Medienminister spricht im Menschenrechtsausschuss über mögliche Projekte; Einstimmige
Entschließung zum EGMR
Wien (pk) - Geht es nach Medienminister Thomas Drozda von der SPÖ, soll es bei der neuen Presseförderung
und dem Informationsfreiheitsgesetz noch vor den Neuwahlen im Herbst zu Beschlussfassungen kommen. Die neue Presseförderung
ist laut Drozda mit ÖVP und dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) ausverhandelt, die Regierungsvorlage
für ein Informationsfreiheitsgesetz liegt seit 2014 im Parlament. Trotz Koalitions-Aus werde er versuchen,
die Vorhaben auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses zu reklamieren, sagte der Minister am 24.05. im Menschenrechtsausschuss.
"Es wäre wünschenswert, wenn auch die ÖVP diese Projekte auf ihrer Agenda hätte",
so Drozda. Für die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes benötigt es allerdings eine Zweidrittelmehrheit
im Nationalrat.
Demnach soll die neue Presseförderung künftig auf die plattformneutrale Förderung von Journalisten
bzw. von journalistischen Arbeitsplätzen abzielen. Grundvoraussetzung für diese Basisförderung ist,
dass es sich um ein Universalmedium handelt, in einem Anreizsystem sollen dann beispielsweise die Mitgliedschaft
im Presserat bzw. in einem Kontrollgremium zusätzlich gefördert werden. Geplant ist außerdem ein
Förderdeckel bei 1 Mio. €. Mit dem neuen Fördermodell würden auch Gratiszeitungen wie "Heute"
und "Österreich" Presseförderung bekommen. Als Minister wolle er sich die Entscheidung nicht
anmaßen, die beiden Gratiszeitungen oder einzelne Redaktionen nicht zu fördern. "Da bewegen wir
uns sehr nahe an der Zensur", meinte Drozda. In der Qualitätsdebatte habe er u.a. auch auf EU-Kommissionsebene
unzählige Gespräche geführt, eine adäquate Definition über journalistische Qualität
liege ihm aber bis heute nicht vor.
Hinsichtlich einer Neuaufstellung von Regierungsinseraten meinte Drozda, dass es der ursprüngliche Regierungsplan
gewesen sei, Inserate der einzelnen Ministerien zentral zu akkordieren. Eine gemeinsame Inseratenkampagne zum geplanten
Beschäftigungsbonus, wie noch mit Vizekanzler Reinhold Mitterlehner vereinbart, sei jetzt "on hold".
Debatten über kolportiere Pläne über ein ORF-Volksbegehren oder den Interviewstil von ZIB2-Anchorman
Armin Wolf hält Drozda für verfehlt. Er trete für die Unabhängigkeit des ORF ein. Zur Frage
von Georg Willi (G), was die Politik für den besseren Schutz von investigativen JournalistInnen und Whistleblowern
tun könne, meinte Drozda, dass es in Österreich ein gut funktionierendes Redaktionsgeheimnis gebe. Gegenüber
der Kritik von Franz-Joseph Huainigg (V), wonach es sich beim aktuellen Behindertenvertreter im ORF-Publikumsrat
um einen Menschen ohne Behinderung handle, meinte Drozda, dass dieser Einwand bei der nächsten Bestellung
berücksichtigt werden sollte.
Beim Thema Datenschutz, angesprochen vom Freiheitlichen Josef Riemer, sprach sich Drozda dafür aus, neben
legistischen Möglichkeiten auch Aufklärungsarbeit zu leisten. "Das Internet vergisst nicht",
sagte er. Gefragt sei der Bildungsbereich, die Menschen müssten Bewusstsein für einen adäquaten
Umgang mit persönlichen Daten im Netz bekommen. Das neue Datenschutzgesetz befinde sich jedenfalls in Begutachtung.
Geht es um die teils gravierenden Mängel in Pflege- und Altenheimen, wie die Volksanwaltschaft jüngst
aufgezeigt hat, meinte der Minister, dass ihn diese Berichte sehr betroffen gemacht hätten. "Das ist
eines Rechts- und Sozialstaates unwürdig", er stehe für die Einrichtung von Bundeskontrollen ein,
sagte er gegenüber Franz Kirchgatterer (S).
Individualbeschwerderecht und Autonomie im EGMR: Klare Positionierung des Parlaments
Angesichts der immer wieder aufkommenden Diskussionen über eine mögliche Reform des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sind sich Drozda und das Parlament einig. Den Beschwerderückstau
sieht der Minister zwar auch als problematisch, den EGMR aber langfristig nach Vorbild des US Supreme Courts umzubauen,
wie von manchen Kritikern gefordert, würde er aber für nicht richtig halten. Der EGMR müsse über
jede einzelne Beschwerde entscheiden können. Er werde von Seiten Österreichs auch weiterhin das Individualbeschwerderecht
und die Autonomie des EGMR verteidigen, was von Alev Korun (G) und Nikolaus Scherak (N) im Ausschuss sehr positiv
bewertet wurde.
Eine entsprechende Entschließung, ausgehend von Franz Kirchgatterer (S) und Elisabeth Pfurtscheller (V),
wurde vom Menschenrechtsausschuss einstimmig unterstützt. Die Abgeordneten haben Bedenken, dass die Rechtsprechung
und der Handlungsspielraum des Gerichtshofs im Zuge einer Reform beschnitten werden könnten. Für das
Parlament steht außer Zweifel, dass Individualbeschwerden nicht durch neue Zugangsbeschränkungen oder
Zulässigkeitsvoraussetzungen eingeschränkt und die Unabhängigkeit und des EGMR nicht in Frage gestellt
werden darf ( 2166/A(E)).
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