Im Österreichvergleich kann die Tiroler Landeshauptstadt punkten
Innsbruck (ikm) - Wie nie zuvor ist es wichtig, mit Steuer- und Finanzmitteln sorgsam und verantwortungsvoll
umzugehen, gleichzeitig aber auch zukunftsweisende Investitionen zu tätigen, die die Wirtschaft vorantreiben.
Die Landeshauptstadt Innsbruck geht seit Jahren den Weg einer soliden und nachhaltigen, Finanz- und Wirtschaftspolitik
und sichert damit die Lebensqualität der InnsbruckerInnen.
„Die Tiroler Landeshauptstadt ist mit einer vielfältigen über alle Lebensbereiche hinweg bestehenden
gut ausgebauten Infrastruktur aufgestellt. Als Bürgermeisterin und Finanzreferentin ist es mir besonders wichtig
die Schlagkraft des Wirtschaftsstandortes Innsbruck zu unterstreichen. Dies drückt sich unter anderem in dem
für das Jahr 2017 im Gemeinderat beschlossenen Rekord-Investitionsvolumen von über 125 Millionen Euro
aus. Mit Investitionen von über 95 Millionen Euro im Jahr 2018, die abermals zu 95 Prozent in der Stadt und
der Region bleiben und hier nachhaltig Arbeitsplätze sichern, wird der ‚Innsbrucker Weg‘ auch im kommenden
Jahr konsequent fortgesetzt.“, hebt Bürgermeisterin Mag.a Christine Oppitz-Plörer die Finanzkraft der
Tiroler Landeshauptstadt hervor.
Zahlen, Daten, Fakten
Im Rechnungsabschluss 2016 stehen Einnahmen von 357,437 Millionen Euro Ausgaben von 357,344 Millionen Euro gegenüber.
Damit wurde ein Überschuss von 92.450 Euro erwirtschaftet. Im Vergleich zum Jahresergebnis 2015 bedeutet dies
einen Zuwachs um 66.912 Euro. Umgerechnet auf jede/n InnsbruckerIn stehen Pro-Kopf-Einnahmen in der Höhe von
2.816,20 Euro Pro-Kopf-Ausgaben von 2.815,50 Euro gegenüber.
Der Rücklagenstand für das Vorjahr 2016 liegt bei 12,863 Millionen Euro. Die Investitionen im ordentlichen
und außerordentlichen Haushalt lagen 2016 bei 99,604 Millionen Euro. Die Freie Finanzspitze, der Ausdruck
der Leistungsfähigkeit einer Gemeindewirtschaft und sogenannte kommunale Cash Flow, die zur Finanzierung von
Investitionen maßgeblich beiträgt, lag im Vorjahr bei 23,979 Millionen Euro und damit um 4,173 Millionen
Euro höher als 2015 (19,806 Millionen Euro). Das Kommunalsteueraufkommen kam 2016 auf 57,413 Millionen Euro
und ist um 3,90 Prozent gestiegen.
Der Schuldenstand hat sich im Vergleich zum Jahr 2015 von 31,752 auf 40,051 Millionen Euro erhöht. 28,009
Millionen Euro davon entfallen auf Bankschulden (Stand 2015: 19,405 Millionen Euro). Die Pro-Kopf-Verschuldung
der InnsbruckerInnen liegt damit umgerechnet aktuell bei 315,56 Euro. Ein Städtevergleich mit Salzburg und
Linz bestätigt, dass Innsbruck in diesem Punkt gut da steht: 2015 lag die Pro-Kopf-Verschuldung in der Tiroler
Landeshauptstadt bei 255,27 Euro, in Salzburg bei 864,97 Euro und in Linz bei 4.121,67 Euro. Eine Darstellung des
Städtevergleichs findet sich unter: https://cloud.highcharts.com/show/inukoni/1
Beteiligungsbericht 2016
Die Stadt Innsbruck selbst tritt neben der Erledigung ihrer Verwaltungsaufgaben im Rahmen ihrer Beteiligungen als
„Unternehmerin“ auf. Nach der Eingliederung der „Festwochen der Alten Musik Innsbruck“ als Tochter der „Tiroler
Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck“ sowie dem Zusammenschluss der bisher zwei Patscherkofel-Gesellschaften
zur „Patscherkofelbahn Infrastruktur bzw. Patscherkofelbahn Betriebs GmbH“ verfügt die Stadt Innsbruck aktuell
über 28 Beteiligungen. Über diese konnte im Geschäftsjahr 2016 ein Umsatzvolumen von 405,671 Millionen
Euro und ein Investitionsvolumen von 184,555 Millionen Euro erwirtschaftet werden. Indirekt fungiert die Stadt
in diesem Bereich auch als Garant für einen sicheren Arbeitsplatz: Insgesamt dürfen rund 3.500 ArbeitnehmerInnen,
davon 66 Lehrlinge, darauf vertrauen.
Alle Ergebnisse, Bilanzen und Entwicklungen im Rahmen der Beteiligungen werden im „Beteiligungsbericht der Stadt
Innsbruck 2016“ aufgeschlüsselt. Das umfangreiche Kompendium gilt als fundiertes „Nachschlagewerk“ für
Unternehmen und GeschäftspartnerInnen.
Hintergrund Rechnungsabschluss
In den Bestimmungen des Innsbrucker Stadtrechtes von 1975 ist festgelegt, dass nach Ablauf eines Haushaltsjahres
eine Haushaltsrechnung über die Jahresergebnisse des ordentlichen und des außerordentlichen Haushaltes
aufzustellen ist. Die Erstellung des Rechnungsabschlusses erfolgt nach den Richtlinien der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung
und umfasst den Kassenabschluss sowie die Haushaltssatzung. Darüber hinaus sind unter anderem Nachweise über
die Vermögens- und Schuldenrechnung, die Leistungen für Personal inklusive Pensionen, Transfers von und
an Träger des öffentlichen Rechts, Rücklagenstand, Veränderungen während des Finanzjahres
sowie der Schuldenstand anzuführen.
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