Der Handelsverband begrüßt das Vorhaben von Finanzminister Schelling, legale Steuervorteile
für Drittstaat-Onlinehändler zu unterbinden, etwa durch Versteuerung "ab erstem Euro".
Wien (handelsverband) - Vom Handelsverband lange geforderte Maßnahmen zur Sicherung des heimischen
Handels stehen jetzt auch auf der Agenda von Finanzminister Schelling. Drei Hebel könnten helfen, die Wettbewerbsbedingungen
zu verbessern.
Hebel 1: Versteuerung „ab erstem Euro“ bei Einzelpaketversand in die EU
Wir begrüßen den Einsatz von Schelling in Brüssel, im Zuge von Änderungen bei Mehrwertsteuerrichtlinien
die Mehrwertsteuerbefreiung bei Paketen bis 22 Euro zu beenden, und somit den europäischen Händler konkurrenzfähig
zu machen und die Einfuhr wettbewerbsverzerrender Billigware in die EU zu erschweren. Der Handelsverband hat bereits
vor Jahren darauf hingewiesen und bedauert, dass der vorliegende EU Kommissionsvorschlag diese Steuerschieflage
erst mit 1. Jänner 2021 abschaffen möchte. Entschlosseneres Handeln könnte zu einem Anstieg der
Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten von 7 Mrd. EUR jährlich und zu verbesserte Wettbewerbsbedingungen
für die dadurch benachteiligten Unternehmen innerhalb der EU führen.
Hebel 2: Besteuerung auch bei Nutzung von Online-Marktplätzen durch Drittstaaten in der EU
Besonders heikel sind außerdem Mehrwertsteuerumgehungen im Zuge des Verkaufs über europäische
Plattformen. Entweder wird die Einfuhrumsatzsteuer übergangen oder ein viel zu geringer Betrag entrichtet,
wenn der Warenwert unter dem tatsächlichen Verkaufspreis angegeben wird. Daher sollten Plattformen und Fulfillment-Center
die Mehrwertsteuer für ihre Handelspartner aus Drittländern unmittelbar abführen, wie es in Großbritannien
bereits seit einem Jahr der Fall ist. Die Behörden schätzen die Mehreinnahmen 2016 auf eine Milliarde
britische Pfund.
Hebel 3: Keine Körperschaftssteuervermeidung durch Hilfsstätten-Konstrukt
Während jedes heimische KMU mit der Körperschaftssteuer belastet wird, umgehen internationale Online-Händler
diese, indem sie Hilfsstätten statt Betriebsstätten betreiben. Das implementierte Country-by-Country
Reporting für Großkonzerne ist zwar ein erster Schritt, allerdings wird es über das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz
erst ab 750 Mio. Euro konsolidiertem Umsatz schlagend.
"Auf diese drei wettbewerbsverzerrenden Steuerregelungen weist der Handelsverband schon seit geraumer Zeit
hin. Solche legalen Steuervorteile setzen den heimischen Handel extrem unter Druck. Steuer- und Zollfreigrenzen,
die Billigwaren in die EU schleusen, müssen auch bei uns abgeschafft werden. Umso mehr freuen wir uns, dass
Finanzminister Schelling diese Themen ganz oben auf der Agenda hat“, so Rainer Will, Geschäftsführer
des Handelsverbandes.
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