Land Kärnten und Bund schließen
 letztes Kapitel in der HETA-Causa

 

erstellt am
14. 06. 17
13:00 MEZ

LH Kaiser: Einigung mit Bund ermöglicht Liquidation des Fonds Sondervermögen Kärnten – Land erlangt Rechtssicherheit auf gesetzlicher Basis – Kärntner Stellenbesetzungsgesetz beschlossen
Wien/Klagenfurt (lpd) - Im Zuge der freiwilligen Liquidation des Fonds Sondervermögen Kärnten schließen Land und Bund nun mit einer Vereinbarung das letzte große Kapitel in der Causa HETA. „Schon im Vorjahr haben wir mit dem Bund vereinbart, dass das Sondervermögen Kärnten aufgelöst wird und die Gläubiger entsprechend einer fiktiven Liquidationsquote bedient werden“, erläuterte Landeshauptmann Peter Kaiser am 13.06. im Anschluss an die Regierungssitzung. Der Bund ist nach dem Land Kärnten der zweitgrößte Gläubiger des Fonds Sondervermögen Kärnten, die Forderungen setzen sich aus einer Abgabenforderung sowie Garantien des Bundes für die HETA zusammen und belaufen sich gesamt auf rund 1,7 Milliarden Euro.

„Es handelt sich hierbei um strittige Forderungen. Doch anstatt den Prozessweg zu gehen und damit hohe Kosten in Kauf zu nehmen und hohes Risiko einzugehen, haben wir uns auf eine Lösung geeinigt“, betonte Finanzreferentin LHStv.in Gaby Schaunig. Demnach bezahlt Kärnten entsprechend einer fiktiven Liquidationsquote von 4,55 Prozent dem Bund einmalig einen Betrag von rund 68 Millionen Euro. Der Bund verzichtet im Gegenzug auf rund 1,62 Milliarden Euro. Ein entsprechendes Verzichtsgesetz hat bereits den Ministerrat passiert und wird Ende Juni dem Nationalrat zum Beschluss vorliegen.

„Die Vereinbarung folgt der Logik der Einigung mit den HETA-Gläubigern: Kärnten kann mit der Bezahlung eines Bruchteils der Gesamtforderung ein Milliardenrisiko abwehren. Es werden damit alle allfälligen Ansprüche des Bundes gegen den Fonds Sondervermögen Kärnten bereinigt“, sagen Kaiser und Schaunig. Von den 522 Millionen Euro an liquiden Mitteln des Sondervermögens fließen somit 453 Millionen Euro an das Land. Davon werden, wie ebenfalls bereits vertraglich vereinbart, 400 Millionen Euro zur Tilgung der ersten Tranche des Kärntner Haftungsbeitrags für die Einigung mit den HETA-Gläubigern verwendet. Die verbleibenden 53 Millionen werden, so Kaiser, zur Schuldenreduzierung verwendet. Dem Beschluss in der Landesregierung stimmte heute neben SPÖ, ÖVP und den Grünen auch das Team Kärnten zu.

Im Rahmen der Regierungssitzung wurde auch der Entwurf eines Gesetzes über die Anwendung von Vertragsschablonen bei der Stellenbesetzung, das neue Kärntner Stellenbesetzungsgesetz beschlossen, teilte der Landeshauptmann mit. „In ihm ist eine Gehaltsmaximierung für Führungskräfte in landesnahmen Gesellschaften und Einrichtungen verankert. Die Gehaltsobergrenze liegt nun bei 14.300 Euro. Die Gehaltskriterien orientieren sich am Gehaltspfad des Bundes und gilt für alle neuen Verträge und es gibt ab nun keine Gehaltsexplosionen mehr“, teilte Kaiser mit. Laut Landeshauptmann hatte es ein langes Begutachtungsverfahren gegeben. Das Gesetz soll im Herbst im Landtag beschlossen werden.

 

 

 

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