Langjährige SVA Forderung zur
 „Rechtssicherheit für Selbständige“ umgesetzt

 

erstellt am
16. 06. 17
13:00 MEZ

Ab 1. Juli gibt es klare Spielregeln für Selbständige mit neuer Gesetzesnovelle
Wien (svagw) - Im Rahmen des Sozialausschusses des Nationalrates vom 13.06. wurde die langjährige SVA Forderung „Rechtssicherheit für Selbständige“ beschlossen. Damit kann die Gesesetznovelle Ende Juni im Plenum des Nationalrats beschlossen werden. „Ab 1. Juli 2017 wird diese Neuregelung klare Spielregeln, aber auch die derzeitigen Rechtsunsicherheiten aus der Welt schaffen. Wir als SVA sind froh, dass diese langjährige Forderung nun rasch umgesetzt wird”, zeigt sich Alexander Herzog, Obmann Stellvertreter der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft (SVA), erfreut.

Kommt es zu einer Umqualifizierung – vormals Selbständiger danach freier Dienstnehmer – dann wird die beitragsrechtliche Rückabwicklung vereinfacht. „Mit der Gesetzesnovelle ist es uns erstens gelungen, dass wir als SVA stärker in die Verfahren mit den Gebietskranken- kassen eingebunden werden. Zweitens werden die bereits bezahlten Beträge innerhalb der Träger gegengerechnet und dadurch die Nachzahlungen für die betroffenen Dienstgeber reduziert. Somit vermeiden wir, dass Betroffene nach einer Entscheidung der zuständigen Gebietskrankenkasse nicht mehr existenzbedrohliche Zahlungsforderungen leisten müssen“, erklärt Herzog.

Weiters sieht der Gesetzestext im Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) vor, dass bei einer Neuanmeldung zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit kritische Fälle im Vorfeld anhand eines Fragebogens gemeinsam durch die Versicherungsträger geprüft werden. Bei späteren Prüfungen aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA-Prüfung) sollen diese Entscheidungen bindend sein.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.svagw.at

 

 

 

 

 

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