Mahrer: Vergütungsobergrenzen für
 Universitätsräte schaffen Klarheit und Transparenz

 

erstellt am
31. 05. 17
13:00 MEZ

Klares Anforderungsprofil für Universitätsräte
Wien (bmwfw) - „Wir legen für die bis dato unterschiedlichen Vergütungsregelungen eine Obergrenze fest und schaffen Klarheit und Transparenz an allen Universitäten. Damit setzen wir gleichzeitig auch die Empfehlungen des Rechnungshofs um“, so Wissenschaftsminister Harald Mahrer zur Universitätsrats- Vergütungsverordnung, die am 30.05. in Begutachtung geschickt wurde.

Bisher konnten die Universitäten über die Höhe der Vergütung der Universitätsräte entscheiden, sodass diese österreichweit uneinheitlich ausgefallen sind. Künftig sollen bei der Festlegung der finanziellen Aufwandsentschädigungen die Größe der Universität, gemessen etwa an der Höhe des Budgets, der Anzahl der Studierenden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt werden. Dazu werden die Universitäten in drei entsprechende Gruppen eingeteilt, für die jeweils folgende Obergrenzen gelten sollen: Einfache Mitglieder erhalten je nach Gruppe maximal 1.000 Euro, 800 Euro bzw. 600 Euro. Stellvertretenden Vorsitzenden können künftig 1.200 Euro, 960 Euro bzw. 720 Euro bezahlt werden und Vorsitzende können mit höchstens 1.500 Euro, 1.200 Euro bzw. 900 Euro für ihre Tätigkeit im Universitätsrat entlohnt werden.

Zusätzlich wurden klare Kriterien für die Auswahl der Mitglieder von Universitätsräten erarbeitet. Dazu zählen die fachliche Eignung, ausreichende zeitliche Verfügbarkeit, persönliche Integrität und Unbefangenheit sowie die Vereinbarkeit mit etwaigen anderen beruflichen Verpflichtungen. „Die Universitätsräte haben eine entscheidende Funktion und bringen wichtige Außenperspektiven für die Weiterentwicklung unserer Universitäten ein. Mit dem Kriterienkatalog gewährleisten wir, dass nur die qualifiziertesten Köpfe mitbestimmen“, so Mahrer.

 

 

 

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