Wirkungsorientierte Folgenabschätzung
 als internationales Vorbild

 

erstellt am
07. 06. 17
13:00 MEZ

Wien (pk) – Die elektronische Wirkungsorientierung (eWO) soll 2017 weiter professionalisiert werden, berichtet das Bundeskanzleramt im Bericht über die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung (WFA) 2016. Im Vordergrund steht die weitere Öffnung des Zugangs zu den Informationen auf der interaktiven Online-Plattform. So sollen hochqualitative Inhalte mit geringem Verwaltungsaufwand und einfacher Bedienbarkeit bereitgestellt werden, heißt es. Gleichzeitig sollen die bereits geltenden Prinzipien der zentralen Dokumentation der erfassten Daten und automatisierten Visualisierungen auch auf die zweite große IT-Anwendung im Bereich WFA ausgeweitet werden ( 136/BA).

Der aktuelle Bericht enthält die Ergebnisse von 54 evaluierten Vorhaben. 2016 waren in Summe 420 Vorhaben WFA-pflichtig, 270 davon wurden vereinfacht abgewickelt. Die Wirkungsorientierte Folgenabschätzung biete eine wesentliche Grundlage für das Aneignen von Erfahrungen und das Lernen aus Fehlern, stellt Staatssekretärin Muna Duzdar im Vorwort fest. Für Sektionschefin Angelika Flatz erzielt die Wirkungsorientierung in Österreich immer größere Wirkung. Zahlreiche Länder hätten sich das österreichische Modell zum Vorbild genommen, betonte sie den Auftrag zur Weiterentwicklung des Systems, um den Nutzen für Politik, Verwaltung und Gesellschaft zu erhöhen.

Weiterentwicklung der WFA durch Bündelung von Vorhaben
Seit der Haushaltsrechtsreform 2013 ist für jedes Vorhaben eine Wirkungsorientierte Folgenabschätzung durchzuführen und in angemessenen Abständen intern zu evaluieren. 2015 wurden diesbezügliche Erleichterungen eingeführt, wonach Ausnahmen betreffend die vollinhaltliche Abschätzung und der dazugehörigen Evaluierungen vorgesehen wurden. Diese Neuregelung wirke sich auf den vorliegenden Bericht aus, heißt es seitens des Ministeriums. Von 420 WFA-pflichtigen Vorhaben handelt es sich bei 65% um vereinfachte Folgenabschätzungen. Für 2017 wird eine Erhöhung auf einen Anteil von 75% prognostiziert. Von den 133 Vorhaben, die für die Evaluierung in Frage kommen, sind 54 berichtsrelevant. Bei 11 davon habe sich gezeigt, dass der Zeitpunkt der internen Evaluierung zu früh gewählt wurde, da zum Evaluierungszeitpunkt noch keine Aussage über die erzielte Wirkung getroffen werden konnte. Aus Sicht der Wirkungscontrollingstelle des Bundes ist der Bericht fokussierter und aussagekräftiger seit die Durchführung der WFA erleichtert wurde.

Weitere Verbesserungen verspricht sich das Bundeskanzleramt von der eingeführten Möglichkeit zur Bündelung von Vorhaben, welche in sachlicher, legistischer, organisatorischer oder budgetärer Hinsicht ein einheitliches Ziel verfolgen. Je Vorhabenbündel ist dann eine einzige WFA anstelle von Einzelabschätzungen zu erstellen. Dieses Instrument wurde in der Vergangenheit kaum angenommen. Der Bericht 2016 beinhaltet sechs dieser Vorhabenbündel, 2015 gab es lediglich eines. Als Grund nennt der Bericht organisationsinterne Abgrenzungen, die zu höherem Verwaltungsaufwand durch die Durchführung einzelner Folgenabschätzungen führen. Für die Folgejahre strebt Sektionschefin Flatz an, diese Form der Berichterstattung auszubauen, um einen besseren Überblick über die intendierten und nicht intendierten Wirkungen sowie über die Kosten von umfassenderen Maßnahmen zu schaffen.

