Aktuelle Aussprache im Konsumentenschutzausschuss zu vielfältigen Verbraucherthemen
Wien (pk) - Auf der Tagesordnung im Konsumentenschutzausschuss stand am 09.05. eine Aktuelle Aussprache
mit Sozial- und Konsumentenschutzminister Alois Stöger. Debattiert wurden zahlreiche Themen wie etwa die langfristige
Finanzierung des VKI, die kostenlose Papierrechnung, Pläne bezüglich One-Stop-Shop für Heilbehelfe,
mobile TAN-Verfahren und die Situation beim Online-Kauf der digitalen Vignette. Die EU-Position Österreichs
betreffend Verbraucherrechte wurde von den Abgeordneten ebenso thematisiert wie der Status der Regelungen bei Privatkonkurs
und für Sammelklagen. Zu Konsumentenschutzfragen soll es eine Informationsveranstaltung im Parlament und in
weiterer Folge im Herbst eine Enquete geben.
Angesprochen wurden gegenüber dem für Konsumentenschutz zuständigen Sozialminister auch Sozialbelange
wie die Situation in Pflegeheimen zwischen Land- und Bundeskompetenz und der aktuelle Bericht der Volksanwaltschaft
dazu. Fragen zu Inkassogebühren, Verzugszinsen und Energiekosten verwies Stöger an die jeweils zuständigen
Amtskollegen in Wirtschafts- und Justizministerium.
Langfristige Finanzierung des VKI, Regeln für Privatkonkurs, Möglichkeit der Sammelklage
An Verbesserungen für KonsumentInnen sei neben der Einführung des Basiskontos nun auch die langfristige
Sicherstellung der Finanzierung des VKI zu nennen, hielt Minister Stöger fest. Damit entgegnete er einerseits
der Kritik von Peter Wurm (F), der insgesamt keinerlei Entwicklungen im Verbraucherschutz sieht, sondern nur viele
enttäuschende Verschlechterungen. Nikolaus Scherak (N) hinterfragte, ob die Aufstellung und Zuständigkeiten
mit den drei Playern Ministerium, Arbeiterkammer (AK) und VKI im Verbraucherschutz nunmehr optimal sei. Der VKI
sei eine wichtige Einrichtung, so Alois Stöger, der immer auch alle Sozialpartner einbinden wollte. Die AK
sei nun alleiniges Mitglied des VKI, zusammen mit dem Sozialministerium als außerordentlichem Mitglied. Hinsichtlich
des Rückzugs der Wirtschaftskammer betonte Stöger, er hätte viel davon gehalten, wenn Wirtschaftsfragen
als gesamtpolitische Fragen betrachtet würden. Auch der Wirtschaftskammer hätte es gut getan, hier eine
klare Rolle einzunehmen. Es sei aber die Entscheidung des jeweiligen Sozialpartners, mitzumachen oder nicht. Peter
Wurm ergänzte dazu, dass neben der Wirtschaftskammer auch die Gewerkschaft ausgestiegen und nicht mehr beim
VKI dabei sei.
Zum Stand der Umsetzung inklusive Beratungsmöglichkeiten bei den Regelungen zum Privatkonkurs erkundigte sich
Markus Vogl (S). Es sei ihm wichtig, dass Menschen eine zweite Chance bekommen und aus der Schuldenfalle herauskommen
können, so der Sozial- und Konsumentenschutzminister. Derzeit liege als guter und vernünftiger Schritt
zur Privatkonkursregelung ein Regierungsvorschlag vor, der im Juni im Justizausschuss behandelt werden soll. Auch
die Sammelklage hält Stöger für ein wichtiges Instrument, unterstrich er auf diesbezügliche
Frage von Nikolaus Scherak, er unterstütze diese Entwicklung jedenfalls.
