Wirtschaftsausschuss verabschiedet
 Gewerbeordnungsnovelle

 

erstellt am
12. 05. 17
13:00 MEZ

Wirtschaftsausschuss beschließt Änderungen im Wirtschaftskammergesetz und im Maß- und Eichgesetz
Wien (pk) - Die bereits seit Langem angekündigte Novelle zur Gewerbeordnung kommt nun in die parlamentarische Zielgerade. Der Wirtschaftsausschuss verabschiedete am 11.05. den durch einen umfangreichen Abänderungsantrag überarbeiteten Regierungsentwurf, sodass einer Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen des Nationalrats nichts mehr im Wege steht. Für die Reform stimmten die Regierungsparteien, die ebenso wie Bundesminister Reinhold Mitterlehner konkrete Fortschritte für die Unternehmen sehen. Die für die Änderungen im Betriebsanlagenverfahren erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit konnten damit nicht erzielt werden. Hier wollen die Regierungsparteien bis zum Plenum noch weitere Gespräche mit der Opposition führen. FPÖ, NEOS und Team Stronach geht die Novelle zu wenig weit, die Grünen befürchten Verschlechterungen beim Naturschutz und bei den Anrainerrechten. Großes Lob spendeten alle Fraktionen dem scheidenden Vizekanzler, dem sie für dessen sachliche Zusammenarbeit dankten.

Novelle streicht Teilgewerbe und weitet Nebenrechte aus
Verfahrensvereinfachung, Deregulierung und Liberalisierung sind dabei die Ziele, die sich die Novelle setzt (1475 d.B.). So ist etwa eine Gebührenbefreiung insbesondere bei Gewerbeanmeldungen und Betriebsanlagengenehmigungen vorgesehen. Darüber hinaus werden generelle Standards für Befähigungs- und Meisterprüfungen normiert. Im gewerblichen Berufsrecht wiederum kommt es zur Streichung der derzeit mit Zugangsvoraussetzungen reglementierten Teilgewerbe. Freie Gewerbe werden demnach etwa die Änderungsschneiderei, das Modellieren von Nägeln oder die Fahrradtechnik. In Zukunft wird es damit insgesamt 81 reglementierte und rund 440 freie Gewerbe geben.

Zudem bringt die Reform Ausweitungen bei den Nebenrechten. In diesem Sinn werden ergänzende Tätigkeiten nicht mehr an einen "geringen Umfang" gebunden. Stattdessen legt der Abänderungsantrag der Regierungsparteien nun bestimmte Prozentsätze fest, die darüber Aufschluss geben, welchen Anteil die ergänzenden Tätigkeiten an der Gesamtleistung haben dürfen. Konkret orientiert sich das zulässige Volumen an einer Obergrenze von maximal 30% des Jahresumsatzes für alle Tätigkeiten, wobei für ergänzende Leistungen aus reglementierten Gewerben eine Grenze von 15% pro Auftrag vorgesehen ist. Ein Aus bedeuten die neuen Regelungen jedenfalls für die Scheinselbständigkeit am Bau. Dieses Themas nimmt sich auch eine Ausschussfeststellung an, die dafür eintritt, bei den Schulungen der MitarbeiterInnen der Gewerbebehörden stärker auf den Bereich des Lohn- und Sozialdumpings einzugehen.

In Anbetracht des kommenden Rauchverbots und damit zusammenhängender allfälliger Lärmbelastungen durch vor den Lokalen rauchende Gäste sieht der Abänderungsantrag auch Adaptierungen bei der Sperrstundenregelung vor. Gemeinden können nun in Abwägung der Interessen der AnrainerInnen und der Lokalbetreiber unter Beiziehung von Sachverständigen die Sperrstunde vorverlegen. Eine von den Regierungsparteien beschlossene Ausschussfeststellung fordert hier die Gemeinden auf, schon präventiv darauf hinzuwirken, dass Anlässe, die zur Anwendung der Sperrstundenverkürzung führen können, so weit wie möglich vermieden werden.

