OSZE-Amtssitzabkommen

 

erstellt am
14. 06. 17
13:00 MEZ

Michael Linhart und OSZE-Generalsekretär Zannier bei Unterzeichnung in Wien
Wien (bmeia)- Anlässlich der gemeinsamen Unterzeichnung des Amtssitzabkommens zwischen der Republik Österreich und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa durch OSZE-Generalsekretär Lamberto Zannier und Außenamtsgeneralsekretär Michael Linhart die OSZE bekräftigte Österreich am 14.06. seine Unterstützung für die in Wien beheimatetet Organisation.

Das Abkommen wurde im OSZE-Sekretariat in Wien unterzeichnet und regelt die rechtliche Stellung und den Schutz der OSZE in Österreich. "Es ist für Österreich als Hauptsitz der OSZE von entscheidender Bedeutung, dass die Organisation auf einer soliden Rechtsgrundlage beruht. Mit der Unterzeichnung des Amtssitz-Abkommens zeigen wir unser starkes Engagement für die Stärkung der gesamten OSZE sowie für deren Position in der Gemeinschaft internationaler Organisationen mit Sitz in Wien", sagte Generalsekretär Michael Linhart.

Generalsekretär Zannier erklärte: “Ich möchte mich herzlich bei Österreich bedanken, dass es seit Jahren die OSZE beherbergt. Ebenso danke ich unseren österreichischen Kollegen für ihre Offenheit und Kooperation in den Verhandlungen zwischen unseren Teams, für die hohe Priorität die Österreich dieser Angelegenheit eingeräumt hat und für die Effizienz der geleisteten Arbeit.“

Österreich ist seit 1995 Sitzstaat der OSZE. Das Abkommen stellt eine technische Transformation der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Rechtsstellung der OSZE in Österreich dar, die bisher durch das „Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich“ geregelt war. Durch das neue Amtssitzabkommen werden somit keine substanziellen Änderungen an der derzeitigen Behandlung der OSZE und ihrer Beamten in Österreich oder der Ständigen Vertretungen und Delegationen der teilnehmenden Staaten bzw. der Kooperationspartner vorgenommen.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmeia.gv.at

 

 

 

 

 

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