Doskozil: Initiativantrag zum
 Bundes-Sportförderungsgesetz eingebracht

 

erstellt am
08. 06. 17
13:00 MEZ

SPÖ und ÖVP einigen sich in sportlichen Belangen - Neue Bundes-Sport GmbH auf den Weg gebracht
Wien (bmlvs) - Nach Akkordierung der letzten Details zwischen SPÖ und ÖVP wurde am 07.06. ein Initiativantrag für ein neues Bundes-Sportförderungsgesetz im Parlament eingebracht. Damit ist der Weg frei für die neue Bundes-Sport GmbH. Sportminister Hans Peter Doskozil: „Es freut mich, dass wir im Sinne des Sports in Abstimmung diesen Gesetzesantrag einbringen konnten. Damit sind die Voraussetzungen für die Bundes-Sport GmbH geschaffen. Das Gesetz bringt Licht ins Dickicht des Förder-Dschungels und steht für Effizienz, Transparenz und Nachhaltigkeit. Es stellt den Sportler wieder in den Mittelpunkt und die Autonomie des Sports bleibt erhalten. Ich möchte mich bei der gesamten Sport Community, der BSO und vor allem beim Verhandlungspartner ÖVP bedanken, dass dieser große Wurf noch gelungen ist.“

„Das neue Gesetz garantiert eine effiziente, übersichtliche und vereinfachte Förderabwicklung und enthält wesentliche Eckpunkte wie Planungssicherheit, Leistungsprinzip, Serviceleistungen für Verbände und Vereine“, so der Sportminister. Die umfassende Reform der Sportförderung wurde über Monate in einem offenen Dialog mit den Vertretern des gesamten Österreichischen Sports (vertreten durch die Österreichische Bundes-Sportorganisation) erarbeitet.

Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes

  • Die österreichische Sportstrategie wird von Bundesministerien, LändervertreterInnen und VertreterInnen des organisierten Sports (BSO, ÖOC, ÖPC) gemeinsam erstellt.
  • Die gesamte Bundes-Sportförderung wird in einer Serviceeinrichtung, der „Bundes Sport GmbH“, zusammengefasst – Einführung des One Stop Prinzips. Dadurch werden Synergieeffekte in allen Bereichen des Österreichischen Sports geschaffen (z.B. Sportinfrastruktur, Leistungszentren).
  • Fachexperten der „Bundes Sport GmbH“ betreuen zukünftig die Sportverbände in allen Förderangelegenheiten, sowie in deren strategischen Ausrichtung.
  • Die Förderung von Infrastrukturprojekten und Großsportveranstaltungen erfolgt ebenfalls durch die „Bundes Sport GmbH“ in enger Abstimmung mit der österreichischen Sportstrategie.
  • Die Planungssicherheit für Sportverbände wird durch die Verlängerung der Förderzeiträume auf vier Jahre deutlich erhöht. Hinzu führt die quartalsweise Auszahlung der Fördermittel zum Wegfallen von Finanzierungsengpässen bei den Sportverbänden.
  • Die Förderung erfolgt nach dem Leistungsprinzip nach Vorlage von Konzepten für den Förderzeitraum – für olympische und nicht-olympische Sportarten.
  • Die Einbindung der Expertise der VertreterInnen des organisierten Sports in die Struktur der Bundes Sport GmbH erfolgt über deren Organe. Die Autonomie des Sports bleibt dadurch gewahrt.
  • Die Abstimmung und Zusammenarbeit im Sport zwischen den Bereichen Breitensport, Leistungs- und Spitzensport und Sport mit Behinderung wird weiter vertieft.
  • Ein Schwerpunkt wird zukünftig auf die Integration von Menschen mit Behinderung im Österreichischen Sport gelegt, die Finanzierung der Verbände mit besonderen Aufgabenstellung (ÖPC, ÖBSV, Special Olympics) wurde sichergestellt.
  • Die Öffentlichkeit wird über Veröffentlichung der Förderungen im Internet informiert – gesteigerte Transparenz.
  • Die Fördermittelabrechnung wird durch zeitgemäße stichprobenartige Kontrollen vereinfacht und beschleunigt.
  • Durch die strategischen Maßnahmen und die Vereinfachung der Fördermodalitäten kommen Fördergelder zukünftig zielgerichteter beim Sportler/bei der Sportlerin an.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.sportministerium.at

 

 

 

 

 

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