Wien (apf) - Manchmal geht beim Reisen etwas schief. Der erste Flug fällt aus oder ist stark verspätet
und der Anschlussflug verpasst. Für diese Fälle regelt die EU-Fluggastrechteverordnung die Rechte der
Passagiere - allerdings nur dann, wenn ein einheitlicher Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. „Das ist
dann der Fall, wenn für eine mehrgliedrige Flugreise, das bedeutet einen Flug mit einem oder mehreren Anschlussflügen,
eine durchgängige Reservierungsnummer vorhanden ist. Das ist beispielsweise bei Direktbuchung bei Fluglinien
und grundsätzlich bei Buchung über ein Reisebüro Ihres Vertrauens gewährleistet, nicht aber
immer bei Buchung über Online-Portale“, erklärt Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für
Passagier- und Fahrgastrechte (apf). „Gibt es für eine mehrgliedrige Flugreise eine Reservierungsnummer, kann
die gesamte Flugstrecke für die Entschädigungsansprüche der Passagiere herangezogen werden. Das
ist nicht möglich, wenn Teilstrecken mit separaten Reservierungsnummern gebucht wurden“, so Röhsler weiter.
Grundsätzlich gilt: Passagiere haben bei mehrgliedrigen Flugreisen im Fall von Verspätungen bzw. versäumten
Anschlussflügen das Recht auf Ausgleichszahlung, die je nach Flugentfernung zwischen 250 Euro und 600 Euro
beträgt. Darüber hinaus ist die Fluglinie verpflichtet, betroffenen Passagieren unentgeltliche Betreuungsleistungen,
wie etwa Verpflegung, die Umbuchung auf eine neue Anschlussverbindung und falls notwendig die Hotelunterbringung
zur Verfügung zu stellen. Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt, sobald Passagiere einen Flug innerhalb der
EU bzw. der Schweiz, Island oder Norwegen antreten. Gleichzeitig gilt sie aber auch, wenn ein Flug in einem Drittstaat
angetreten wird, in der EU bzw. einem der erwähnten Länder endet und die Fluglinie ihren Hauptsitz im
europäischen Raum hat.
Buchen Passagiere eine mehrgliedrige Flugreise unter einer Reservierungsnummer bzw. einem Buchungscode bedeutet
das, dass die notwendigen und vorgeschriebenen Mindestumsteigezeiten an Flughäfen berücksichtigt und
die Gepäckstücke der Passagiere automatisch bis an das endgültige Reiseziel befördert werden.
„Damit ist sichergestellt, dass bei Flugunregelmäßigkeiten mit verpassten Anschlussflügen entsprechende
Maßnahmen, wie eben die Umbuchungen auf einen anderen Flug oder Betreuungsleistungen, die Passagieren zustehen,
erbracht werden“, so Röhsler.
Anders ist es oft bei Flugbuchungen über Online-Portale. Online-Portale bieten teilweise Flugkombinationen
an, die nicht aufeinander abgestimmt sind, das heißt, dass aufgrund der unabhängig voneinander gebuchten
Tickets auch für die Fluglinien nicht ersichtlich ist, ob ein Flug als Anschlussflug gebucht wurde. Diese
Kombinationen sind zwar oft billiger als andere, es handelt sich aber häufig um separat gebuchte Flüge,
die keinen einheitlichen Beförderungsvertrag darstellen. Dadurch haben Passagiere, wenn Probleme auftreten,
keinen Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die Fluglinie. Auch kann in diesen Fällen das Recht auf eine
Ausgleichszahlung gänzlich oder die Höhe niedriger ausfallen, da nicht das Endziel für die Berechnung
herangezogen wird, sondern nur die Teilstrecke die von der Unregelmäßigkeit betroffen war. Grundsätzlich
empfiehlt die apf Passagieren, die ihren Flug über Online-Portale buchen, sich im Vorfeld in den AGB über
Haftung, Versäumnis von Anschlussflügen, Abtretung von Ansprüchen etc. zu informieren, um bei fraglichen
Regelungen auf Alternativen ausweichen zu können.
Beschwerdemöglichkeiten für Passagiere und Fahrgäste: Online, Brief
Erste Anlaufstelle bei Beschwerden ist die Fluglinie. Wenn diese nicht zufriedenstellend oder gar nicht antwortet,
können Passagiere sich an die apf wenden. Die apf sorgt dann kostenlos und provisionsfrei für rasche
Lösungen und Entschädigungen. Auf der Homepage der apf sind umfassende Informationen über Passagier-
und Fahrgastrechte abrufbar.
Die apf bietet ein übersichtlich gestaltetes Beschwerdeformular an, damit die Beschwerden rasch bearbeitet
werden können. Alternativ können Beschwerden auch per Brief mit allen notwendigen Beilagen an die apf,
Bereich Flug, Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien übermittelt werden. Wenn die Beschwerde berechtigt und die
apf zuständig ist, leitet sie ein Schlichtungsverfahren ein. Beschwerden sind schriftlich bei der apf einzubringen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch telefonisch unter +43 1 5050707-740 zur
Verfügung.
Über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (kurz: apf) verhilft Passagieren und Fahrgästen kostenlos
und provisionsfrei zu ihrem Recht. Im Streitfall mit einem Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen sorgt die
apf für rasche Lösungen und Entschädigungen. Egal ob es sich um Verspätungen, Annullierungen
bzw. fehlende Informationen handelt oder sonst etwas schief läuft.
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