WKÖ-Bundesspartenobmann Klacska: Chance zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
von Straßenverkehrsunternehmen nützen
Brüssel/Wien (pwk) - Am 31.05. hat die Europäische Kommission unter dem Schlagwort „Europa in
Bewegung“ acht Legislativvorschläge präsentiert, die umfassende Änderungen im Bereich des Straßenverkehrs
bringen sollen. Ziel der Initiative soll mehr Effizienz und Nachhaltigkeit sein. „Hinter diesen Zielen steht die
heimische Verkehrswirtschaft vollinhaltlich – springender Punkt ist aber, welche Maßnahmen gesetzt werden,
um dahin zu gelangen. Die Harmonisierung und Vereinfachung der bestehenden Vorschriften muss aus unserer Sicht
dabei ebenso Priorität haben wie die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten österreichischer
Unternehmen“, erläutert Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer
Österreich (WKÖ).
Keine voreiligen Liberalisierungsschritte
Kritisch fällt die erste Einschätzung der geplanten Änderungen der Kabotage- und Mautregelungen
aus. Klacska: „Die angepeilte Streichung der Höchstanzahl der in einem bestimmten Zeitraum erlaubten Kabotagefahrten
ist kontraproduktiv und gefährlich. Diese De-facto-Liberalisierung ist ein ‚No-Go‘, solange es keine EU-weit
einheitlichen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen im Hinblick auf das Transportgewerbe gibt.“
„Auch die Novelle zur Wegekostenrichtlinie ist in zahlreichen Punkten überschießend und nicht wirtschaftsverträglich“,
kritisiert Klacska, der sich vor allem an der Einbeziehung weiterer Kostenfaktoren wie Stau und C02 stößt.
Zusätzlich werde der Umweltfreundlichkeit des Busses nicht ausreichend Rechnung getragen. „Weiterhin fehlt
die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer transparenten, nachvollziehbaren, an Kosten orientierten Berechnung
des Infrastrukturanteils der Maut“, kritisiert Klacska.
Nationale Alleingänge unterbinden
Damit das erklärte Ziel, die komplexen Vorschriften zu EU-Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr zu
vereinfachen und faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen, erreicht werden kann, müssen unkoordinierte nationale
Alleingänge von Mitgliedstaaten endgültig verhindert werden. Einige jetzt auf dem Tisch liegende Vorschläge
lassen auf Erleichterungen hoffen: etwa die Klarstellung, dass der zweite Lenker bei Mehrfahrerbesetzung seine
Lenkpause im fahrenden Fahrzeug verbringen darf, aber auch die vorgeschlagene Flexibilisierung der wöchentlichen
Ruhezeiten. Letztere stellt einen Schritt in die richtige Richtung dar, im Laufe der Diskussionen muss diese Möglichkeit
jedoch deutlich ausgeweitet werden, damit die Unternehmen davon profitieren können, stellt der Branchensprecher
klar. Bei der Frage, ob es dem Lenker erlaubt ist, seine wöchentliche Ruhezeit in der Fahrerkabine seines
Lkw zu verbringen, besteht ebenso noch Verbesserungsbedarf, um eine praxistaugliche Lösung zu erreichen.
„Positiv ist der Ansatz der Kommission, praktikablere Regelungen zur Entsendung von Lenkern ins EU-Ausland festzulegen,
da die bestehenden Vorschriften für mobile Arbeitsverhältnisse im Verkehr in zahlreichen Fällen
nicht passen. Europaweit möglichst einheitliche, praxistaugliche Mindestlohnvorschriften der Mitgliedstaaten
sollten ohne übermäßigen Verwaltungsaufwand hinsichtlich Dokumentations- und Mitführverpflichtungen
kontrolliert werden können“, fordert Klacska.
„Die heute vorgelegten Vorschläge bietet Chancen, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu stärken
und mehr Fairness zu schaffen – die müssen genutzt werden. Wir werden uns gemeinsam mit unseren Partnern auf
europäischer Ebene intensiv für einfache, wirtschaftsverträgliche und praxistaugliche Vorschriften
einsetzen“, fasst Klacska zusammen.
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