Zweiter Rechnungshofbericht über die Vergabepraxis im Innenministerium
Wien (pk) - Zum zweiten Mal auf dem Prüfstand des Rechnungshofs stand die Vergabepraxis des Innenministeriums
vor allem in Sachen Digitalfunk. Die Vorbereitungen für die Ausstattung aller Blaulichtorganisationen mit
einem einheitlichen digitalen Funknetz reichen bereits in die 1990er Jahre zurück. Aufgrund von zahlreichen
Unregelmäßigkeiten im Zuge der Neuausschreibung des Projekts im Jahr 2003 stand die sogenannte Tetron-Affäre
sogar im Mittelpunkt eines parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschusses sowie von Gerichtsprozessen.
Im Rahmen einer Follow-up-Überprüfung befasste sich der Rechnungshof nun noch einmal mit dem Vergabewesen
im BMI und stellte fest, dass 80% der Empfehlungen bereits umgesetzt wurden ( III-373 d.B.).
RH-Präsidentin Margit Kraker bemängelte die Tatsache, dass die Abzüge für Standortbeistellungen
noch immer nicht nach der tatsächlichen Anzahl berechnet werden, sondern nach der im Businessplan für
das jeweilige Land – zu niedrig - angenommenen Gesamtzahl; damit werde auf ein Einsparungspotential von rund 3
Mio. € verzichtet. Offen ist laut Bericht auch noch eine Vereinbarung mit dem Tetron-Konsortium, um an etwaigen
künftigen Einnahmenüberschüssen zu partizipieren.
Auch wenn es mit Kärnten derzeit noch keine Vereinbarung gibt, so zeigte sich Innenminister Wolfgang Sobotka
optimistisch, dass im Jahr 2019 zumindest 93% des Bundesgebietes mit Digitalfunk versorgt sind. Letztlich wolle
man erreichen, dass unter der Nummer 112 alle Notrufe gebündelt und an die jeweilige Organisation weitergeleitet
werden.
Vergabepraxis im BMI: Viele Empfehlungen umgesetzt; Vereinbarung mit Kärnten fehlt noch
Dem Rechnungshofbericht "Vergabepraxis im BMI mit Schwerpunkt Digitalfunk" ist zu entnehmen, dass das
Innenressort sechs Empfehlungen zur Gänze und drei Empfehlungen teilweise umgesetzt hat; zwei Empfehlungen
blieben offen. Positiv hervorgehoben wird, dass ein elektronischer Beschaffungs-Workflow ressortweit eingeführt
und dass die interne Revision unmittelbar der Fachaufsicht der Ressortleitung unterstellt wurde.
Die Empfehlung des Rechnungshofs, bindende Vereinbarungen mit den noch fehlenden Bundesländern auf Basis gezielter
gemeinsamer Planungen, realistischer Kostenschätzungen und einer Klärung der Kostentragung im Hinblick
auf ein rasches Zustandekommen eines österreichweiten digitalen Behördenfunknetzes abzuschließen,
setzte das BMI teilweise um. Das BMI schloss mit den Ländern Burgenland, Oberösterreich und Salzburg
bindende Vereinbarungen über den Ausbau des Digitalfunks. In den jeweiligen Vereinbarungen verpflichtete sich
das Ressort, Investitionszuschüsse von insgesamt 11 Mio. € zu leisten.
Im März 2016 war der Digitalfunk in drei Ländern (Tirol, Wien und Niederösterreich) komplett und
in zwei Ländern (Steiermark und Burgenland) beinahe fertig ausgebaut. Mit den Ländern Salzburg und Oberösterreich
bestanden zwar bereits bindende Vereinbarungen, der Ausbau war aber noch nicht fortgeschritten. Mit Kärnten
gab es noch keine bindende Vereinbarung. Ausständig ist auch noch eine Einigung mit dem Auftragnehmer Tetron,
um in Form von Entgeltreduzierungen an künftigen Einnahmenüberschüssen partizipieren zu können.
Eingeräumt wurde hingegen, dass das BMI konkrete Einsparungsmaßnahmen setzte, um die Kosten des Projekts
Digitalfunk zu senken.
Sobotka will bundesweite Versorgung mit Digitalfunk im Sinne eines effizienten Katastrophenschutzes
Ausschussobfrau Gabriela Moser (G) sprach insgesamt Probleme im Beschaffungswesen an und wollte wissen, ob die
aufgezeigten Einsparungspotenziale in Bezug auf die Funkdienstentgelte genutzt werden. FPÖ-Vertreter Günther
Kumpitsch ging auf die Kritik des Rechnungshofs ein und wies darauf hin, dass der Ausbau des Digitalfunks in Salzburg
und Oberösterreich noch nicht sehr weit fortgeschritten ist. Mit Kärnten gibt es noch immer keine bindende
Vereinbarung, erklärte sein Fraktionskollege Erwin Angerer, es werde daher im Jahr 2019 das einzige Bundesland
ohne Digitalfunk sein. Er frage sich, wie das der Kärntner Landeshauptmann verantworten könne. Abgeordnete
Marianne Gusenbauer-Jäger (S) wollte wissen, wann mit dem Vollausbau zu rechnen ist, während Josef Schellhorn
(N) die Umsetzung der Zusatzvereinbarung mit dem Auftragnehmer Tetron ansprach. Er zeigte sich auch skeptisch darüber,
dass angesichts der jahrelangen Verzögerungen das angestrebte Ziel, nämlich Vollausbau im Jahr 2018,
erreicht werden könne.
Innenminister Wolfgang Sobotka hob zunächst die umgesetzten Empfehlungen hervor, wie etwa die strikte Trennung
des Beschaffungs- vom Vergabewesen sowie die Einrichtung eines eigenes Referats "Beschaffungssteuerung".
Weiter setze man auf intensive Schulungen insbesondere im Hinblick auf Korruptionsprävention. Durch die Einführung
eines elektronischen Beschaffungs-Workflow ist das Innenministerium sicher Vorreiter in der Bundesverwaltung, war
Sobotka überzeugt. Was die Funkdienstentgelte betrifft, so wurde keineswegs Geld liegen gelassen, betonte
er. Durch die angesprochenen zwei Zusatzvereinbarungen sei es gelungen, insgesamt 86,3 Mio. € einzusparen.
Sobotka ging davon aus, dass im Jahr 2019 93% des österreichischen Bundesgebietes mit Digitalfunk versorgt
sind. Es sei richtig, dass es noch ein Problem mit Kärnten gibt, er stehe aber in Verhandlungen mit dem Landeshauptmann.
Aufgrund der schwierigen finanziellen Lage sieht sich Kärnten derzeit außerstande, den Eigenmittelanteil
in der Höhe von 22 Mio. € zu entrichten. Er habe deshalb auch Kontakt mit dem Finanzminister aufgenommen,
um eine Lösung zu finden. - Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
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