Delegation des EU-Ausschusses des tschechischen Senats zu Gesprächen im Parlament
Prag/Wien (pk) - Die Stärkung der nationalen Parlamente in der EU-Gesetzgebung stand am 10.05. im Mittelpunkt
von Gesprächen zwischen Mitgliedern des EU-Ausschusses des Bundesrats und einer Delegation des EU-Ausschusses
des tschechischen Senats. Ausschuss-Vorsitzender Bundesrat Edgar Mayer (V) und sein tschechischer Amtskollege Vaclav
Hampl bekannten sich zu einer engeren parlamentarischen Zusammenarbeit bei der Subsidiaritätskontrolle bzw.
Mitwirkung in der EU-Gesetzgebung. Etwa könnten aus Sicht Mayers gemeinsame Stellungsnahmen nach Brüssel
erstellt werden, angestoßen werden soll eine stärkere Vernetzung der nationalen Parlamente in der Konferenz
der Europaausschüsse (COSAC).
Schwächen im Instrument der Subsidiaritätskontrolle sehen beide Seiten in der mangelnden Antwortqualität
der Kommission auf abgegebene nationale Stellungnahmen und einer teils fehlenden Transparenz in der EU-Gesetzgebung.
Außerdem würden die nationalen Parlamente bereits viel zu früh zu Materien Stellung nehmen müssen,
oft würden sich Richtlinien in den Ratsarbeitsgruppen noch stark verändern, fügte Bundesrat Stefan
Schennach (S) hinzu. "Ich erwarte mir kein Veto-Recht für die nationalen Parlamente", sagte Hampl,
Mitwirkungsrechte nur am Beginn des EU-Gesetzgebungsprozesses sind aber auch für ihn zu wenig. Der Vorstoß
vom Bundesrat, die derzeit geltende Stellungnahmefrist von acht Wochen auszudehnen, wurde von der tschechischen
Delegation unterstützt. Gerade wegen der Einbindung der Länder, Sozialpartner und Ministerien, die viel
Zeit in Anspruch nehme, sei es notwendig, die Frist zu verlängern, erklärte Mayer. Eine Vernetzung kleinerer
Länder innerhalb der EU-Mitwirkung begrüßte dezidiert auch Bundesrätin Monika Mühlwerth
(F).
Von Seiten Österreichs nahmen neben Mayer, Schennach und Mühlwerth die BundesrätInnen Michael Lindner
(S), Eduard Köck und Ferdinand Tiefnig (beide V) sowie Heidelinder Reiter (G) an den Gesprächen teil.
EU-Mitwirkung des Bundesrats
Die Zuständigkeit zur Überprüfung, ob Vorschläge für europäische Gesetzgebungsakte
dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen, liegen im österreichischen Parlament im Ständigen EU-Unterausschuss
des Nationalrats und im EU-Ausschuss des Bundesrats. Ihr Mitwirkungsrecht nimmt die Länderkammer intensiv
wahr, erst gestern wurden zwei Subsidiaritätsrügen zu EU-Plänen für den Elektrizitätsbinnenmarkt
beschlossen.
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