69 gemeinnützige Organisationen informieren bis 08.06. über Vererben für den
guten Zweck im Rahmen der Initiative "Vergissmeinnicht.at".
Wien (fundraising) - Im Jänner 2017 ist die umfassendste Erbrechtsreform in Österreich seit 1811
in Kraft getreten. Was beim neuen Erbrecht beachtet werden muss und wie man in seinem letzten Willen auch gemeinnützige
Organisationen bedenken kann, thematisiert ab Montag "Vergissmeinnicht.at - die Initiative für das gute
Testament" im Rahmen einer großen Informationswoche. Bei Veranstaltungen in Wien, Graz und Klagenfurt
informieren Experten von der Österreichischen Notariatskammer in neutraler und umfassender Form. Besucher
können dabei gemeinnützige Organisationen, ihre Vertreter und Projekte kennenlernen. Der Eintritt ist
frei.
"Bei der Gestaltung eines Testaments entstehen viele Fragen. Durch die mit 1.1.2017 in Kraft getretenen Änderungen
im Erbrecht steigt der Informationsbedarf zu diesem Thema weiter.", erklärt Günther Lutschinger,
Geschäftsführer des Fundraising Verbands Austria. Obwohl unter den Österreichern vielfach der Wunsch
besteht, selbst zu bestimmen, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Ableben geschieht, haben nur 35% der über
60-jährigen überhaupt ein Testament verfasst (Umfrage des Market- Institutes). Denn Erben zählt
bei den Österreichern noch immer zu den Themen, mit denen man sich nicht auseinandersetzen möchte. Insbesondere
im Hinblick auf das neue Erbrecht wissen viele Menschen noch nicht, was sich geändert hat und welche rechtlichen
Aspekte zu beachten sind. Ebenfalls wissen noch viel zu wenige Menschen, dass man im Testament neben Angehörigen
auch eine gemeinnützige Organisation bedenken kann.
Vergissmeinnicht klärt auf
"Vergissmeinnicht.at - Die Initiative für das gute Testament" lädt daher seit Montag 29.5.
gemeinsam mit den 69 teilnehmenden Organisationen aus ganz Österreich zu einer Vielzahl an Infoveranstaltungen
ein. "Durch den großen Zuspruch im Vorjahr bieten wir heuer sogar eine verlängerte Infowoche, die
sich bis 8. Juni erstreckt.", freut sich Günther Lutschinger. Im Zentrum der Veranstaltungen steht die
rechtliche Beratung durch ExpertInnen über die komplexen Fragen des Erbrechts sowie über die Möglichkeit
eines gemeinnützigen Testaments. Im Schnitt werden jährlich mittlerweile 50-55 Millionen Euro an gemeinnützige
Organisationen in Form von Vermächtnissen gespendet. Rund 14 Prozent der über 40-jährigen können
es sich vorstellen, eine gemeinnützige Organisation im Testament zu bedenken. "Mit der Vergissmeinnicht-Infowoche
möchten wir noch mehr Österreicherinnen und Österreicher auf die Möglichkeit, sich über
das Leben hinaus für eine wichtige Sache einzusetzen, aufmerksam machen und neutrale Informationen bieten.",
so Lutschinger.
Themenabende zu "Erbrecht, Testament und Patientenverfügung" in Wien, Klagenfurt und Graz
Am 29.05. gaben Notarsubstitut Mag. Andreas Tschugguel (Notariat Dr. Beer) sowie Notar Mag. Harald Stockinger
im Sommerrefektorium der Salvatorianer (Michaelerkirche) in Wien Einblicke in das Erbrecht. Anschließend
findet eine Führung durch die Michaelerkirche und das Sommerrefektorium statt.
Am 30.05. folgt eine Infoveranstaltung im Europahaus in Klagenfurt mit Notarsubstitutin Mag. Katharina Haiden
und anschließender Führung durch die aktuelle Ausstellung der Stadtgalerie Klagenfurt "Ordnung
und Obsession". Beim Themenabend in Graz informiert Notarsubstitutin Mag. Astrid Leopold im Grazer Glockenspielhaus.
Danach wird zur Führung durch die aktuelle Ausstellung des Diözesanmuseums Graz geladen. Den Abschluss
bildet ein Infoabend mit Notar Mag. Harald Stockinger und anschließender Führung im mumok - Museum moderner
Kunst Wien am 08.06. Die Teilnehmer haben bei den Veranstaltungen die Möglichkeit zahlreiche Organisationen
und deren Vertreter persönlich kennenzulernen.
Gemeinnütziges Vererben in Österreich
Für immer mehr Österreicher ist es eine Option, gemeinnützige Organisationen im Testament in
Form eines Vermächtnisses zu bedenken. Mit 50-55 Millionen Euro jährlich ist mittlerweile fast jeder
10. Spendeneuro eine Testamentsspende. Begründet werden Spenden an gemeinnützige Organisationen vorwiegend
mit dem Wunsch, Gutes zu leisten, aber auch als Mensch in guter Erinnerung zu bleiben. Liegt kein Testament vor
und sind auch keine gesetzlichen Erben vorhanden, fällt die Erbschaft an den Staat (2012-2015 über 12
Mio. Euro).
Über Vergissmeinnicht.at
"Vergissmeinnicht.at - Die Initiative für das gute Testament" vereint 69 österreichische
gemeinnützige Organisationen. Zusammen mit dem Träger der Initiative, dem Fundraising Verband Austria,
und Kooperationspartnern wie der Österreichischen Notariatskammer wollen sie die österreichische Bevölkerung
über die Möglichkeit informieren, im Testament neben Angehörigen auch eine gemeinnützige Organisation
zu berücksichtigen. Dahinter steht die gemeinsame Überzeugung, dass man mit einem Vermächtnis für
den gemeinnützigen Zweck über das eigene Leben hinaus Gutes tut.
Ein neuer Erbrechtsratgeber zu den Änderungen des Erbrechts und zum Vererben für den guten Zweck kann
kostenlos unter 0800 700 111 oder per Email an info@vergissmeinnicht.at bestellt werden.
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