Stöckl: Haben weitere Einwände der Pächter ernst genommen / Abschläge auf
"vergrößerte" Flächen
Salzburg (lk) - "Da in letzter Zeit noch immer Einwände und Bedenken eines Teiles der Pächter
eines Seengrundstückes des Landes am Wallersee, Mattsee, Obertrumersee oder Grabensee an mich herangetragen
wurden, habe ich in den vergangenen Wochen mehrere Lokalaugenscheine vorgenommen. Jetzt habe ich die Experten,
die dieses Konzept unter breiter Einbindung der Pächter, Gemeinden, Sportvereine und des Regionalverbandes
erstellt haben, zu einem abschließenden Gespräch gebeten. Dabei haben wir uns darauf verständigt,
dass jenen privaten Pächtern, bei denen die erstmalig durchgeführte exakte Vermessung des Grundstücks
eine höhere Quadratmeterzahl ergeben hat, als sie bislang dokumentiert war, ein 50-prozentiger Tarifabschlag
auf die vergrößerte Fläche gewährt wird. Damit wollen wir verhindern, dass es – bedingt durch
die größere Fläche einerseits und den höheren Quadratmeter-Preis andererseits – zu einer doppelten
Belastung kommt. Somit konnten wir jetzt auch die letzten Härtefälle abfedern und sind den Pächterinnen
und Pächtern auch noch einmal entgegengekommen." Das teilte der für die Liegenschaften des Landes
ressortzuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl am 12.05. mit.
"An jenen Teilen der Seen, wo es einen Pauschalpreis gab, wird es ebenfalls Abschläge auf einen Teil
der neu vermessenen Fläche geben. Weil die Gesamtpacht mit einem Preis von 6.000 Euro ohnedies gedeckelt ist,
wird die neue Regelung vor allem jenen zu Gute kommen, die kleinere Flächen gepachtet haben", so Stöckl.
"Ich bin überzeugt, dass wir mit dem nunmehrigen und nochmaligen finanziellen Nachlass auch jenen Pächtern
eines Seegrundstückes ein äußerst faires Angebot machen können, die bislang Bedenken angemeldet
hatten. Jene Pächter, die unter die neue Regelung fallen und den Vertrag bereits unterschrieben haben, werden
für das kommende Jahr eine Gutschrift erhalten", erläuterte Stöckl die Vorgehensweise.
"Die jetzige Adaptierung des Bewirtschaftungskonzeptes in preislicher Hinsicht zeigt, dass wir die Einwände
der Pächter sehr ernst genommen und uns die Härtefälle genauestens angesehen haben und dabei auch
entgegengekommen sind. Völlig überzogenen Forderungen, mit denen ich teilweise auch konfrontiert war,
kann aber bei allem Verständnis des Wunsches, möglichst wenig für ein Seegrundstück bezahlen
zu wollen, nicht nachgekommen werden“, so Stöckl abschießend.
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