SPÖ und ÖVP einigen sich in sportlichen Belangen - Neue Bundes-Sport GmbH auf den
Weg gebracht
Wien (bmlvs) - Nach Akkordierung der letzten Details zwischen SPÖ und ÖVP wurde am 07.06. ein
Initiativantrag für ein neues Bundes-Sportförderungsgesetz im Parlament eingebracht. Damit ist der Weg
frei für die neue Bundes-Sport GmbH. Sportminister Hans Peter Doskozil: „Es freut mich, dass wir im Sinne
des Sports in Abstimmung diesen Gesetzesantrag einbringen konnten. Damit sind die Voraussetzungen für die
Bundes-Sport GmbH geschaffen. Das Gesetz bringt Licht ins Dickicht des Förder-Dschungels und steht für
Effizienz, Transparenz und Nachhaltigkeit. Es stellt den Sportler wieder in den Mittelpunkt und die Autonomie des
Sports bleibt erhalten. Ich möchte mich bei der gesamten Sport Community, der BSO und vor allem beim Verhandlungspartner
ÖVP bedanken, dass dieser große Wurf noch gelungen ist.“
„Das neue Gesetz garantiert eine effiziente, übersichtliche und vereinfachte Förderabwicklung und enthält
wesentliche Eckpunkte wie Planungssicherheit, Leistungsprinzip, Serviceleistungen für Verbände und Vereine“,
so der Sportminister. Die umfassende Reform der Sportförderung wurde über Monate in einem offenen Dialog
mit den Vertretern des gesamten Österreichischen Sports (vertreten durch die Österreichische Bundes-Sportorganisation)
erarbeitet.
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes
- Die österreichische Sportstrategie wird von Bundesministerien, LändervertreterInnen
und VertreterInnen des organisierten Sports (BSO, ÖOC, ÖPC) gemeinsam erstellt.
- Die gesamte Bundes-Sportförderung wird in einer Serviceeinrichtung, der
„Bundes Sport GmbH“, zusammengefasst – Einführung des One Stop Prinzips. Dadurch werden Synergieeffekte in
allen Bereichen des Österreichischen Sports geschaffen (z.B. Sportinfrastruktur, Leistungszentren).
- Fachexperten der „Bundes Sport GmbH“ betreuen zukünftig die Sportverbände
in allen Förderangelegenheiten, sowie in deren strategischen Ausrichtung.
- Die Förderung von Infrastrukturprojekten und Großsportveranstaltungen
erfolgt ebenfalls durch die „Bundes Sport GmbH“ in enger Abstimmung mit der österreichischen Sportstrategie.
- Die Planungssicherheit für Sportverbände wird durch die Verlängerung
der Förderzeiträume auf vier Jahre deutlich erhöht. Hinzu führt die quartalsweise Auszahlung
der Fördermittel zum Wegfallen von Finanzierungsengpässen bei den Sportverbänden.
- Die Förderung erfolgt nach dem Leistungsprinzip nach Vorlage von Konzepten
für den Förderzeitraum – für olympische und nicht-olympische Sportarten.
- Die Einbindung der Expertise der VertreterInnen des organisierten Sports in die
Struktur der Bundes Sport GmbH erfolgt über deren Organe. Die Autonomie des Sports bleibt dadurch gewahrt.
- Die Abstimmung und Zusammenarbeit im Sport zwischen den Bereichen Breitensport,
Leistungs- und Spitzensport und Sport mit Behinderung wird weiter vertieft.
- Ein Schwerpunkt wird zukünftig auf die Integration von Menschen mit Behinderung
im Österreichischen Sport gelegt, die Finanzierung der Verbände mit besonderen Aufgabenstellung (ÖPC,
ÖBSV, Special Olympics) wurde sichergestellt.
- Die Öffentlichkeit wird über Veröffentlichung der Förderungen
im Internet informiert – gesteigerte Transparenz.
- Die Fördermittelabrechnung wird durch zeitgemäße stichprobenartige
Kontrollen vereinfacht und beschleunigt.
- Durch die strategischen Maßnahmen und die Vereinfachung der Fördermodalitäten
kommen Fördergelder zukünftig zielgerichteter beim Sportler/bei der Sportlerin an.
|