Im gewerblichen Betriebsanlagenrecht kommt es zu einer Reform des vereinfachten Genehmigungsverfahrens, die darauf hinausläuft, diesem Verfahrenstyp in der Praxis stärker zum Durchbruch zu verhelfen. Demnach soll nun die Prognose der Unbedenklichkeit der Immissionen nicht Teil der Prüfung der zutreffenden Verfahrensart, sondern vielmehr zentraler Teil der inhaltlichen Bewertungen sein. Die Fristen, innerhalb derer Nachbarn ihre Rechte geltend machen können, werden zudem präzise geregelt. Unter dem Aspekt der Vereinfachungen sieht das Gesetz auch die Erweiterung der Verfahrenskonzentration als One-Stop-Shop für Betriebsanlagen – sämtliche Verfahren sollen in Zukunft in einem vor der Gewerbebehörde durchgeführt werden - sowie die Streichung von unverhältnismäßigen Veröffentlichungspflichten.

Eine Präzisierung reichten die Regierungsparteien mit einem von SPÖ, ÖVP und Grünen unterstützten Antrag (2044/A) nach, der nun ausdrücklich klarstellt, dass Automatentankstellen als Betriebsstätten im Sinn der Gewerbeordnung gelten.

Regierungsparteien sehen zahlreiche Erleichterungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Qualität
Es sei gelungen, eine Balance zwischen Qualität und Qualifikation und der notwendigen Liberalisierung zu finden, unterstrich ÖVP-Wirtschaftssprecher Peter Haubner. Die Reform bringe wesentliche Erleichterungen, die den Unternehmen helfen, viel Geld und Bürokratie zu sparen, freute sich Gabriel Obernosterer (V). Allein im Tourismus habe man früher für ein Mittelklassehotel sechs Gewerbescheine – von der Gastronomie über die Massage bis hin zum Hoteltaxi – gebraucht, nun reiche ein einziger, illustrierte der ÖVP-Tourismussprecher die Bedeutung des heutigen Beschlusses.

Von einer guten Lösung, die versucht, die verschiedenen Interessen auszutarieren, sprach Christoph Matznetter (S). Der Wirtschaftssprecher der SPÖ begrüßte vor allem die Regelung der Nebenrechte und betonte, die Gewerbeordnung baue nach wie vor auf dem System der Kollektivverträge auf und sichere damit auch die Qualität des fachlichen Niveaus.

   

Für Opposition ist Novelle kein großer Wurf
Kritik kam hingegen von den Oppositionsparteien. Die Novelle sei kein großer Wurf, urteilte FPÖ-Mandatar Axel Kassegger, der sich noch mehr Wirtschaftsfreundlichkeit gewünscht hätte. Die Neuerungen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, würden aber nicht weit genug gehen. Bei der Regelung der Nebenrechte warnte er vor Rechtsunsicherheit. Nicht genutzte Liberalisierungsspielräume gibt es nach Meinung Kasseggers etwa bei der Betriebsübergabe, bei den Publikationspflichten sowie bei der Genehmigungsfreistellung.

Namens der Grünen befürchtet Christiane Brunner Verschlechterungen für Naturschutz- und Anrainerrechte durch die Änderungen im Betriebsanlagenrecht. Ihre Fraktion sei nicht grundsätzlich gegen Verfahrenskonzentration, Belange des Naturschutzes sollten aber nicht mit anderen Verfahren mitbehandelt werden. Heftige Kritik übte Brunner auch am Verlust der Parteistellung für die Umweltanwaltschaft. Ihr Fraktionskollege Matthias Köchl wiederum beanstandete, beim Zugang zur Gewerbeberechtigung sei zu wenig auf sachliche Kriterien abgestellt worden. Bedenken an der Sperrstundenregelung äußerte Birgit Schatz (G), die in diesem Zusammenhang vor Nachteilen für AnrainerInnen warnte.

