Oö. LVwG-Präsident Purtscher informiert die Abgeordneten aus erster Hand
Innsbruck (lk) - Mit 1. Jänner 2014 wurden in Österreich unterhalb der Ebene der Verwaltungs-
und des Verfassungsgerichtshofes Verwaltungsgerichte erster Instanz eingeführt. Damit bekamen die Bundesländer
erstmals Anteil an dieser Gerichtsbarkeit.
Auf Einladung des Präsidenten des Tiroler Landesverwaltungsgerichtes Christoph Purtscher statteten Mitglieder
des Ausschusses für Rechts-, Gemeinde- und Raumordnungsangelegenheiten unter dem Vorsitz von KO Jakob Wolf
dem Landesverwaltungsgericht mit Sitz in der Michael-Gaismair-Straße in Innsbruck einen Besuch ab. LVwG-Präsident
Purtscher ging eingangs auf die Zuständigkeiten und die Arbeitsweise des LVwG näher ein und zog in der
Folge eine Bilanz der bisherigen Tätigkeit der letzten drei Jahre, wobei er insbesondere auf Bau- und Agrarverfahren
näher einging.
Bilanz in Bauverfahren
In Bauverfahren hat Tirol ja als einziges Bundesland sowohl für die Landeshauptstadt Innsbruck als auch für
die übrigen Gemeinden von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Instanzenzug in den landesgesetzlich
geregelten Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden auszuschließen. Dadurch ist seit 2014
allein das Landesverwaltungsgericht für die Überprüfung von Baubescheiden zuständig, wodurch
eine große Entlastung der Gemeinden und auch eine Verfahrensbeschleunigung erreicht werden konnte. „Bei sehr
kurzen Verfahrensdauern mit im Schnitt 4,5 Monaten ist in 96 % der Fälle in der Sache selbst entschieden worden.
Dies bei einer Anfechtungsquote an den Verwaltungsgerichtshof in Wien von nur 10% der Fälle“, so Purtscher.
Bilanz in Agrarverfahren
Auch im Bereich des Agrarrechtes wurden die Verwaltungsgerichte anstelle von zweitinstanzlichen Kollegialbehörden
mit richterlichem Einschlag neue Beschwerdeinstanz. Auch hier kann mit einer hohen Erledigungszahl – von den 412
angefallenen Beschwerdeakten seit 2014 wurden 377 erledigt – aufgewartet werden, dies wiederum bei einer kurzen
Verfahrensdauer von ca. 4,5 Monaten. „Hier wurde immer sofort in der Sache entschieden, wobei die Anfechtungsquote
bei den Höchstgerichten mit 26% etwas höher als in den Bauverfahren lag“, informiert Purtscher. „Allerdings
hält sich der Anfechtungserfolg in bisher lediglich zwei Fällen sehr in Grenzen“. Sämtliche Gemeindegutsfeststellungen
seien übrigens vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt worden.
KO Wolf bedankte sich im Namen seiner Kolleginnen und Kollegen für die Einladung und die ausgezeichnete Arbeit
des Landesverwaltungsgerichtes.
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