Stöger will kostenlose Papierrechnung und insgesamt starke Verbraucherrechte
SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger thematisierte das Recht auf kostenlose Papierrechnung in der Zahlungsdienste-Richtlinie
auf EU-Ebene. Dieses Recht festzumachen sei ihm ein wichtiges Anliegen, hielt Stöger fest. Zwar sehe er zugleich
als Widerspruch, dass die Republik digitale Abrechnungen vorschreibe, trotzdem sei etwa aus der Sicht von Personen
ohne Internetzugang das Recht auf Papierrechnung ohne Mehrkosten zentral. Aygül Berivan Aslan (G) sprach bezüglich
EU-Jahresvorschau die Position Österreichs zum Thema Verbraucherrechte und deren Verschärfung an. Österreich
will starke Konsumentenschutzrechte, betonte dazu der Minister. Er sehe in den aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene
im Rahmen des REFIT-Programms - etwa mit den Plänen zur Verbrauchsgüter- bzw. Kaufrichtlinie bis voraussichtlich
Herbst 2017 - die Chance, die Rolle der VerbraucherInnen zu stärken.
One-Stop-Shop für Heilbehelfe, mobile TAN-Verfahren und die Situation beim Online-Kauf der digitalen Vignette
Von Franz-Joseph Huainigg (V) darauf angesprochen, bestätigte Stöger, dass zwischen Bund und Ländern
der Wille für One-Stop-Shops für Heilbehelfe jedenfalls erkennbar sei, um die Verfügbarkeit der
benötigten Materialien zu verbessern. Er gehe sogar davon aus, dass es bereits in dieser Jahreshälfte
zu einem Ergebnis komme.
Von Georg Willi (G) wurden kolportierte Hackerangriffe in Deutschland bei mobilen TAN-Verfahren via SMS für
Online-Bankgeschäfte mit der Frage aufgeworfen, ob auch Österreich betroffen sei. Er kenne diesbezüglich
keinerlei Meldungen oder Beschwerden, so Stöger, dafür aber die Vorsicht der Banken mit allen Sicherheitshinweisen,
was auch wichtig sei. Weiters ging es Willi um den Online-Kauf der digitalen Vignette, der für kurzfristige
Pläne wenig praktikabel sei. Weil es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht beim Kauf gebe, müsse man
die Vignette schon 18 Tage vor Bedarf kaufen. Der Minister entgegnete, dass aus seiner Sicht eine Gebühr wohl
nicht mit einem Kauf in diesem Sinne gleichzusetzen sei. Die Regelung mit 14 Tagen gelte eben für Online-Kauf
von Konsumgütern, je nach rechtlicher Lösungsmöglichkeit, seines Erachtens aber nicht für eine
Gebühr. Er trete hier jedenfalls für eine praktikable Lösung ein.
Leopold Steinbichler (T) bat den Konsumentenschutzminister in Sachen Lebensmittelkennzeichnung um Unterstützung.
Zum konsumentenschutzpolitischen Forum, zu dem schließlich Peter Wurm wissen wollte, ob es schon fixiert
sei, verwies der Minister auf einen bereits bestehenden Termin im Herbst.
Pflegediskussion mit Kernthema Kompetenzverteilung Bund und Länder
Auf Anfragen zur Pflegediskussion und dem aktuellen Bericht der Volksanwaltschaft seitens Gertrude Aubauer (V),
Maria Fekter (V) und Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) verwies Alois Stöger darauf, dass Pflegeangelegenheiten
Ländersache seien. Dies sei eine verfassungsrechtliche Bestimmung. Wenn der Nationalrat dies ändern möchte,
sei er der Erste der dafür eintrete, dass die Kompetenzen in diesem Bereich innerhalb der nationalen Ebene
gleichgestellt werden. Derzeit laute die Regelung dahingehend, dass die Volksanwaltschaft die Sicherung der Menschrechte
über deren Berichte in den Vordergrund stellt. Diese Berichte seien zentral und wichtig und differenziert
zu sehen. Sie zeigen einerseits auf, wo Pflege exzellent geführt wird. Andererseits sei aber auch die Riesenherausforderung
zu sehen, wo Menschenrechte nicht eingehalten werden. Es gehe nicht an, dass diese verletzt werden. Er lege großen
Wert darauf, alle Instrumente zu nutzen, dass die Menschenrechte selbstredend und gerade in der Pflege eingehalten
werden. Fekter und Belakowitsch-Jenewein verwiesen zur Bund-Länderkompetenzfrage auf das Heimaufenthaltsgesetz
und Kontrollen durch Sachwalterschaft, dies sei eindeutige Bundeskompetenz. Die Sachwalterschaft sei Angelegenheit
des Justizministeriums, so der Sozialminister, der nochmals betonte, dass Menschenrechtsverletzungen mit allen
Mitteln entgegenzuwirken sei.
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