"Höchstens ein Katzensprung" ist die Novelle nach den Worten von NEOS-Wirtschaftssprecher Josef Schellhorn, der jeglichen Bürokratieabbau vermisst. Es habe keinen Sinn, im 21. Jahrhundert eine Gewerbeordnung, die aus dem frühen 20. Jahrhundert stammt, zu reparieren, vielmehr brauche es eine komplette Neufassung, um etwa auf Herausforderungen wie die Digitalisierung zu reagieren. Ähnlich unzufrieden äußerte sich Leopold Steinbichler (T). 860 verschiedene Kollektivverträge und 382 Paragrafen seien allein schon ein Indiz dafür, dass die Novelle zu keiner wirklichen Liberalisierung führen werde. Den Unmut Steinbichlers riefen dabei vor allem die Sperrstundenregelung, die Bestimmungen über Baustellen sowie die Registrierkassenpflicht hervor, die seiner Meinung nach die Gewerbetreibenden in ihrer praktischen Tätigkeit behindern. Wenn man freie Unternehmen will, dann dürfe man diese nicht immer wieder mit neuen Vorschriften knebeln, lautete sein Appell.

Mitterlehner: Novelle bringt konkrete Fortschritte für Unternehmen
Die Novelle bringe eine Reihe konkreter Fortschritte, werde aber noch nicht der letzte Schritt sein, betonte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Die Gewerbeordnung verbinde Qualitätssicherung mit dem System der Kollektivverträge und der dualen Ausbildung, daran werde sich auch in Zukunft nichts ändern, versicherte der Ressortleiter. Besonders positiv wertete er die Neuerungen im Betriebsanlagenrecht, die seiner Einschätzung nach nun dazu führen, dass 50% aller Betriebsanlagenverfahren nun als vereinfachte Verfahren geführt werden können. Mit Nachdruck begrüßte Mitterlehner auch die Erleichterungen bei den Nebenrechten sowie die Streichung der Teilgewerbe.

Anträge der Opposition werden vertagt
Die Opposition steuerte ihrerseits eine Reihe von Anträgen bei, die ebenfalls auf eine Modernisierung der Gewerbeordnung hinauslaufen, von den Regierungsparteien aber vertagt wurden. So forderte die FPÖ am Beispiel des Reinigungsgewerbes (388/A(E)) vor allem die Beseitigung von aus ihrer Sicht nicht mehr nachvollziehbaren Tätigkeitsbeschränkungen. Aus der Gewerbeordnung streichen will FPÖ-Wirtschaftssprecher Bernhard Themessl überdies bereits seit 1859 bestehende Entlassungsgründe, wie etwa unordentlicher Lebenswandel, unvorsichtiger Umgang mit Feuer und Licht oder abschreckende Krankheit (374/A(E)). Eine Neugestaltung der Gewerbeordnung urgieren auch die NEOS (1888/A(E)), die grundsätzlich für einen freien Zugang zum Gewerbe plädieren, wobei Befähigungsnachweise nur noch für jene Tätigkeiten erforderlich sein sollten, die Gesundheit, Umwelt oder Finanzen gefährden könnten. Geht es nach Josef Schellhorn (N), dann wären inhaltlich verwandte freie und reglementierte Gewerbe zudem zu breit definierten Branchengewerben zusammenzufassen.

Die Grünen schließlich forderten in ihrem Anliegen (2081/A) die Streichung jenes Paragraphen aus der Gewerbeordnung, auf dessen Basis Strafgelder, die die Bezirksverwaltungsbehörden in Verfahren wegen gewerberechtlicher Verstöße einheben, an die Wirtschaftskammer weitergegeben werden. Matthias Köchl (G) sprach in diesem Zusammenhang von Querfinanzierung durch den Steuerzahler und argumentierte, die Wirtschaftskammer sollte die Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen aus ihren Einkünften bestreiten und nicht als "Zubrot" von den Bezirksverwaltungsbehörden einfordern.

Als miterledigt gilt hingegen ein gemeinsamer Vorstoß (1723/A(E)) von FPÖ, NEOS und Team Stronach, in dem klare Regelungen für die Festsetzung der Sperrstunde von Gastronomiebetrieben verlangt werden. Konkret schlagen die drei Oppositionsparteien die Ausarbeitung einer Studie über die von Gasthäusern und Lokalen ausgehenden Lärmemissionen vor, auf deren Basis dann die Sperrstundenregelung der Gewerbeordnung angepasst werden sollte.

