LR Fuchs: „Zu einfach, Abgaben zu hinterziehen und Menschen in Beschaffungskriminalität
zu treiben“
St. Pölten (nlk) - „Das lückenhafte Bundesgesetz und unübersichtliche Zuständigkeiten
machen es hochgerüsteten Kriminellen zu einfach, Abgaben zu hinterziehen und Menschen in Beschaffungskriminalität
zu treiben“, sagt der niederösterreichische Landesrat Tillmann Fuchs (parteifrei), MBA.
Auf Einladung von Landesrat Fuchs trafen sich hochrangige Experten von Justiz, Finanzpolizei und Bezirksverwaltungsbehörden
in St. Pölten, um effektivere Methoden zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zu diskutieren.
Unter anderem nahmen der Präsident des Landesverwaltungsgerichts NÖ MMag. Dr. Patrick Segalla, Bezirkshauptmann
Dr. Heinz Zimper (Bereichssprecher Glücksspiel), Hofrat Michael Aigner, MA, Finanzpolizei, sowie zahlreiche
Strafreferenten der Bezirksverwaltungsbehörden und der Landespolizeidirektion an dem Treffen teil.
Landesrat Fuchs: „Die Beschaffungskriminalität, die mit illegalem Glücksspiel einhergeht, reicht vom
schweren Diebstahl, über Betrug und Raub bis hin zu Mord. Hier geht es nicht um Kavaliersdelikte, hier werden
ganze Familien ins Unglück gestürzt und um ihr Hab und Gut gebracht. Dramatisch ist dies auch vor dem
Hintergrund, dass bei legalen Anbietern bereits gesperrte Spielsüchtige von den Kriminellen brutal betrogen
werden.“
Wenngleich die Zahl illegaler Automaten in Niederösterreich seit 2015 durch verstärkte Kontrollen und
Zwangsmaßnahmen rückgängig ist, gibt es keinerlei Gründe, sich zurückzulehnen. Fuchs:
„Unsere Zusammenarbeit mit der Finanzpolizei läuft gut und die Bezirksverwaltungsbehörden geben ihr Bestes.
Aber es zeigt sich, dass einerseits das derzeit geltende Bundesgesetz Schwachstellen hat und andererseits die Kriminellen
immer raffinierter und skrupelloser werden.“
Der Beweissicherung am Tatort kommt eine zentrale Rolle zu, weshalb Fuchs eine Spezialisierung von Kontroll- und
Strafbehörden auch in Niederösterreich fordert: „Wir brauchen am Tatort die Kontroll- und Strafbehörden,
den Schlosser und den bewaffneten Polizisten in einem Einsatzfahrzeug. Damit würden wir zahlreiche Praxisprobleme,
die sich aus dem Gesetz ergeben, lösen.“ Dazu benötige es lediglich die Koordinierung bestehenden Personals
und ein paar genehmigte Überstunden, so Fuchs.
Geschlossenen politischen Willen braucht es laut Fuchs jedoch auf bundesgesetzlicher Ebene: „Die Grundlagen des
Bundesgesetzes nehmen auf die neuen technischen Möglichkeiten noch nicht genügend Rücksicht. Heute
kämpfen die Beamten gegen - mittels Handy-App aus Südeuropa aktivierte Tränengas-Sprengfallen und
ferngesteuerte, unbemannte Spielsaloon-Containern, die sich automatisch versperren und innen alle Beweismittel
noch vor dem Zugriff zerstören. Wenn jedoch ein Kontrollbeamter eine Videokamera einsetzen will, muss er sich
vorher mit dem Datenschutzbeirat auseinandersetzen.“
Täter dingfest zu machen, ist häufig ein aussichtloses Unterfangen. Die Betreiber verschleiern ihre Identität,
und verzögern Verfahren bis sie verjährt sind. Die wenigsten Verfahren führen deshalb zu einer rechtskräftigen
Verurteilung. Im Jahr 2016 wurden Verwaltungsstrafen von mehr als 1,3 Millionen Euro verhängt – tatsächlich
exekutiert werden konnten davon nicht einmal 10.000 Euro.
In einem vollständig überarbeiteten Bundesgesetz, sieht Fuchs die einzige saubere, langfristige Lösung:
„Im Gesetz muss der Besitz, die Verwahrung und die Zugänglichkeitsmachung von Glücksspielautomaten -egal
ob betriebsbereit, oder angeblich nicht betriebsbereit -grundsätzlich verboten werden. Das haben wir auch
in vielen anderen Bereichen wie bei Drogen, Gegenständen nach dem Verbotsgesetz, Kriegswaffen oder Chemikalien.
Unsere Verfassung lässt das zu. Warum also machen wir es den Kriminellen so leicht?“ schließt Fuchs.
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