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Wirtschaftsausschuss verabschiedet
Gewerbeordnungsnovelle
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erstellt am
12. 05. 17
13:00 MEZ
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Wirtschaftsausschuss beschließt Änderungen im Wirtschaftskammergesetz und im Maß-
und Eichgesetz
Wien (pk) - Die bereits seit Langem angekündigte Novelle zur Gewerbeordnung kommt nun in die parlamentarische
Zielgerade. Der Wirtschaftsausschuss verabschiedete am 11.05. den durch einen umfangreichen Abänderungsantrag
überarbeiteten Regierungsentwurf, sodass einer Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen des Nationalrats
nichts mehr im Wege steht. Für die Reform stimmten die Regierungsparteien, die ebenso wie Bundesminister Reinhold
Mitterlehner konkrete Fortschritte für die Unternehmen sehen. Die für die Änderungen im Betriebsanlagenverfahren
erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit konnten damit nicht erzielt werden. Hier wollen die Regierungsparteien bis
zum Plenum noch weitere Gespräche mit der Opposition führen. FPÖ, NEOS und Team Stronach geht die
Novelle zu wenig weit, die Grünen befürchten Verschlechterungen beim Naturschutz und bei den Anrainerrechten.
Großes Lob spendeten alle Fraktionen dem scheidenden Vizekanzler, dem sie für dessen sachliche Zusammenarbeit
dankten.
Novelle streicht Teilgewerbe und weitet Nebenrechte aus
Verfahrensvereinfachung, Deregulierung und Liberalisierung sind dabei die Ziele, die sich die Novelle setzt (1475
d.B.). So ist etwa eine Gebührenbefreiung insbesondere bei Gewerbeanmeldungen und Betriebsanlagengenehmigungen
vorgesehen. Darüber hinaus werden generelle Standards für Befähigungs- und Meisterprüfungen
normiert. Im gewerblichen Berufsrecht wiederum kommt es zur Streichung der derzeit mit Zugangsvoraussetzungen reglementierten
Teilgewerbe. Freie Gewerbe werden demnach etwa die Änderungsschneiderei, das Modellieren von Nägeln oder
die Fahrradtechnik. In Zukunft wird es damit insgesamt 81 reglementierte und rund 440 freie Gewerbe geben.
Zudem bringt die Reform Ausweitungen bei den Nebenrechten. In diesem Sinn werden ergänzende Tätigkeiten
nicht mehr an einen "geringen Umfang" gebunden. Stattdessen legt der Abänderungsantrag der Regierungsparteien
nun bestimmte Prozentsätze fest, die darüber Aufschluss geben, welchen Anteil die ergänzenden Tätigkeiten
an der Gesamtleistung haben dürfen. Konkret orientiert sich das zulässige Volumen an einer Obergrenze
von maximal 30% des Jahresumsatzes für alle Tätigkeiten, wobei für ergänzende Leistungen aus
reglementierten Gewerben eine Grenze von 15% pro Auftrag vorgesehen ist. Ein Aus bedeuten die neuen Regelungen
jedenfalls für die Scheinselbständigkeit am Bau. Dieses Themas nimmt sich auch eine Ausschussfeststellung
an, die dafür eintritt, bei den Schulungen der MitarbeiterInnen der Gewerbebehörden stärker auf
den Bereich des Lohn- und Sozialdumpings einzugehen.
In Anbetracht des kommenden Rauchverbots und damit zusammenhängender allfälliger Lärmbelastungen
durch vor den Lokalen rauchende Gäste sieht der Abänderungsantrag auch Adaptierungen bei der Sperrstundenregelung
vor. Gemeinden können nun in Abwägung der Interessen der AnrainerInnen und der Lokalbetreiber unter Beiziehung
von Sachverständigen die Sperrstunde vorverlegen. Eine von den Regierungsparteien beschlossene Ausschussfeststellung
fordert hier die Gemeinden auf, schon präventiv darauf hinzuwirken, dass Anlässe, die zur Anwendung der
Sperrstundenverkürzung führen können, so weit wie möglich vermieden werden.
