Höchste Mittelausschüttung durch Änderung des Nationalstiftungsgesetzes - 140
Millionen Euro jährlich beschlossen
Wien (bmwfw) - „Wir dotieren die Nationalstiftung so hoch wie noch nie zuvor. Bis 2020 investieren wir in
Summe 420 Millionen Euro in unsere exzellente Forschungslandschaft. Diese Mittel leisten einen wichtigen Beitrag,
um weiter in die Gruppe der Innovation Leader vorzustoßen“, sagte Wissenschaftsminister Harald Mahrer anlässlich
der Änderung des FTE Nationalstiftungsgesetzes, die am 07.06. im Ministerrat beschlossen wurde. Pro Jahr werden
rund 140 Millionen über die Nationalstiftung ausgeschüttet. Dieser Betrag setzt sich aus Mitteln der
Nationalbank, dem Österreichfonds und den Zinsen des erp- Fonds zusammen.
„Mit der Erhöhung der Dotierung der Nationalstiftung wird ein weiterer wichtiger Beitrag zur Anhebung der
Forschungsausgaben in Österreich geleistet. Damit ist ein weiterer Punkt in der Regierungsarbeit wie vereinbart
umgesetzt“, sagt Finanzminister Hans Jörg Schelling.
Durch die Nationalstiftung werden vor allem neue Formate der Forschungs- und Innovationsförderung finanziert.
„Innovation und Kreativität sind der Schlüssel für unsere Wettbewerbsfähigkeit, daher müssen
wir gezielt die besten Köpfe fördern und neue Wege in der Forschungsförderung gehen. Damit setzen
wir einen entscheidenden Impuls, um die kompetitive Forschung voranzutreiben“, so Mahrer. Anträge dafür
können von dem Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft
mbH (FFG), dem Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws), der Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW),
der Ludwig Boltzmann Gesellschaft (LBG) sowie der Christian Doppler Forschungsgesellschaft (CDG) eingereicht werden.
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