Wien (pk) – Die elektronische Wirkungsorientierung (eWO) soll 2017 weiter professionalisiert werden, berichtet
das Bundeskanzleramt im Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) 2016. Im Vordergrund
steht die weitere Öffnung des Zugangs zu den Informationen auf der interaktiven Online-Plattform. So sollen
hochqualitative Inhalte mit geringem Verwaltungsaufwand und einfacher Bedienbarkeit bereitgestellt werden, heißt
es. Gleichzeitig sollen die bereits geltenden Prinzipien der zentralen Dokumentation der erfassten Daten und automatisierten
Visualisierungen auch auf die zweite große IT-Anwendung im Bereich WFA ausgeweitet werden ( 136/BA).
Der aktuelle Bericht enthält die Ergebnisse von 54 evaluierten Vorhaben. 2016 waren in Summe 420 Vorhaben
WFA-pflichtig, 270 davon wurden vereinfacht abgewickelt. Die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung biete eine
wesentliche Grundlage für das Aneignen von Erfahrungen und das Lernen aus Fehlern, stellt Staatssekretärin
Muna Duzdar im Vorwort fest. Für Sektionschefin Angelika Flatz erzielt die Wirkungsorientierung in Österreich
immer größere Wirkung. Zahlreiche Länder hätten sich das österreichische Modell zum Vorbild
genommen, betonte sie den Auftrag zur Weiterentwicklung des Systems, um den Nutzen für Politik, Verwaltung
und Gesellschaft zu erhöhen.
Weiterentwicklung der WFA durch Bündelung von Vorhaben
Seit der Haushaltsrechtsreform 2013 ist für jedes Vorhaben eine Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
durchzuführen und in angemessenen Abständen intern zu evaluieren. 2015 wurden diesbezügliche Erleichterungen
eingeführt, wonach Ausnahmen betreffend die vollinhaltliche Abschätzung und der dazugehörigen Evaluierungen
vorgesehen wurden. Diese Neuregelung wirke sich auf den vorliegenden Bericht aus, heißt es seitens des Ministeriums.
Von 420 WFA-pflichtigen Vorhaben handelt es sich bei 65% um vereinfachte Folgenabschätzungen. Für 2017
wird eine Erhöhung auf einen Anteil von 75% prognostiziert. Von den 133 Vorhaben, die für die Evaluierung
in Frage kommen, sind 54 berichtsrelevant. Bei 11 davon habe sich gezeigt, dass der Zeitpunkt der internen Evaluierung
zu früh gewählt wurde, da zum Evaluierungszeitpunkt noch keine Aussage über die erzielte Wirkung
getroffen werden konnte. Aus Sicht der Wirkungscontrollingstelle des Bundes ist der Bericht fokussierter und aussagekräftiger
seit die Durchführung der WFA erleichtert wurde.
Weitere Verbesserungen verspricht sich das Bundeskanzleramt von der eingeführten Möglichkeit zur Bündelung
von Vorhaben, welche in sachlicher, legistischer, organisatorischer oder budgetärer Hinsicht ein einheitliches
Ziel verfolgen. Je Vorhabenbündel ist dann eine einzige WFA anstelle von Einzelabschätzungen zu erstellen.
Dieses Instrument wurde in der Vergangenheit kaum angenommen. Der Bericht 2016 beinhaltet sechs dieser Vorhabenbündel,
2015 gab es lediglich eines. Als Grund nennt der Bericht organisationsinterne Abgrenzungen, die zu höherem
Verwaltungsaufwand durch die Durchführung einzelner Folgenabschätzungen führen. Für die Folgejahre
strebt Sektionschefin Flatz an, diese Form der Berichterstattung auszubauen, um einen besseren Überblick über
die intendierten und nicht intendierten Wirkungen sowie über die Kosten von umfassenderen Maßnahmen
zu schaffen.
Wie schon im Vorjahr nutzten die Ministerien die Möglichkeit, Verbesserungspotentiale aufzuzeigen. Ein Großteil
davon ist inhaltlicher Natur zu den Vorhaben. Zur WFA wurde angeführt, dass das Jahr der internen Evaluierung
suboptimal gewählt wurde, Qualitätsverbesserungen bei der Definition von wirkungsorientierten Zielen
möglich wären und Kennzahlen klarer definiert werden könnten.
2016: 85% der anvisierten Wirkungen wurden erreicht
Unter den 54 WFA-pflichtigen Vorhaben waren 33 rechtsetzende Maßnahmen (davon 13 Bundesgesetze) und 21 sonstige
Vorhaben, die sich auf alle 13 Ressorts verteilten. Seitens der haushaltsleitenden Organe wurde angegeben, dass
bei dem Großteil der Vorhaben (85%) die anvisierten Wirkungen überwiegend oder besser erreicht wurden.
In 28 von 54 Fällen treten die erwarteten Wirkungen der Vorhaben zur Gänze ein. Drei der evaluierten
Vorhaben konnten die Ziele laut den Ressorts sogar überplanmäßig erreichen. Sieben Vorhaben wurden
als teilweise erreicht oder nicht erreicht kategorisiert.
Schlechte Ergebnisse verzeichneten durchwegs die Maßnahmen des Arbeitsmarktservice in den Bundesländern
(mit Ausnahme von Niederösterreich). Der Großteil von deren Vorhaben erfüllte nur teilweise die
angestrebte Wirkung. So beispielsweise die Schulung und Vermittlung arbeitsloser Personen im AMS Schulungszentrum
Fohnsdorf (Steiermark) oder die FacharbeiterInnen-Intensivausbildung im Berufsausbildungszentrum des BFI Wien.
Außerordentlich positiv schnitt zum Beispiel der Innovationsscheck Plus ab, der Unternehmen dabei unterstützt,
innovative Vorhaben durchzuführen. Das gute Ergebnis ist zeitlichen Verschiebungen des Transferaufwands zuzuschreiben.
Ebenfalls überplanmäßig war das Ergebnis der Haftungsübernahmen im Rahmen der Jungunternehmer-
und Innovationsförderung für KMU. Auch die Novelle der Handelsstatistikverordnung 2009 war erfolgreicher
als geplant. Die Zahl der Intrastat meldepflichtigen Unternehmen konnte so stärker als geplant reduziert werden,
die österreichischen Unternehmen werden somit entlastet.
Vier unvorhergesehene wesentliche Auswirkungen
Der Großteil der evaluierten Vorhaben war mit finanziellen Auswirkungen verbunden (81%). In Summe fielen
bei den in Frage kommenden Finanzjahren 2013 – 2016 Aufwände von 1,3 Mrd. € an, wobei zwei Drittel davon folgenden
Vorhaben zuzurechnen sind: der Novelle zum Pflegefondsgesetz und der Vereinbarung über zusätzliche Mittel
für den Ausbau ganztägiger Schulformen.
Am häufigsten waren Unternehmen von den Wirkungen betroffen. Auch die Wirkungsdimension Kinder und Jugend
wurde häufig angesprochen. Fünf Vorhaben hatten wesentliche Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung
von Frauen und Männern. Bei der Evaluierung von vier Vorhaben wurden wesentliche Auswirkungen festgestellt,
die im Zuge der Planung noch nicht abgeschätzt wurden. Laut Wirkungscontrollingstelle zeigt sich, dass die
Evaluierungen über reine Soll-Ist-Vergleiche hinausgehen. Zur Qualitätssicherung wurden die Angaben der
Ressorts auf Vollständigkeit, Aussagekraft und Konsistenz/Nachvollziehbarkeit/Verständlichkeit überprüft.
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