Wie schon im Vorjahr nutzten die Ministerien die Möglichkeit, Verbesserungspotentiale aufzuzeigen. Ein Großteil davon ist inhaltlicher Natur zu den Vorhaben. Zur WFA wurde angeführt, dass das Jahr der internen Evaluierung suboptimal gewählt wurde, Qualitätsverbesserungen bei der Definition von wirkungsorientierten Zielen möglich wären und Kennzahlen klarer definiert werden könnten.

2016: 85% der anvisierten Wirkungen wurden erreicht
Unter den 54 WFA-pflichtigen Vorhaben waren 33 rechtsetzende Maßnahmen (davon 13 Bundesgesetze) und 21 sonstige Vorhaben, die sich auf alle 13 Ressorts verteilten. Seitens der haushaltsleitenden Organe wurde angegeben, dass bei dem Großteil der Vorhaben (85%) die anvisierten Wirkungen überwiegend oder besser erreicht wurden. In 28 von 54 Fällen treten die erwarteten Wirkungen der Vorhaben zur Gänze ein. Drei der evaluierten Vorhaben konnten die Ziele laut den Ressorts sogar überplanmäßig erreichen. Sieben Vorhaben wurden als teilweise erreicht oder nicht erreicht kategorisiert.

Schlechte Ergebnisse verzeichneten durchwegs die Maßnahmen des Arbeitsmarktservice in den Bundesländern (mit Ausnahme von Niederösterreich). Der Großteil von deren Vorhaben erfüllte nur teilweise die angestrebte Wirkung. So beispielsweise die Schulung und Vermittlung arbeitsloser Personen im AMS Schulungszentrum Fohnsdorf (Steiermark) oder die FacharbeiterInnen-Intensivausbildung im Berufsausbildungszentrum des BFI Wien.

Außerordentlich positiv schnitt zum Beispiel der Innovationsscheck Plus ab, der Unternehmen dabei unterstützt, innovative Vorhaben durchzuführen. Das gute Ergebnis ist zeitlichen Verschiebungen des Transferaufwands zuzuschreiben. Ebenfalls überplanmäßig war das Ergebnis der Haftungsübernahmen im Rahmen der Jungunternehmer- und Innovationsförderung für KMU. Auch die Novelle der Handelsstatistikverordnung 2009 war erfolgreicher als geplant. Die Zahl der Intrastat meldepflichtigen Unternehmen konnte so stärker als geplant reduziert werden, die österreichischen Unternehmen werden somit entlastet.

Vier unvorhergesehene wesentliche Auswirkungen
Der Großteil der evaluierten Vorhaben war mit finanziellen Auswirkungen verbunden (81%). In Summe fielen bei den in Frage kommenden Finanzjahren 2013 – 2016 Aufwände von 1,3 Mrd. € an, wobei zwei Drittel davon folgenden Vorhaben zuzurechnen sind: der Novelle zum Pflegefondsgesetz und der Vereinbarung über zusätzliche Mittel für den Ausbau ganztägiger Schulformen.

Am häufigsten waren Unternehmen von den Wirkungen betroffen. Auch die Wirkungsdimension Kinder und Jugend wurde häufig angesprochen. Fünf Vorhaben hatten wesentliche Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Bei der Evaluierung von vier Vorhaben wurden wesentliche Auswirkungen festgestellt, die im Zuge der Planung noch nicht abgeschätzt wurden. Laut Wirkungscontrollingstelle zeigt sich, dass die Evaluierungen über reine Soll-Ist-Vergleiche hinausgehen. Zur Qualitätssicherung wurden die Angaben der Ressorts auf Vollständigkeit, Aussagekraft und Konsistenz/Nachvollziehbarkeit/Verständlichkeit überprüft.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
https://www.parlament.gv.at

 

 

 

 

 

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