Klares Anforderungsprofil für Universitätsräte
Wien (bmwfw) - „Wir legen für die bis dato unterschiedlichen Vergütungsregelungen eine Obergrenze
fest und schaffen Klarheit und Transparenz an allen Universitäten. Damit setzen wir gleichzeitig auch die
Empfehlungen des Rechnungshofs um“, so Wissenschaftsminister Harald Mahrer zur Universitätsrats- Vergütungsverordnung,
die am 30.05. in Begutachtung geschickt wurde.
Bisher konnten die Universitäten über die Höhe der Vergütung der Universitätsräte
entscheiden, sodass diese österreichweit uneinheitlich ausgefallen sind. Künftig sollen bei der Festlegung
der finanziellen Aufwandsentschädigungen die Größe der Universität, gemessen etwa an der Höhe
des Budgets, der Anzahl der Studierenden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt werden. Dazu
werden die Universitäten in drei entsprechende Gruppen eingeteilt, für die jeweils folgende Obergrenzen
gelten sollen: Einfache Mitglieder erhalten je nach Gruppe maximal 1.000 Euro, 800 Euro bzw. 600 Euro. Stellvertretenden
Vorsitzenden können künftig 1.200 Euro, 960 Euro bzw. 720 Euro bezahlt werden und Vorsitzende können
mit höchstens 1.500 Euro, 1.200 Euro bzw. 900 Euro für ihre Tätigkeit im Universitätsrat entlohnt
werden.
Zusätzlich wurden klare Kriterien für die Auswahl der Mitglieder von Universitätsräten erarbeitet.
Dazu zählen die fachliche Eignung, ausreichende zeitliche Verfügbarkeit, persönliche Integrität
und Unbefangenheit sowie die Vereinbarkeit mit etwaigen anderen beruflichen Verpflichtungen. „Die Universitätsräte
haben eine entscheidende Funktion und bringen wichtige Außenperspektiven für die Weiterentwicklung unserer
Universitäten ein. Mit dem Kriterienkatalog gewährleisten wir, dass nur die qualifiziertesten Köpfe
mitbestimmen“, so Mahrer.
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