Begutachtungsstart für Deregulierung
 im Arbeitnehmerschutz

 

erstellt am
09. 05. 17
13:00 MEZ

Sozialministerium plant Entfall nicht mehr zeitgemäßer Bestimmungen - Zusammenlegung von Arbeitsinspektionen in Wien, Oberösterreich und der Steiermark
Wien (bmask) - Das Sozialministerium hat am 09.05. den Begutachtungsprozess für das ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz gestartet. Konkret sollen mit dem Deregulierungsgesetz unter anderem die Aufzeichnungspflicht für Beinahe-Unfälle und die Meldepflicht für zulässige Sonn- und Feiertagsarbeit abgeschafft werden. Zudem wird auch das präventivdienstliche Betreuungsintervall für ungefährliche Kleinbetriebe von zwei auf drei Jahre erhöht. "Wir streichen unzeitgemäße Verfahren, um den Verwaltungsaufwand im Arbeitnehmerschutz zu reduzieren. Damit stellen wir gleichzeitig sicher, dass sich die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren auf die wesentlichen Kontrollen konzentrieren können", erklärt Sozialminister Alois Stöger die Zielsetzung der seit Jänner laufenden Modernisierung der Arbeitsinspektorate. Das Deregulierungsgesetz soll noch im Juli den Ministerrat passieren. Die Begutachtung läuft bis zum 26.05.2017.

Mit 1. Mai 2017 wurde auch die Organisationsreform der Arbeitsinspektorate fortgesetzt. Die neu geschaffenen Arbeitsinspektionen Wien Zentrum, Oberösterreich Ost und Steiermark fassen jeweils mehrere bisherige Inspektionen zusammen. Damit können Synergieeffekte in der Planung und Steuerung der Arbeitsinspektorate realisiert und der Wissenstransfer innerhalb der jeweiligen Gebiete gefördert werden. "Mit der laufenden Modernisierung schaffen wir auch effiziente Strukturen im Arbeitnehmerschutz durch die das wichtige Know-how besser weitergegeben werden kann", so Stöger weiter.

Die Arbeitsinspektion ist ein zentrales Instrument, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für alle ArbeitnehmerInnen in Österreich zu gewährleisten. In knapp 70.000 Betriebskontrollen überprüft das Arbeitsinspektorat jedes Jahr, ob die Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen eingehalten werden. Neben den Betriebskontrollen führt das Arbeitsinspektorat jährlich über 30.000 Beratungsgespräche mit Unternehmen durch. Darunter fallen auch rund 11.000 kostenlose Beratungen bei betrieblichen Neu- oder Umbauprojekten, um bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass es keine arbeitsrechtlichen Probleme gibt.

 

 

 

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