Unter dem Vorsitz von Karlheinz Kopf nimmt der 23. U-Ausschuss der Zweiten Republik heute seine
Arbeit auf
Wien (pk) - Zehn Jahre nach Ende der ersten parlamentarischen Prüfung startete am 09.05. der zweite
Eurofighter-U-Ausschuss. In einer Geschäftsordnungssitzung werden die weiteren Schritte der Aufklärungsarbeit
beschlossen. Eingesetzt wurde der 23. Untersuchungsausschuss der Zweiten Republik am 29. März auf Verlangen
von Grünen und FPÖ. Einen solchen Minderheitsantrag durch ein Viertel der Nationalratsabgeordneten macht
seit Anfang 2015 eine neue Verfahrensordnung möglich. Nach dem Hypo-Untersuchungsausschuss ist der U-Ausschuss
zu den Eurofighter Typhoon der zweite nach diesen neuen Verfahrensregeln.
Den Vorsitz des U-Ausschusses übernimmt der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf, zur Seite steht
ihm der Verfahrensrichter Ronald Rohrer. Der ehemalige Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes führt
auch die Erstbefragung der Auskunftspersonen durch. Auf die Einhaltung ihrer Grund- und Persönlichkeitsrechte
achtet der Verfahrensanwalt Andreas Joklik und sein Stellvertreter Michael Kasper.
Ihnen gegenüber sitzen 18 Abgeordnete des Nationalrats. Von der SPÖ die Abgeordneten: Otto Pendl (Fraktionsführer),
Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Jürgen Schabhüttl, Maximilian Unterrainer und Hannes Weninger; von der
ÖVP: Gabriele Tamandl (Fraktionsführerin), Rouven Ertlschweiger, Manfred Hofinger, Michaela Steinacker
und Georg Vetter; von der FPÖ: Walter Rosenkranz (Fraktionsführer), Reinhard Eugen Bösch, Walter
Rauch, Hermann Brückl; von den Grünen: Peter Pilz (Fraktionsführer) und Gabriela Moser sowie Michael
Bernhard von den NEOS und Leopold Steinbichler vom Team Stronach.
Vielgeprüfte Kampfflugzeuge
Schon 2006/2007 widmete sich unter dem Vorsitz von Peter Pilz ein U-Ausschuss der "Beschaffung von Kampfflugzeugen".
Dabei wurde der Beschaffungsvorgang von der Vorbereitung über die Typenentscheidung bis zur Vertragsabwicklung
durchleuchtet. Auch die Gegengeschäfte wurden unter die Lupe genommen. Der Ausschuss tagte vom 30. Oktober
2006 bis zum 3. Juli 2007 in 48 Sitzungen rund 430 Stunden und befragte 108 Auskunftspersonen.
Beim aktuellen U-Ausschuss stehen vier Themen im Mittelpunkt. Untersucht wird "die Vollziehung des Bundes
betreffend das Kampfflugzeugsystem 'Eurofighter Typhoon' von Anfang 2000 bis Ende 2016". Zunächst soll
der vom damaligen Verteidigungsminister Norbert Darabos im Jahr 2007 geschlossene Vergleich mit der Eurofighter
GmbH geprüft werden. Damals wurden unter anderem eine Reduzierung der Stückzahl von 18 auf 15 sowie Abstriche
bei der Ausrüstung der Flugzeuge vereinbart. Gleichzeitig soll die Arbeit der vom Verteidigungsministerium
eingesetzten Task Force "Luftraumüberwachungsflugzeug" beleuchtet werden. Im Zentrum des Untersuchungsabschnitts
II stehen mögliche unzulässige Zahlungsflüsse rund um die Beschaffung der Eurofighter. Dabei geht
es insbesondere um Vermittlungsgebühren oder sonstige Zahlungen an Dritte, die in den Preis eingeflossen sind.
Unter anderem will man untersuchen, ob PolitikerInnen oder BeamtInnen Geld erhalten haben, ob durch Provisionen
gegen Ausschreibungs- oder Vertragsbedingungen verstoßen wurde und welcher Schaden für den Bund dadurch
entstanden ist.
Der "Informationslage bei Vertragsabschluss" ist der dritte Untersuchungsabschnitt gewidmet. Der Ausschuss
erwartet sich etwa Aufklärung darüber, inwieweit die Entscheidungsträger und zuständigen Bediensteten
über die wesentlichen Inhalte des Kaufvertrags, die Leistungsfähigkeit der Flugzeuge, die Betriebs- und
Wartungskosten sowie die Lieferfähigkeit des Herstellers informiert waren. Und zwar nicht nur konkret bei
Vertragsabschluss, sondern auch bei den späteren Vergleichsverhandlungen und bei der Abnahme der gelieferten
Flugzeuge. Schließlich soll geprüft werden, ob die damalige Bundesregierung dem erwähnten ersten
Eurofighter-Untersuchungsausschuss Informationen beziehungsweise Akten vorenthalten hat.
Laut grundsätzlichem Beweisbeschluss waren 36 Stellen aufgefordert zu diesen Untersuchungsabschnitten Akten
und Unterlagen an das Parlament zu liefern. Das betrifft Akten aber auch E-Mails, Sitzungsprotokolle, Terminkalender,
Weisungen und andere Aufzeichnungen. Neben allen Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und der Präsidentschaftskanzlei
mussten auch die Finanzprokuratur, der Rechnungshof und die Bundesfinanzierungsagentur diese Dokumente zur Verfügung
stellen. Weiters aufgefordert waren die neun Landesregierungen und die Wirtschaftskammern in allen Bundesländern.
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