Im gewerblichen Betriebsanlagenrecht kommt es zu einer Reform des vereinfachten Genehmigungsverfahrens, die darauf
hinausläuft, diesem Verfahrenstyp in der Praxis stärker zum Durchbruch zu verhelfen. Demnach soll nun
die Prognose der Unbedenklichkeit der Immissionen nicht Teil der Prüfung der zutreffenden Verfahrensart, sondern
vielmehr zentraler Teil der inhaltlichen Bewertungen sein. Die Fristen, innerhalb derer Nachbarn ihre Rechte geltend
machen können, werden zudem präzise geregelt. Unter dem Aspekt der Vereinfachungen sieht das Gesetz auch
die Erweiterung der Verfahrenskonzentration als One-Stop-Shop für Betriebsanlagen – sämtliche Verfahren
sollen in Zukunft in einem vor der Gewerbebehörde durchgeführt werden - sowie die Streichung von unverhältnismäßigen
Veröffentlichungspflichten.
Eine Präzisierung reichten die Regierungsparteien mit einem von SPÖ, ÖVP und Grünen unterstützten
Antrag (2044/A) nach, der nun ausdrücklich klarstellt, dass Automatentankstellen als Betriebsstätten
im Sinn der Gewerbeordnung gelten.
Regierungsparteien sehen zahlreiche Erleichterungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Qualität
Es sei gelungen, eine Balance zwischen Qualität und Qualifikation und der notwendigen Liberalisierung zu finden,
unterstrich ÖVP-Wirtschaftssprecher Peter Haubner. Die Reform bringe wesentliche Erleichterungen, die den
Unternehmen helfen, viel Geld und Bürokratie zu sparen, freute sich Gabriel Obernosterer (V). Allein im Tourismus
habe man früher für ein Mittelklassehotel sechs Gewerbescheine – von der Gastronomie über die Massage
bis hin zum Hoteltaxi – gebraucht, nun reiche ein einziger, illustrierte der ÖVP-Tourismussprecher die Bedeutung
des heutigen Beschlusses.
Von einer guten Lösung, die versucht, die verschiedenen Interessen auszutarieren, sprach Christoph Matznetter
(S). Der Wirtschaftssprecher der SPÖ begrüßte vor allem die Regelung der Nebenrechte und betonte,
die Gewerbeordnung baue nach wie vor auf dem System der Kollektivverträge auf und sichere damit auch die Qualität
des fachlichen Niveaus.
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Für Opposition ist Novelle kein großer Wurf
Kritik kam hingegen von den Oppositionsparteien. Die Novelle sei kein großer Wurf, urteilte FPÖ-Mandatar
Axel Kassegger, der sich noch mehr Wirtschaftsfreundlichkeit gewünscht hätte. Die Neuerungen im Betriebsanlagengenehmigungsverfahren
seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, würden aber nicht weit genug gehen. Bei der Regelung der
Nebenrechte warnte er vor Rechtsunsicherheit. Nicht genutzte Liberalisierungsspielräume gibt es nach Meinung
Kasseggers etwa bei der Betriebsübergabe, bei den Publikationspflichten sowie bei der Genehmigungsfreistellung.
Namens der Grünen befürchtet Christiane Brunner Verschlechterungen für Naturschutz- und Anrainerrechte
durch die Änderungen im Betriebsanlagenrecht. Ihre Fraktion sei nicht grundsätzlich gegen Verfahrenskonzentration,
Belange des Naturschutzes sollten aber nicht mit anderen Verfahren mitbehandelt werden. Heftige Kritik übte
Brunner auch am Verlust der Parteistellung für die Umweltanwaltschaft. Ihr Fraktionskollege Matthias Köchl
wiederum beanstandete, beim Zugang zur Gewerbeberechtigung sei zu wenig auf sachliche Kriterien abgestellt worden.
Bedenken an der Sperrstundenregelung äußerte Birgit Schatz (G), die in diesem Zusammenhang vor Nachteilen
für AnrainerInnen warnte.