Abgeordnete streuen Mitterlehner Rosen
Viel Lob und Applaus von allen Fraktionen gab es für Reinhold Mitterlehner bei seinem letzten Auftritt im Ausschuss. Der Wirtschaftsminister habe immer das Gemeinsame über das Trennende gestellt, meinte etwa Ausschussobmann Peter Haubner (V), dem SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter mit der Bemerkung beipflichtete, aufgrund der Handschlagqualität Mitterlehners sei es gelungen, gemeinsam viele Regelungen zu beschließen, die haltbar waren. Die Bereitschaft zur fachlichen Zusammenarbeit sei auch bei oft unterschiedlichen Meinungen immer im Vordergrund gestanden, brachte Ruperta Lichtenecker (G) die Wertschätzung der Opposition für den scheidenden Wirtschaftsminister auf den Punkt.

Reinhold Mitterlehner dankte seinerseits für die sachlichen Auseinandersetzungen und die konstruktive Zusammenarbeit im Wirtschaftsausschuss und bemerkte, es sei ihm ein Vergnügen gewesen. Er sei trotz seines Rücktritts in die Ausschusssitzung gekommen, zumal er seine Tätigkeit nicht mit der Eröffnung des Giraffenparks in Schönbrunn beenden wollte.

   

Ausgehend von einem von Abgeordneten der Koalition eingebrachten Initiativantrag hat der Wirtschaftsausschuss eine Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes (WKG-Novelle 2017) beschlossen. Kammermitglieder sollen durch neue Berechnungsmodelle der Grundumlage entlastet werden. Neu ins Kammergesetz aufgenommen wird auch die ausdrückliche Berechtigung, Daten zur Bekämpfung von Pfusch zu sammeln und zu verarbeiten. Die Novelle fand die Zustimmung der SPÖ, der ÖVP und der Freiheitlichen. Gegen sie sprachen sich Grüne, NEOS und Team Stronach aus.

Eine weitere Novelle betrifft das Maß- und Eichgesetz. Unter Berücksichtigung technischer Neuerungen werden die Intervalle für Nacheichungen festgelegt oder Eichpflichten überhaupt abgeschafft. Diese Änderungen wurde einstimmig angenommen.

Anträge der FPÖ und NEOS zur Reform der Wirtschaftskammer wurden vertagt. Für die FPÖ ist die Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern überfällig, die NEOS wollen eine grundlegende Neustrukturierung der Kammern. Erneut vertagt wurden auch Anträge der Grünen und des Team Stronach. Die Grünen wünschen mehr Aussagekraft der Transparenzdatenbank. Das Team Stronach spricht sich für eine bessere Standortpolitik aus, die vor allem den ländlichen Raum fördern soll.

Grundumlage für Mitglieder der Wirtschaftskammer wird gesenkt
Mit Mehrheit stimmte der Wirtschaftsausschuss dem Initiativantrag der Abgeordneten Peter Haubner (V) und Christoph Matznetter (S) zur Änderung des Wirtschaftskammergesetzes zu. ( 2142/A). Die Novelle ziele auf eine Entlastung der Kammermitglieder ab, erläuterte Haubner. So soll etwa bei Unternehmensgründungen im ersten Jahr nach der Gründung die Pflicht zur Zahlung der Grundumlage entfallen. Vorgesehen ist ferner die Einführung eines degressiven Staffeltarifs, der bewirkt, dass mit steigendem Vorsteuervolumen die Belastung durch die Umlage sinkt. Darüber hinaus wollen SPÖ und ÖVP die Bemessungsgrundlage um die auf Investitionen entfallenden Umsatzsteuern verringern. Gänzlich gestrichen werden soll die Pflicht zur Zahlung einer mehrfachen Grundumlage. Bei Vorliegen von mehreren Gewerbeberechtigungen, die allesamt zur Mitgliedschaft in ein und derselben Fachorganisation führen, ist damit in Zukunft nur noch die Grundumlage für die Mitgliedschaft in einer einzigen Fachorganisation zu zahlen.

