Landesregierung hat Novelle des Grundverkehrsgesetzes zur Begutachtung versandt – Position
der Kommunen bei Grundstückserwerb klar gestärkt
Bregenz (vlk) - Die Landesregierung hat die fertig ausgearbeitete Novelle des Grundverkehrsgesetzes zur
Begutachtung versandt, teilt Landeshauptmann Markus Wallner mit. "Durch die Änderungen werden die Möglichkeiten
der Vorarlberger Gemeinden beim Grundstücks-Erwerb deutlich erweitert", führt Wallner aus. Für
die öffentliche Hand, in erster Linie die Kommunen, wird damit die aktive Bodenbeschaffung insgesamt einfacher.
Die Überarbeitung des Grundverkehrsgesetzes wurde dazu genutzt, die Gemeinden beim Erwerb von Grundstücken
in eine stärkere Position zu bringen, macht Wallner den Kern der Änderungen deutlich. "Es geht darum,
dass die Gemeinden besser in der Lage sind, strategische Grundstückskäufe zu tätigen. Das ist wichtig,
damit sie bei künftigen Verbauungsprojekten aktiv mitreden können.“ Mit der Grundverkehrsgesetz-Novelle
reagiert das Land aber auch auf geänderte europarechtliche und innerstaatliche Vorgaben.
Einige Neuerungen im Detail:
- Wegfall der Interessensabwägung für Gemeinden in speziellen Fällen,
die öffentlichen Zwecken dienen
- Die Gemeindevertreter werden in der Grundverkehrs-Landeskommission gestärkt
- Entfall von Bekanntmachungsverfahren beim Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken
durch Gemeinden bis zu einer Fläche von 0,2 Hektar
- Erwerb von gewidmeter Bauerwartungsfläche unterliegt künftig ebenfalls
keinem Bekanntmachungsverfahren
Nächster Schritt: Überarbeitung des Raumplanungsgesetzes
Die Grundverkehrsnovelle sei ein erster, wichtiger Schritt, weitere werden noch folgen, erklärt Landeshauptmann
Wallner. An der Novelle des Raumplanungsgesetzes werde derzeit intensiv gearbeitet.
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