Bundesrat will sich stärker mit
 tschechischem Senat vernetzen

 

erstellt am
11. 05. 17
13:00 MEZ

Delegation des EU-Ausschusses des tschechischen Senats zu Gesprächen im Parlament
Prag/Wien (pk) - Die Stärkung der nationalen Parlamente in der EU-Gesetzgebung stand am 10.05. im Mittelpunkt von Gesprächen zwischen Mitgliedern des EU-Ausschusses des Bundesrats und einer Delegation des EU-Ausschusses des tschechischen Senats. Ausschuss-Vorsitzender Bundesrat Edgar Mayer (V) und sein tschechischer Amtskollege Vaclav Hampl bekannten sich zu einer engeren parlamentarischen Zusammenarbeit bei der Subsidiaritätskontrolle bzw. Mitwirkung in der EU-Gesetzgebung. Etwa könnten aus Sicht Mayers gemeinsame Stellungsnahmen nach Brüssel erstellt werden, angestoßen werden soll eine stärkere Vernetzung der nationalen Parlamente in der Konferenz der Europaausschüsse (COSAC).

Schwächen im Instrument der Subsidiaritätskontrolle sehen beide Seiten in der mangelnden Antwortqualität der Kommission auf abgegebene nationale Stellungnahmen und einer teils fehlenden Transparenz in der EU-Gesetzgebung. Außerdem würden die nationalen Parlamente bereits viel zu früh zu Materien Stellung nehmen müssen, oft würden sich Richtlinien in den Ratsarbeitsgruppen noch stark verändern, fügte Bundesrat Stefan Schennach (S) hinzu. "Ich erwarte mir kein Veto-Recht für die nationalen Parlamente", sagte Hampl, Mitwirkungsrechte nur am Beginn des EU-Gesetzgebungsprozesses sind aber auch für ihn zu wenig. Der Vorstoß vom Bundesrat, die derzeit geltende Stellungnahmefrist von acht Wochen auszudehnen, wurde von der tschechischen Delegation unterstützt. Gerade wegen der Einbindung der Länder, Sozialpartner und Ministerien, die viel Zeit in Anspruch nehme, sei es notwendig, die Frist zu verlängern, erklärte Mayer. Eine Vernetzung kleinerer Länder innerhalb der EU-Mitwirkung begrüßte dezidiert auch Bundesrätin Monika Mühlwerth (F).

Von Seiten Österreichs nahmen neben Mayer, Schennach und Mühlwerth die BundesrätInnen Michael Lindner (S), Eduard Köck und Ferdinand Tiefnig (beide V) sowie Heidelinder Reiter (G) an den Gesprächen teil.

EU-Mitwirkung des Bundesrats
Die Zuständigkeit zur Überprüfung, ob Vorschläge für europäische Gesetzgebungsakte dem Subsidiaritätsprinzip entsprechen, liegen im österreichischen Parlament im Ständigen EU-Unterausschuss des Nationalrats und im EU-Ausschuss des Bundesrats. Ihr Mitwirkungsrecht nimmt die Länderkammer intensiv wahr, erst gestern wurden zwei Subsidiaritätsrügen zu EU-Plänen für den Elektrizitätsbinnenmarkt beschlossen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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