Mit der Novelle wird aber auch die Legitimität der Pfuscherbekämpfung durch Kammern zum Ausdruck gebracht. Nun wird ausdrückliche festgehalten, dass die Wirtschaftskammern und die Fachgruppen unter Achtung der Rechte der Betroffenen Fragen stellen, Beobachtungen vornehmen und gegebenenfalls Anzeige bei der zuständigen Behörde erstatten dürfen. Das Gesetz schafft eine explizite gesetzliche Grundlage für die Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der in diesem Zusammenhang anfallenden Daten.

In Zusammenhang mit dem Wirtschaftskammergesetz wurden auch zwei Oppositionsanträge debattiert. Für FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger bleibt die Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern ein vordringliches Anliegen ( 966/A(E)). NEOS-Abgeordneter Josef Schellhorn forderte einmal mehr eine grundlegende Neustrukturierung der Wirtschaftskammer ( 2022/A(E)). Er will eine Mitgliedschaft in der Kammer auf freiwilliger Basis, den Kammerapparat entschlacken und die Landesorganisationen abschaffen.

Die Novelle und die Anträge der Opposition führten zu einer Debatte über die Berechtigung von Pflichtmitgliedschaften in den Kammern, über die von ihnen erbrachten Leistungen und ihre Rolle für die Sozialpartnerschaft. SPÖ-Abgeordneter Matznetter meinte, die in der Novelle getroffenen Änderung der Grundumlage seien für die Kammern ein Anstoß, Reformen durchzuführen, effizienter zu werden und Leistungen günstiger anzubieten. Matthias Köchl (G) ging die Reform hingegen zu wenig weit. Eine grundlegende Neuausrichtung der Kammern würde aus seiner Sicher zuerst eine Reform des Wahlsystems erfordern. FPÖ-Abgeordneter Kasseger meinte, seine Fraktion werde zustimmen, denn auch wenn vorerst nur kleine Schritte erfolgten, so gingen diese immerhin in die richtige Richtung.

Für NEOS-Mandatar Schellhorn ist die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern nicht mehr zeitgemäß. Der Kammerapparat sei schwerfällig und überbezahlt. SPÖ und ÖVP würden am bestehenden System jedoch festhalten wollen, so lange es gehe, weil sie sich ihre Vorfeldorganisationen bewahren wollen. Leopold Steinbichler (T) schloss sich der Kritik am Kammersystem an und sagte, die Unterstützung, welche diese den Mitgliedern biete, sei gerade im Ernstfall unzureichend.

   

Für Peter Haubner (V) ist hingegen angesichts des Status der Kammern als Körperschaften öffentlichen Rechts eine Pflichtmitgliedschaft gerechtfertigt. Die Kammern würden wichtige Leistungen erbringen, argumentierten er und seine Fraktionskollegin Brigitte Jank. Das System der Grundumlage sei auf die Bedürfnisse der jeweiligen Fachgruppen zugeschnitten, argumentierte Jank. Die Forderung nach Abschaffung von Pflichtmitgliedschaften und Umlagesystem klinge nur vordergründig gut, enthalte aber noch keine Lösung für die Frage, wie die Kammern ihre Aufgaben adäquat wahrnehmen können. Grundsätzlich liegt es bei den Mitgliedern selbst, Änderungen durchzusetzen, ist Jank überzeugt.

Die SPÖ-Abgeordneten Wolfgang Katzian, Franz Kirchgatterer und Josef Cap sahen die Debatte um die Umstellung der Kammermitgliedschaft auf Freiwilligkeit als Versuch, die Sozialpartnerschaft insgesamt in Frage zu stellen. Die Kritiker hätten aber keine Alternative anzubieten, die ein vergleichbares Maß an sozialer und politischer Stabilität garantiere.