"Höchstens ein Katzensprung" ist die Novelle nach den Worten von NEOS-Wirtschaftssprecher Josef
Schellhorn, der jeglichen Bürokratieabbau vermisst. Es habe keinen Sinn, im 21. Jahrhundert eine Gewerbeordnung,
die aus dem frühen 20. Jahrhundert stammt, zu reparieren, vielmehr brauche es eine komplette Neufassung, um
etwa auf Herausforderungen wie die Digitalisierung zu reagieren. Ähnlich unzufrieden äußerte sich
Leopold Steinbichler (T). 860 verschiedene Kollektivverträge und 382 Paragrafen seien allein schon ein Indiz
dafür, dass die Novelle zu keiner wirklichen Liberalisierung führen werde. Den Unmut Steinbichlers riefen
dabei vor allem die Sperrstundenregelung, die Bestimmungen über Baustellen sowie die Registrierkassenpflicht
hervor, die seiner Meinung nach die Gewerbetreibenden in ihrer praktischen Tätigkeit behindern. Wenn man freie
Unternehmen will, dann dürfe man diese nicht immer wieder mit neuen Vorschriften knebeln, lautete sein Appell.
Mitterlehner: Novelle bringt konkrete Fortschritte für Unternehmen
Die Novelle bringe eine Reihe konkreter Fortschritte, werde aber noch nicht der letzte Schritt sein, betonte Wirtschaftsminister
Reinhold Mitterlehner. Die Gewerbeordnung verbinde Qualitätssicherung mit dem System der Kollektivverträge
und der dualen Ausbildung, daran werde sich auch in Zukunft nichts ändern, versicherte der Ressortleiter.
Besonders positiv wertete er die Neuerungen im Betriebsanlagenrecht, die seiner Einschätzung nach nun dazu
führen, dass 50% aller Betriebsanlagenverfahren nun als vereinfachte Verfahren geführt werden können.
Mit Nachdruck begrüßte Mitterlehner auch die Erleichterungen bei den Nebenrechten sowie die Streichung
der Teilgewerbe.
Anträge der Opposition werden vertagt
Die Opposition steuerte ihrerseits eine Reihe von Anträgen bei, die ebenfalls auf eine Modernisierung der
Gewerbeordnung hinauslaufen, von den Regierungsparteien aber vertagt wurden. So forderte die FPÖ am Beispiel
des Reinigungsgewerbes (388/A(E)) vor allem die Beseitigung von aus ihrer Sicht nicht mehr nachvollziehbaren Tätigkeitsbeschränkungen.
Aus der Gewerbeordnung streichen will FPÖ-Wirtschaftssprecher Bernhard Themessl überdies bereits seit
1859 bestehende Entlassungsgründe, wie etwa unordentlicher Lebenswandel, unvorsichtiger Umgang mit Feuer und
Licht oder abschreckende Krankheit (374/A(E)). Eine Neugestaltung der Gewerbeordnung urgieren auch die NEOS (1888/A(E)),
die grundsätzlich für einen freien Zugang zum Gewerbe plädieren, wobei Befähigungsnachweise
nur noch für jene Tätigkeiten erforderlich sein sollten, die Gesundheit, Umwelt oder Finanzen gefährden
könnten. Geht es nach Josef Schellhorn (N), dann wären inhaltlich verwandte freie und reglementierte
Gewerbe zudem zu breit definierten Branchengewerben zusammenzufassen.
Die Grünen schließlich forderten in ihrem Anliegen (2081/A) die Streichung jenes Paragraphen aus der
Gewerbeordnung, auf dessen Basis Strafgelder, die die Bezirksverwaltungsbehörden in Verfahren wegen gewerberechtlicher
Verstöße einheben, an die Wirtschaftskammer weitergegeben werden. Matthias Köchl (G) sprach in
diesem Zusammenhang von Querfinanzierung durch den Steuerzahler und argumentierte, die Wirtschaftskammer sollte
die Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung der Unternehmen aus ihren Einkünften bestreiten
und nicht als "Zubrot" von den Bezirksverwaltungsbehörden einfordern.
Als miterledigt gilt hingegen ein gemeinsamer Vorstoß (1723/A(E)) von FPÖ, NEOS und Team Stronach, in
dem klare Regelungen für die Festsetzung der Sperrstunde von Gastronomiebetrieben verlangt werden. Konkret
schlagen die drei Oppositionsparteien die Ausarbeitung einer Studie über die von Gasthäusern und Lokalen
ausgehenden Lärmemissionen vor, auf deren Basis dann die Sperrstundenregelung der Gewerbeordnung angepasst
werden sollte.
