Innsbruck (lk) - Auf Antrag von LH Günther Platter hat die Tiroler Landesregierung am 06.06. den Entwurf
eines Gesetzes über die Wahl des Tiroler Landtags beschlossen. Wesentliche Ziele der Novelle sind Anpassungen
an die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung und Verbesserungen aufgrund der Erfahrungen und im Sinne der Demokratie.
Diese Regierungsvorlage wird nun dem Landtag zur weiteren Behandlung vorgelegt.
„Nach den Problemen bei vergangenen Wahlen und den Wahlanfechtungen haben wir die Tiroler Landtagswahlordnung der
aktuellen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung angepasst. Im Mittelpunkt steht die Vereinheitlichung wesentlicher
Elemente von Landtags-, Gemeinderats- und Innsbrucker Wahlordnung. Wesentlich dabei: Am Wahltag liegt ein Ergebnis
der Briefwahlstimmen vor“, betonte der Landeshauptmann.
Mehr Geld für Gemeinden und Stadt sowie BeisitzerInnen
Der Wahlkalender selber wurde gestreckt. Damit verbunden sind frühere und längere Beantragung der Wahlkarten,
aber auch längere Abgabemöglichkeit persönlich bis 14 Uhr am Freitag vor dem Wahltag. „Wir schauen
aber auch auf die Gemeinden und die Stadt sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wahlen, weil sie ein großer
Aufwand sind“, erklärte LH Platter die Erhöhung des Kostenbeitrags für Gemeinden zur Durchführung
der Wahlen von 50 Cent auf einen Euro pro Wahlberechtigten und damit verbundene Verwaltungsvereinfachungen wie
keine Ansuchen für den Kostenersatz, sondern Überweisung von Amts wegen. Erhöht wird auch die Vergütung
für die BeisitzerInnen von 15 auf 30 Euro.
Mitumfasst von diesem Regierungsbeschluss sind neben der Tiroler Landtagswahlordnung 2017 noch ein Gesetz über
Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen, die Tiroler Gemeindewahlordnung 1994, die Tiroler Gemeindeordnung
2001 und die Innsbrucker Wahlordnung 2011.
|