LH Kaiser: “Historischer Tag in der Geschichte des Bundeslandes Kärnten. Neue Landesverfassung
stärkt Demokratie, bringt mehr Transparenz, mehr Kontrolle, mehr Bürgerbeteiligung, Bekenntnis zu slowenischsprechenden
Kärntnern.”
Klagenfurt (lpd) “Heute schreiben wir Geschichte! Mit dem Beschluss der neuen Kärntner Landesverfassung
setzen wir einen historischen Meilenstein und führen unser Bundeslandes Kärnten in eine neue demokratisch
gestärkte Zukunft”, betont Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser den am 01.06. im Kärntner Landtag
gefassten Beschluss für eine umfassende Verfassungsreform.
In seiner langjährigen auch parlamentarischen Tätigkeit, habe es viele wichtige Beschlüsse im Landtag
gegeben. “Der Beschluss heute, ist aber mit keinem anderen gleichzusetzen und hat heute auch bei mir ein unbekanntes
Kribbeln ausgelöst”, beschreibt Kaiser die Bedeutung dieser Demokratiereform, mit der die Zukunftskoalition
nicht nur ihr zentrales Wahlversprechen einlöst, sondern gleichsam ihr “Meisterstück” abliefert. Der
Forderung nach einer Volksabstimmung über die Verfassungsreform hält Kaiser entgegen, dass die Zukunftskoalition
mit dem klaren Versprechen der Proporzabschaffung in die Wahlauseinandersetzung zur Landtagswahl 2013 gegangen
sei, und diese Abstimmung am 03.03.2013 mehr als eindeutig ausgefallen sei.
“Mit dem heutigen Beschluss stärken wir die repräsentative Demokratie in Kärnten und machen sie
lebendiger”, so Kaiser. Mit der neuen Landesverfassung gehe nicht nur die Abschaffung des Proporzes, also des längst
überholten Systems wonach ab bestimmter Stimmenanzahl alle Parteien automatisch in der Regierung vertreten
sind, egal, ob in Regierungsverantwortung oder als Opposition, einher. “Die neue Landesverfassung ist noch viel
mehr und bringt auch für die Bevölkerung in Kärnten ganz gravierende, positive Neuerungen”, macht
Kaiser deutlich. Durch die klare Trennung von Regierung und Opposition wird auch für die Kärntnerinnen
und Kärntner deutlicher und nachvollziehbarer, wer in Kärnten Verantwortung trägt. Es werden die
Kontrollrechte des Landtages deutlich gestärkt, wodurch politisches Fehlverhalten in der Regierung, wie es
in der Vergangenheit leider zum Nachteil Kärntens des Öfteren an den Tag gelegt wurde, viel eher verhindert
werden kann. Es wird für die Kontrolle durch den Landtag deutlich einfacher, Regierungsmitglieder abzuberufen,
wenn diese dem Land Kärnten Schaden zufügen sollten. Die Kärntnerinnen und Kärntner erhalten
auch deutlich mehr Einfluss auf die Landespolitik, etwa indem die Hürden für Volksbefragungen und Volksbegehren
deutlich herabgesetzt werden. Zudem soll der Kärntner Landtag einen eigenen Verfassungsdienst, Bundesräte
und EU-Abgeordnete ein Rederecht erhalten. Die Anzahl der Abgeordneten wird mit 36 gleich bleiben - auf einen Abgeordneten
kommen umgerechnet über 15.000 Kärntnerinnen und Kärntner.
“Historisch, und ich bin froh, dass es letztlich nach intensiven Diskussionen gelungen ist, ist auch die erstmalige
Erwähnung der slowenischen Volksgruppe in der Landesverfassung. Damit kommt auch zum Ausdruck, dass die in
der Vergangenheit viel zu oft aus politischen Neidmotiven geschürten und geführten Auseinandersetzungen
zwischen Kärntnerinnen und Kärntnern unterschiedlicher Muttersprache, dem Bewusstsein weichen, dass Mehrsprachigkeit
im 21. Jahrhundert eine Bereicherung darstellen, und wir alle gemeinsam in einem freien Kärnten leben, für
das wir auch gemeinsam gekämpft haben”, so Kaiser, der sich abschließend beim gesamten Kärntner
Landtag und allen an der Erarbeitung der Landesverfassung konstruktiv und engagiert Mitwirkenden bedankt.
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