Abgeordnete streuen Mitterlehner Rosen
Viel Lob und Applaus von allen Fraktionen gab es für Reinhold Mitterlehner bei seinem letzten Auftritt im
Ausschuss. Der Wirtschaftsminister habe immer das Gemeinsame über das Trennende gestellt, meinte etwa Ausschussobmann
Peter Haubner (V), dem SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter mit der Bemerkung beipflichtete, aufgrund
der Handschlagqualität Mitterlehners sei es gelungen, gemeinsam viele Regelungen zu beschließen, die
haltbar waren. Die Bereitschaft zur fachlichen Zusammenarbeit sei auch bei oft unterschiedlichen Meinungen immer
im Vordergrund gestanden, brachte Ruperta Lichtenecker (G) die Wertschätzung der Opposition für den scheidenden
Wirtschaftsminister auf den Punkt.
Reinhold Mitterlehner dankte seinerseits für die sachlichen Auseinandersetzungen und die konstruktive Zusammenarbeit
im Wirtschaftsausschuss und bemerkte, es sei ihm ein Vergnügen gewesen. Er sei trotz seines Rücktritts
in die Ausschusssitzung gekommen, zumal er seine Tätigkeit nicht mit der Eröffnung des Giraffenparks
in Schönbrunn beenden wollte.
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Ausgehend von einem von Abgeordneten der Koalition eingebrachten Initiativantrag hat der Wirtschaftsausschuss
eine Novellierung des Wirtschaftskammergesetzes (WKG-Novelle 2017) beschlossen. Kammermitglieder sollen durch neue
Berechnungsmodelle der Grundumlage entlastet werden. Neu ins Kammergesetz aufgenommen wird auch die ausdrückliche
Berechtigung, Daten zur Bekämpfung von Pfusch zu sammeln und zu verarbeiten. Die Novelle fand die Zustimmung
der SPÖ, der ÖVP und der Freiheitlichen. Gegen sie sprachen sich Grüne, NEOS und Team Stronach aus.
Eine weitere Novelle betrifft das Maß- und Eichgesetz. Unter Berücksichtigung technischer Neuerungen
werden die Intervalle für Nacheichungen festgelegt oder Eichpflichten überhaupt abgeschafft. Diese Änderungen
wurde einstimmig angenommen.
Anträge der FPÖ und NEOS zur Reform der Wirtschaftskammer wurden vertagt. Für die FPÖ ist die
Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern überfällig, die NEOS wollen
eine grundlegende Neustrukturierung der Kammern. Erneut vertagt wurden auch Anträge der Grünen und des
Team Stronach. Die Grünen wünschen mehr Aussagekraft der Transparenzdatenbank. Das Team Stronach spricht
sich für eine bessere Standortpolitik aus, die vor allem den ländlichen Raum fördern soll.
Grundumlage für Mitglieder der Wirtschaftskammer wird gesenkt
Mit Mehrheit stimmte der Wirtschaftsausschuss dem Initiativantrag der Abgeordneten Peter Haubner (V) und Christoph
Matznetter (S) zur Änderung des Wirtschaftskammergesetzes zu. ( 2142/A). Die Novelle ziele auf eine Entlastung
der Kammermitglieder ab, erläuterte Haubner. So soll etwa bei Unternehmensgründungen im ersten Jahr nach
der Gründung die Pflicht zur Zahlung der Grundumlage entfallen. Vorgesehen ist ferner die Einführung
eines degressiven Staffeltarifs, der bewirkt, dass mit steigendem Vorsteuervolumen die Belastung durch die Umlage
sinkt. Darüber hinaus wollen SPÖ und ÖVP die Bemessungsgrundlage um die auf Investitionen entfallenden
Umsatzsteuern verringern. Gänzlich gestrichen werden soll die Pflicht zur Zahlung einer mehrfachen Grundumlage.
Bei Vorliegen von mehreren Gewerbeberechtigungen, die allesamt zur Mitgliedschaft in ein und derselben Fachorganisation
führen, ist damit in Zukunft nur noch die Grundumlage für die Mitgliedschaft in einer einzigen Fachorganisation
zu zahlen.
