kurz
bevor der Ausschuss seine Entschließung zum Entwurf des EU-Haushaltsplans für 2018 verabschiedete.
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