Einheitliches Studienrecht schafft verbesserte Studienbedingungen für angehende PädagogInnen
Wien (bmb) - „Mit der heute im Nationalrat eingebrachten Harmonisierung des Studienrechts wird deutlich
mehr Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Ich freue mich, dass wir nach einem langen und breit angelegten
Diskussionsprozess eine Einigung im Sinne aller Studierenden gefunden haben“, so Bildungsministerin Sonja Hammerschmid
am 07.06. anlässlich eingebrachten und am 20.06. im Unterrichtsausschuss zu behandelndem gemeinsamen Studienrechts.
Nach der Implementierung der 2013 beschlossenen PädagogInnenbildung NEU (Gemeinsame Ausbildung der Lehrerinnen
und Lehrer) wird nun in einem weiteren Schritt das Studienrecht an den jeweiligen Pädagogischen Hochschulen
(PH) und den Universitäten angeglichen. Die 2013 beschlossene PädagogInnenbildung NEU sieht vor, dass
Lehramtsstudierende ein vierjähriges Bachelorstudium absolvieren. Bei dem für die Fixanstellung nötigen
Masterstudium für die Sekundarstufe Allgemeinbildung müssen die Pädagogischen Hochschulen verpflichtend
mit Universitäten kooperieren. Ziel ist es, mit der Aufwertung der Ausbildung Lehramtsstudierende optimal
auf ihren Beruf vorzubereiten. Denn jedes Kind hat ein Recht auf exzellent ausgebildete LeherInnen. Die Aus- und
Weiterbildung der PädagogInnen ist dabei ein wesentlicher Faktor für die Qualität des Unterrichts.
Konkret bedeutet das einheitliche Studienrecht unter anderem eine Angleichung der Regelungen bezüglich der
Zulassung zum Studium in der Nachfrist: An den PH konnte man sich bisher in der Nachfrist nicht anmelden, künftig
ist eine Zulassung in bestimmten Fällen, wie beispielsweise bei Absolvierung des Zivil- oder Präsenzdienstes,
möglich. Außerdem können Studierende nun einheitlich Prüfungen grundsätzlich dreimal
wiederholen. Bisher war dies an den Pädagogischen Hochschulen nur zweimal möglich. Auch die akademische
Grade wurden harmonisiert: Im Universitätsgesetz ist nun geregelt, dass allen Lehramtsstudierenden einheitlich
der Grad Bachelor of Education (BEd) bzw. Master of Education (MEd) zu verleihen ist.
Auch das Studienjahr wurde harmonisiert: Sowohl an den PHs als auch an den Universitäten beginnt das Studienjahr
am 1. Oktober und endet jeweils am 30. September. Die lehrveranstaltungsfreien Zeiten – das ist neu – sind dabei
kein eigenständiger Bestandteil des Studienjahres, sondern werden dem Wintersemester und dem Sommersemester
zugerechnet. Darüber hinaus können künftig Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller
Hochschulen gleichermaßen das Angebot der Universitätssportinstitute (USI) nutzen.
Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit, an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen Erweiterungsstudien
zu absolvieren. Dabei handelt es sich um ordentliche Studien, die dem Zweck dienen, ein bereits absolviertes Studium
um zusätzliche Kompetenzen zu erweitern. Einerseits betrifft dies Lehramtsstudien, bei denen Studierende ihrem
Portfolio ein weiteres Studienfach hinzufügen können. Andererseits können auch Studierende der Romanistik,
Slawistik oder Translationswissenschaften unbürokratisch eine weitere Sprache erwerben.
Der heute im Nationalrat eingebrachte Initiativantrag wurde gemeinsam von Bildungs- und Wissenschaftsministerium
und unter breiter Einbindung der Rektorate, FachexpertInnen der Universitäten und PH sowie der Österreichischen
Hochschülerschaft und dem Qualitätssicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung
über fast zwei Jahre hinweg erarbeitet.
„Mit der Vereinheitlichung des Studienrechts wird nicht nur eine deutliche Verbesserung der Studienbedingungen
im Sinne von Klarheit und Rechtssicherheit, sondern auch eine Vereinfachung der Verwaltung erreicht. Der heutige,
gemeinsame Initiativantrag bedeutet einen großen Erfolg auf der bildungspolitischen Agenda“, so Hammerschmid
abschließend.
|