Mit der Novelle wird aber auch die Legitimität der Pfuscherbekämpfung durch Kammern zum Ausdruck gebracht.
Nun wird ausdrückliche festgehalten, dass die Wirtschaftskammern und die Fachgruppen unter Achtung der Rechte
der Betroffenen Fragen stellen, Beobachtungen vornehmen und gegebenenfalls Anzeige bei der zuständigen Behörde
erstatten dürfen. Das Gesetz schafft eine explizite gesetzliche Grundlage für die Speicherung, Verarbeitung
und Übermittlung der in diesem Zusammenhang anfallenden Daten.
In Zusammenhang mit dem Wirtschaftskammergesetz wurden auch zwei Oppositionsanträge debattiert. Für
FPÖ-Abgeordneten Axel Kassegger bleibt die Abschaffung der Mehrfach-Pflichtmitgliedschaften in den Wirtschaftskammern
ein vordringliches Anliegen ( 966/A(E)). NEOS-Abgeordneter Josef Schellhorn forderte einmal mehr eine grundlegende
Neustrukturierung der Wirtschaftskammer ( 2022/A(E)). Er will eine Mitgliedschaft in der Kammer auf freiwilliger
Basis, den Kammerapparat entschlacken und die Landesorganisationen abschaffen.
Die Novelle und die Anträge der Opposition führten zu einer Debatte über die Berechtigung von Pflichtmitgliedschaften
in den Kammern, über die von ihnen erbrachten Leistungen und ihre Rolle für die Sozialpartnerschaft.
SPÖ-Abgeordneter Matznetter meinte, die in der Novelle getroffenen Änderung der Grundumlage seien für
die Kammern ein Anstoß, Reformen durchzuführen, effizienter zu werden und Leistungen günstiger
anzubieten. Matthias Köchl (G) ging die Reform hingegen zu wenig weit. Eine grundlegende Neuausrichtung der
Kammern würde aus seiner Sicher zuerst eine Reform des Wahlsystems erfordern. FPÖ-Abgeordneter Kasseger
meinte, seine Fraktion werde zustimmen, denn auch wenn vorerst nur kleine Schritte erfolgten, so gingen diese immerhin
in die richtige Richtung.
Für NEOS-Mandatar Schellhorn ist die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern nicht mehr zeitgemäß.
Der Kammerapparat sei schwerfällig und überbezahlt. SPÖ und ÖVP würden am bestehenden
System jedoch festhalten wollen, so lange es gehe, weil sie sich ihre Vorfeldorganisationen bewahren wollen. Leopold
Steinbichler (T) schloss sich der Kritik am Kammersystem an und sagte, die Unterstützung, welche diese den
Mitgliedern biete, sei gerade im Ernstfall unzureichend.
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Für Peter Haubner (V) ist hingegen angesichts des Status der Kammern als Körperschaften öffentlichen
Rechts eine Pflichtmitgliedschaft gerechtfertigt. Die Kammern würden wichtige Leistungen erbringen, argumentierten
er und seine Fraktionskollegin Brigitte Jank. Das System der Grundumlage sei auf die Bedürfnisse der jeweiligen
Fachgruppen zugeschnitten, argumentierte Jank. Die Forderung nach Abschaffung von Pflichtmitgliedschaften und Umlagesystem
klinge nur vordergründig gut, enthalte aber noch keine Lösung für die Frage, wie die Kammern ihre
Aufgaben adäquat wahrnehmen können. Grundsätzlich liegt es bei den Mitgliedern selbst, Änderungen
durchzusetzen, ist Jank überzeugt.
Die SPÖ-Abgeordneten Wolfgang Katzian, Franz Kirchgatterer und Josef Cap sahen die Debatte um die Umstellung
der Kammermitgliedschaft auf Freiwilligkeit als Versuch, die Sozialpartnerschaft insgesamt in Frage zu stellen.
Die Kritiker hätten aber keine Alternative anzubieten, die ein vergleichbares Maß an sozialer und politischer
Stabilität garantiere.
