Effizienz, Modernisierung und Leistungsbemessung sind die Grundsätze, auf denen das neue
Führungskräftegesetz fußt. Der Entwurf wurde heute genehmigt.
Bozen (lpa) - Die Personalordnung des Landes sieht innerhalb Juni 2017 die Neuordnung der Führungsstruktur
und eine Neuregelung der Zulagen für Führungskräfte vor. Die Landesregierung hat am 16.05. auf Vorschlag
von Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg den Gesetzesentwurf genehmigt. "Unser Ziel ist es, die Führungsstruktur
zu modernisieren, es war nicht nötig, sie zu revolutionieren, denn unser System ist im Vergleich zum restlichen
Staatsgebiet effizienter und kostengünstiger", sagte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Anschluss an
die Landesregierungssitzung. "Mit dem neuen Führungskräftegesetz passen wir auch die gesetzlichen
Vorgaben an die vielen Reorganisations- und Innovationsprozesse an, die bereits im Gange sind", präzisiert
Deeg. "Unser Ziel ist eine moderne Verwaltung, die möglichst nahe am Bürger und an den Unternehmen
ist", betont die Personallandesrätin.
Neuregelung der Funktionszulage
Das neue Führungskräftegesetz sieht eine Neuregelung der Funktionszulage für Führungskräfte
in jenen Körperschafen vor, für die der bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt. Die Führungszulage
wird künftig an den Performanceplan gekoppelt sein, ein strategisches Dokument, das die Ziele, Leistungen
und Entwicklungsschwerpunkte der Landesverwaltung definiert, eine ganzheitliche Planung der Projekte und Ausgaben
ermöglicht und - so Deeg - "letztlich auch Grundlage für die Leistungsbemessung der Führungskräfte
ist." Die Führungszulage setzt sich aus einem fixen und einem variablen Teil zusammen. Die Höhe
der Zulage wird mit Kollektivvertrag festgelegt, wobei der fixe Teil 40 Prozent der Gesamthöhe der Zulage
ausmacht. Der fixe Teil der Zulage wird nach mindestens sechsjährigem Führungauftrag bei Auftragsende
in ein persönliches und auf das Ruhegehalt anrechenbares Lohnelement umgewandelt.
Projektmanagement, Weiterbildung und Auswahlverfahren
Um die Effizienz der Verwaltung zu steigern, wird auch ein ressort-, abteilungs- und ämterübergreifendes
Projektmanagement eingeführt. Zudem werden die Führungskräfte zu ständiger Weiterbildung verpflichtet.
Auch wird es nur mehr über ein Auswahlverfahren möglich sein, Direktor zu werden. Wer den Wettbewerb
besteht und keinen Führungsauftrag erhält, bleibt für zwei Jahre im Führungskräfteverzeichnis.
Erfolgt nach zwei Jahren keine Ernennung, wird man aus dem Verzeichnis gestrichen. Noch im Juni soll der Gesetzesentwurf
dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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