Wunschtermin der Parlamentsparteien bleibt der 15. Oktober
Wien (pk) - Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am 7. Juni den Weg für vorgezogene Nationalratswahlen
geebnet. Die Abgeordneten stimmten auf Basis eines gemeinsamen Antrags aller sechs Parlamentsparteien ohne Debatte
einhellig dafür, die laufende Gesetzgebungsperiode vorzeitig zu beenden. Als Wahltermin ist gemäß
den Erläuterungen der 15. Oktober 2017 in Aussicht genommen.
Endgültig festgelegt wird der Wahltermin von der Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des
Nationalrats. Das gleiche gilt für den Wahl-Stichtag, an den zahlreiche Fristen geknüpft sind, etwa was
die Einbringung von Wahlvorschlägen betrifft. Zuvor muss allerdings noch der Nationalrat den Neuwahlbeschluss
endgültig absegnen. Debatte und Abstimmung über den Sechs-Parteien-Antrag ( 2162/A) sind für den
13. Juli geplant. Durch den eigens eingeschobenen Sitzungstermin gibt man dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss
die Möglichkeit, noch bis Mitte Juli Auskunftspersonen zu befragen.
Regulär würde die XXV. Gesetzgebungsperiode erst mit 29. Oktober 2018 auslaufen. Die letzten Nationalratswahlen
fanden am 29. September 2013 statt.
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