Wien (bvgh/lvgh-noel/vwgh) - In Kooperation mit der Johannes Kepler Universität Linz und der Wirtschaftsuniversität
Wien errichten die Verwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshof die Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit
für rund 750 Verwaltungsrichterinnen und -richter.
9 Verwaltungsgerichte der Länder sowie das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht haben nun
gemeinsam mit dem Verwaltungsgerichtshof und der Johannes Kepler Universität Linz sowie der Wirtschaftsuniversität
Wien die Österreichische Akademie der Verwaltungsgerichtsbarkeit für Recht, Management und Innovation
errichtet.
Damit soll sichergestellt werden, dass aufbauend auf den hohen Qualifikationen der Verwaltungsrichterinnen und
-richter eine regelmäßige Wissensaktualisierung und ein laufender Wissensaustausch sowohl in Rechtsfragen
als auch in Managementfragen stattfindet. Weiters soll Innovation im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes
unterstützt werden.
„Die Verwaltungsgerichtsbarkeit braucht Richterinnen und Richter, die einerseits die vielfältigen und außerordentlich
dynamischen Bereiche des Verwaltungsrechts profund beherrschen, gleichzeitig in ihrer Tätigkeit aber auch
das Leitbild eines unabhängigen, nur dem Gesetz verpflichteten Richters internalisiert haben. Mit diesem Anforderungsprofil
unterscheiden sich die Verwaltungsrichterin und der Verwaltungsrichter sowohl von den Richtern der ordentlichen
Justiz wie auch von den Verwaltungsbeamten“, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichtshofes Dr. Rudolf Thienel
bei der Präsentation der neuen Akademie.
Die Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte, in der alle Verwaltungsgerichte zusammenarbeiten, hat bereits
im Jahr 2014 das Projekt einer gemeinsamen Fort- und Weiterbildung auf universitärem Niveau initiiert und
in der Johannes Kepler Universität Linz sowie der Wirtschaftsuniversität Wien renommierte Partner für
die Umsetzung gefunden. Auch Mitglieder des Verwaltungsgerichtshofes wirkten als Vortragende an den Weiterbildungsprogrammen
mit, die von den Richterinnen und Richtern bisher sehr positiv aufgenommen wurden. In den vergangenen 3 ½
Jahren wurden bereits mehr als 30 hochkarätige Fortbildungsveranstaltungen angeboten und durchgeführt.
Jetzt wird diese Zusammenarbeit institutionalisiert.
„Die Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte ist überzeugt, dass zur Aufrechterhaltung und weiteren
Verfestigung der Qualifikationen der Richterinnen und Richter einer gemeinsamen Weiterbildung große Bedeutung
zukommt und dass Bedarf an einer gebietskörperschafts- und auch gerichtsübergreifenden Zusammenarbeit
besteht“, erläutert Mag. Nikolaus Brandtner, Präsident des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg und
derzeitiger Vorsitzender der Präsidentenkonferenz der Verwaltungsgerichte die Gründe für die Richterakademie.
An den Verwaltungsgerichten arbeiten hochqualifizierte Juristinnen und Juristen mit langjähriger Berufspraxis
und Erfahrungen im Verwaltungsrecht. Aufgrund der Vielfalt der Materien, die an den Verwaltungsgerichten zu judizieren
sind, ist nicht nur eine langjährige Erfahrung in der Verwaltung sondern auch eine kontinuierliche berufsbegleitende
Fort- und Weiterbildung von zentraler Bedeutung.
Ziel der Akademie ist es daher, aufbauend auf ihrem hohen Ausbildungsstand eine wissenschaftlich begleitete Fort-
und Weiterbildung für Verwaltungsrichterinnen und -richter auf höchstem Niveau anzubieten und damit die
Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit weiter zu stärken.
„Die Errichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist ein Meilenstein für den österreichischen Rechtsstaat.
Die Richterakademie ist dabei ein wichtiges Element. Dass sie so rasch ins Leben gerufen und nun institutionalisiert
wurde, ist ein bemerkenswertes Signal“, sagte Univ. Prof. Mag. Dr. Meinhard Lukas, Rektor der Johannes Kepler Universität
Linz.
Und Univ.-Prof. Dr. Michael Mayrhofer, Senatsvorsitzender der Johannes Kepler Universität Linz und wissenschaftlicher
Leiter der Richterakademie, ergänzte: „Dass alle 11 Verwaltungsgerichte, der Verwaltungsgerichtshof und 2
renommierte Universitäten zusammenarbeiten, ist ein Glücksfall. Die Gründung der Akademie ist der
logische nächste Schritt einer Zusammenarbeit, die 2014 begonnen hat.“
„Diese Initiative zur Weiterbildung zeigt, wie hoch die Eigenansprüche der Verwaltungsgerichte sind. Das muss
der Präsidentenkonferenz erst einmal jemand nachmachen“, sagte Univ. Prof. Dr. Michael Holoubek, Vorstand
des Departements für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität
Wien.
Die Verwaltungsgerichte im Überblick
Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Jahr 2014 gilt als eines der größten Reformprojekte
der Verfassungsgeschichte der Nachkriegszeit. Insgesamt gibt es 11 Verwaltungsgerichte, davon 9 Verwaltungsgerichte
der Länder, welche die Beschwerdeinstanz in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der mittelbaren Bundesverwaltung
darstellen. Hinzu treten 2 Verwaltungsgerichte des Bundes, das Bundesverwaltungsgericht für Angelegenheiten
der unmittelbaren Bundesverwaltung sowie das Bundesfinanzgericht.
Rund 750 Richterinnen und Richter sind in der Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig. In den ersten 3 Jahren sind
insgesamt mehr als 250.000 Verfahren an den Verwaltungsgerichten anhängig geworden. In rund 96 % aller abgeschlossenen
Verfahren wurde im Jahr 2016 keine Revision an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, was ein Indiz für die hohe
Qualität der richterlichen Entscheidungen an den Verwaltungsgerichten ist.
Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte kann ein Rechtsmittel an die Gerichtshöfe öffentlichen Rechts
– eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof und/oder eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof – erhoben
werden.
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