Maß- und Eichgesetz: Technischer Fortschritt macht Kostenersparnis möglich
Durch technische Entwicklungen ist es heute möglich, Eichpflichten zu reduzieren sowie Intervalle zur Nacheichung zu verlängern, wodurch sich eine Entlastung für die Verwender von Messgeräten ergibt. Von diesem Befund geht eine Novelle zum Maß- und Eichgesetz aus ( 1611 d.B. ), die nun bei einer Reihe von Messgeräten, etwa bei Abwasserzählern oder Drehzahlmessern, die Eichpflicht streicht. Für andere Geräte, wie z.B. Längenmessgeräte, wiederum entfällt die Nacheichpflicht, während von der Verlängerung der Nacheichfristen schließlich elektronische Elektrizitätszähler, Gaszähler oder Reifendruckmessgeräte betroffen sind. Die Novelle soll nach fünf Jahren für die Verwender der Messgeräte eine Einsparung von rund 15,2 Mio. € jährlich und den Entfall von 164.000 Messungen pro Jahr bringen. Für Karin Nachbaur (V) ist das Gesetz damit ein erfreuliches Beispiel für Bürokratieabbau und Kostenersparnis zugunsten der BürgerInnen.

Leopold Steinbichler (T) brachte hingegen die Kritik am Smart Meter zur Sprache, diese Vorrichtung würden den KundInnen keine erkennbaren Vorteile bringen. Ruperta Lichtenecker (G) und Josef Schellhorn (N) fragten, ob eine Erstreckung der Messintervalle in Hinblick auf Konsumentenschutz und Sicherheit tatsächlich unbedenklich sei. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner verwies auf technische Expertisen, wonach die Abschaffung von Eichpflichten bzw. die Fristverlängerung dort vorgenommen wurde, wo dies ohne Auswirkung auf die Verlässlichkeit der Geräte möglich war.

Grüne kritisieren intransparente Transparenzdatenbank
Einmal mehr kritisierte Ruperta Lichtenecker die Intransparenz der Transparenzdatenbank im Bereich der Unternehmensförderungen. Sie will nun die Etablierung einer Transparenzdatenbank, die zumindest die Auszahlungsbeträge aller öffentlichen Fördergeber umfasst sowie die Prüfung der Zielstruktur und der Wirkungsorientierung ermöglichen soll ( 1838/A(E)). Nur wenn jederzeit abrufbar ist, wer an wen wann welche Förderung vergeben hat, könne das Fördersystem effizienter gestaltet werden, argumentierte sie. Franz Kirchgatterer (S) sprach sich für eine erneute Vertagung aus. Die Datenbank werde ständig verbessert, aber noch seien nicht alle, die sie befüllen müssten, im Boot. Schellhorn (N) wertet diese Aussage als weiteren Beweis der Reformunwilligkeit der Koalitionsparteien. Offenbar hätten diese kein Interesse, das Fördersystem überschaubarer zu gestalten.

Team Stronach will wirtschaftsfreundliches Österreich
Auch ein bereits einmal vertagter Antrag ( 513/A(E)) der Abgeordneten Kathrin Nachbaur (V) stand erneut auf der Tagesordnung. Mit einem Wirtschaftsstandortgipfel will sie einen "Wirtschaftsstandortcheck" und einen Schulterschluss zwischen Politik, Wirtschaft, Arbeitnehmer- und Interessenvertretern erreichen. Walter Schopf (S) meinte, der Antrag könne vertagt werden, dass es bereits viele Gesprächsplattformen für den Austausch zwischen Politik und Wirtschaft gebe.

Bereits zum fünften Mal stand ein Antrag der Abgeordneten des Team Stronach, Waltraud Dietrich, zur Stärkung des Wirtschaftsstandort Österreich auf der Tagesordnung. Sie fordert wirtschaftsfreundliche Maßnahmen und Steuererleichterungen für Betriebsgründungen im ländlichen Raum ( 961/A(E)). Leopold Steinbichler (T) meinte, die Problematik der Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sei nach wie vor höchst aktuell. Hermann Schultes (V) wertete den Antrag hingegen als wenig aussagekräftig und befürwortete die Vertagung.  

     

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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