Ab 1. Juli gibt es klare Spielregeln für Selbständige mit neuer Gesetzesnovelle
Wien (svagw) - Im Rahmen des Sozialausschusses des Nationalrates vom 13.06. wurde die langjährige SVA
Forderung „Rechtssicherheit für Selbständige“ beschlossen. Damit kann die Gesesetznovelle Ende Juni im
Plenum des Nationalrats beschlossen werden. „Ab 1. Juli 2017 wird diese Neuregelung klare Spielregeln, aber auch
die derzeitigen Rechtsunsicherheiten aus der Welt schaffen. Wir als SVA sind froh, dass diese langjährige
Forderung nun rasch umgesetzt wird”, zeigt sich Alexander Herzog, Obmann Stellvertreter der Sozialversicherung
der gewerblichen Wirtschaft (SVA), erfreut.
Kommt es zu einer Umqualifizierung – vormals Selbständiger danach freier Dienstnehmer – dann wird die beitragsrechtliche
Rückabwicklung vereinfacht. „Mit der Gesetzesnovelle ist es uns erstens gelungen, dass wir als SVA stärker
in die Verfahren mit den Gebietskranken- kassen eingebunden werden. Zweitens werden die bereits bezahlten Beträge
innerhalb der Träger gegengerechnet und dadurch die Nachzahlungen für die betroffenen Dienstgeber reduziert.
Somit vermeiden wir, dass Betroffene nach einer Entscheidung der zuständigen Gebietskrankenkasse nicht mehr
existenzbedrohliche Zahlungsforderungen leisten müssen“, erklärt Herzog.
Weiters sieht der Gesetzestext im Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) vor, dass bei einer Neuanmeldung
zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit kritische Fälle im Vorfeld anhand eines Fragebogens gemeinsam
durch die Versicherungsträger geprüft werden. Bei späteren Prüfungen aller lohnabhängigen
Abgaben (GPLA-Prüfung) sollen diese Entscheidungen bindend sein.
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