Bundesminister Kurz zum Internationalen Tag gegen Folter
Wien (bmeia) – „Der Schutz vor Folter ist ein absolutes Menschenrecht, Eingriffe in dieses Recht können
unter keinen Umständen gerechtfertigt werden“, betonte Bundesminister Sebastian Kurz anlässlich des Internationalen
Tags gegen Folter am 26.06. Trotz des international anerkannten absoluten Folterverbots wird Folter nach wie vor
in vielen Staaten angewandt. „Österreich und die anderen EU-Mitgliedstaaten verurteilen die Anwendung von
Folter aufs Schärfste“, so Sebastian Kurz.
Österreich tritt im Rahmen seiner Menschenrechtspolitik aktiv für Rechtsstaatlichkeit und gegen die Straflosigkeit
ein und unterstützt die unabhängigen Überprüfungs- und Präventionsmechanismen der Vereinten
Nationen und des Europarats. „Gerade in Zeiten wachsender Angriffe auf die auf den Menschenrechten beruhende multilaterale
Ordnung ist die Unterstützung dieser wichtigen internationalen Mechanismen von größter Bedeutung“,
so Bundesminister Sebastian Kurz.
Österreich setzt sich für Transparenz im Umgang mit Foltervorwürfen ein und fordert, dass Berichte
internationaler Untersuchungsmechanismen nicht unter Verschluss gehalten werden. Wie Finnland, Schweden und Monaco
hat sich Österreich 2016 daher entschlossen, einer automatischen Veröffentlichung der Besuchsberichte
des Antifolter-Komitees des Europarats zuzustimmen.
Auf nationaler Ebene hat Österreich mit der Umsetzung des Fakultativprotokolls zur UN-Antifolterkonvention
im Jahr 2012 einen wichtigen Schritt gesetzt und im Rahmen der Volksanwaltschaft einen effektiven nationalen Folter-Präventionsmechanismus
mit sechs regionalen Kommissionen und einem Menschenrechtsbeirat geschaffen. „Damit wurde auch die Rolle der Volksanwaltschaft
als österreichische nationale Menschenrechtsinstitution weiter gestärkt“, so Sebastian Kurz abschließend.
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