Neues Doppelbesteuerungsabkommen
 mit Israel soll Investitionen steigern

 

erstellt am
30. 05. 17
13:00 MEZ

Jerusalem/Wien (pk) – Ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel schafft Anreize, die Investitionen zu steigern und die Zinsbesteuerung zu verbessern. Außerdem zielt das Abkommen auf mehr Transparenz in der steuerlichen Zusammenarbeit und die Verbesserung der Amtshilfe ab. Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen soll so gefördert und der Standort Österreich gestärkt werden.

Wirtschaftsbeziehungen zu Israel werden durch neues Doppelbesteuerungsabkommen gestärkt
Das derzeit gültige Steuerabkommen zwischen Österreich und Israel aus dem Jahr 1970 entspreche nicht mehr den neuesten Entwicklungen im Steuerrecht, insbesondere nicht den Standards der OECD, heißt es eingangs im Staatsvertrag ( 1638 d.B.). Im Detail sollen die Direktinvestitionen durch die Streichung des Besteuerungsrechts für Schachteldividenden steuerlich entlastet werden. Vorgesehen ist ein Quellsteuersatz von 10% bei Portfoliodividenden im Herkunftsstaat, Schachteldividenden werden in diesem Land nicht mehr besteuert.

Das Abkommen sieht weiters eine Senkung der Steuern auf Zinsen vor, diese sollen künftig 5 statt bisher 15% betragen. Davon werde Österreich vermehrt profitieren, da die Zinserträge Österreichs aus israelischen Anleihen im Jahr 2012 6 Mio. € betrugen, während umgekehrt nur Zinszahlungen unter der statistischen Wahrnehmungsschwelle erfolgten, stellt das Finanzministerium in der Wirkungsfolgenabschätzung fest.

Durch die Einführung des OECD-Standards wird außerdem mehr Transparenz geschaffen und die Amtshilfe verbessert. Finanziell soll das neue Doppelbesteuerungsabkommen zu einer Verbesserung des Nettoergebnisses von jährlich 390.000 € beitragen. Während die Senkung der Steuer auf Dividendenerträge jährliche Mindereinnahmen von 210.000 € bewirken werde, geht das Finanzministerium von 600.000 € Mehreinnahmen infolge des Entfalls der Quellsteuer auf Zinserträge aus. Der Staatsvertrag wurde im November 2016 unterzeichnet und liegt nun dem Nationalrat zur Genehmigung vor.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

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