Maß- und Eichgesetz: Technischer Fortschritt macht Kostenersparnis möglich
Durch technische Entwicklungen ist es heute möglich, Eichpflichten zu reduzieren sowie Intervalle zur Nacheichung
zu verlängern, wodurch sich eine Entlastung für die Verwender von Messgeräten ergibt. Von diesem
Befund geht eine Novelle zum Maß- und Eichgesetz aus ( 1611 d.B. ), die nun bei einer Reihe von Messgeräten,
etwa bei Abwasserzählern oder Drehzahlmessern, die Eichpflicht streicht. Für andere Geräte, wie
z.B. Längenmessgeräte, wiederum entfällt die Nacheichpflicht, während von der Verlängerung
der Nacheichfristen schließlich elektronische Elektrizitätszähler, Gaszähler oder Reifendruckmessgeräte
betroffen sind. Die Novelle soll nach fünf Jahren für die Verwender der Messgeräte eine Einsparung
von rund 15,2 Mio. € jährlich und den Entfall von 164.000 Messungen pro Jahr bringen. Für Karin Nachbaur
(V) ist das Gesetz damit ein erfreuliches Beispiel für Bürokratieabbau und Kostenersparnis zugunsten
der BürgerInnen.
Leopold Steinbichler (T) brachte hingegen die Kritik am Smart Meter zur Sprache, diese Vorrichtung würden
den KundInnen keine erkennbaren Vorteile bringen. Ruperta Lichtenecker (G) und Josef Schellhorn (N) fragten, ob
eine Erstreckung der Messintervalle in Hinblick auf Konsumentenschutz und Sicherheit tatsächlich unbedenklich
sei. Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner verwies auf technische Expertisen, wonach die Abschaffung von Eichpflichten
bzw. die Fristverlängerung dort vorgenommen wurde, wo dies ohne Auswirkung auf die Verlässlichkeit der
Geräte möglich war.
Grüne kritisieren intransparente Transparenzdatenbank
Einmal mehr kritisierte Ruperta Lichtenecker die Intransparenz der Transparenzdatenbank im Bereich der Unternehmensförderungen.
Sie will nun die Etablierung einer Transparenzdatenbank, die zumindest die Auszahlungsbeträge aller öffentlichen
Fördergeber umfasst sowie die Prüfung der Zielstruktur und der Wirkungsorientierung ermöglichen
soll ( 1838/A(E)). Nur wenn jederzeit abrufbar ist, wer an wen wann welche Förderung vergeben hat, könne
das Fördersystem effizienter gestaltet werden, argumentierte sie. Franz Kirchgatterer (S) sprach sich für
eine erneute Vertagung aus. Die Datenbank werde ständig verbessert, aber noch seien nicht alle, die sie befüllen
müssten, im Boot. Schellhorn (N) wertet diese Aussage als weiteren Beweis der Reformunwilligkeit der Koalitionsparteien.
Offenbar hätten diese kein Interesse, das Fördersystem überschaubarer zu gestalten.
Team Stronach will wirtschaftsfreundliches Österreich
Auch ein bereits einmal vertagter Antrag ( 513/A(E)) der Abgeordneten Kathrin Nachbaur (V) stand erneut auf der
Tagesordnung. Mit einem Wirtschaftsstandortgipfel will sie einen "Wirtschaftsstandortcheck" und einen
Schulterschluss zwischen Politik, Wirtschaft, Arbeitnehmer- und Interessenvertretern erreichen. Walter Schopf (S)
meinte, der Antrag könne vertagt werden, dass es bereits viele Gesprächsplattformen für den Austausch
zwischen Politik und Wirtschaft gebe.
Bereits zum fünften Mal stand ein Antrag der Abgeordneten des Team Stronach, Waltraud Dietrich, zur Stärkung
des Wirtschaftsstandort Österreich auf der Tagesordnung. Sie fordert wirtschaftsfreundliche Maßnahmen
und Steuererleichterungen für Betriebsgründungen im ländlichen Raum ( 961/A(E)). Leopold Steinbichler
(T) meinte, die Problematik der Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum sei nach wie vor höchst
aktuell. Hermann Schultes (V) wertete den Antrag hingegen als wenig aussagekräftig und befürwortete die
Vertagung.
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Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at
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