LH Kaiser: Einigung mit Bund ermöglicht Liquidation des Fonds Sondervermögen Kärnten
– Land erlangt Rechtssicherheit auf gesetzlicher Basis – Kärntner Stellenbesetzungsgesetz beschlossen
Wien/Klagenfurt (lpd) - Im Zuge der freiwilligen Liquidation des Fonds Sondervermögen Kärnten
schließen Land und Bund nun mit einer Vereinbarung das letzte große Kapitel in der Causa HETA. „Schon
im Vorjahr haben wir mit dem Bund vereinbart, dass das Sondervermögen Kärnten aufgelöst wird und
die Gläubiger entsprechend einer fiktiven Liquidationsquote bedient werden“, erläuterte Landeshauptmann
Peter Kaiser am 13.06. im Anschluss an die Regierungssitzung. Der Bund ist nach dem Land Kärnten der zweitgrößte
Gläubiger des Fonds Sondervermögen Kärnten, die Forderungen setzen sich aus einer Abgabenforderung
sowie Garantien des Bundes für die HETA zusammen und belaufen sich gesamt auf rund 1,7 Milliarden Euro.
„Es handelt sich hierbei um strittige Forderungen. Doch anstatt den Prozessweg zu gehen und damit hohe Kosten in
Kauf zu nehmen und hohes Risiko einzugehen, haben wir uns auf eine Lösung geeinigt“, betonte Finanzreferentin
LHStv.in Gaby Schaunig. Demnach bezahlt Kärnten entsprechend einer fiktiven Liquidationsquote von 4,55 Prozent
dem Bund einmalig einen Betrag von rund 68 Millionen Euro. Der Bund verzichtet im Gegenzug auf rund 1,62 Milliarden
Euro. Ein entsprechendes Verzichtsgesetz hat bereits den Ministerrat passiert und wird Ende Juni dem Nationalrat
zum Beschluss vorliegen.
„Die Vereinbarung folgt der Logik der Einigung mit den HETA-Gläubigern: Kärnten kann mit der Bezahlung
eines Bruchteils der Gesamtforderung ein Milliardenrisiko abwehren. Es werden damit alle allfälligen Ansprüche
des Bundes gegen den Fonds Sondervermögen Kärnten bereinigt“, sagen Kaiser und Schaunig. Von den 522
Millionen Euro an liquiden Mitteln des Sondervermögens fließen somit 453 Millionen Euro an das Land.
Davon werden, wie ebenfalls bereits vertraglich vereinbart, 400 Millionen Euro zur Tilgung der ersten Tranche des
Kärntner Haftungsbeitrags für die Einigung mit den HETA-Gläubigern verwendet. Die verbleibenden
53 Millionen werden, so Kaiser, zur Schuldenreduzierung verwendet. Dem Beschluss in der Landesregierung stimmte
heute neben SPÖ, ÖVP und den Grünen auch das Team Kärnten zu.
Im Rahmen der Regierungssitzung wurde auch der Entwurf eines Gesetzes über die Anwendung von Vertragsschablonen
bei der Stellenbesetzung, das neue Kärntner Stellenbesetzungsgesetz beschlossen, teilte der Landeshauptmann
mit. „In ihm ist eine Gehaltsmaximierung für Führungskräfte in landesnahmen Gesellschaften und Einrichtungen
verankert. Die Gehaltsobergrenze liegt nun bei 14.300 Euro. Die Gehaltskriterien orientieren sich am Gehaltspfad
des Bundes und gilt für alle neuen Verträge und es gibt ab nun keine Gehaltsexplosionen mehr“, teilte
Kaiser mit. Laut Landeshauptmann hatte es ein langes Begutachtungsverfahren gegeben. Das Gesetz soll im Herbst
im Landtag beschlossen werden.
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