Wirtschaftsausschuss: Beschluss über Gesetz zur Begründung von Vorbelastungen, Neuregelung
für Wirtschaftstreuhandberufe, Erhöhung des ÖHT-Haftungsrahmens
Wien (pk) - Der Beschäftigungsbonus und die Investitionszuwachsprämie können nun konkret
umgesetzt werden. Der Wirtschaftsausschuss verabschiedete am 22.06. mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ
und Team Stronach ein Gesetz, das die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen
enthält, die durch diese Instrumente bis 2023 entstehen. Für den Beschäftigungsbonus – hier übernimmt
der Staat für neu eingestellte MitarbeiterInnen drei Jahre lang die Hälfte der Lohnnebenkosten – werden
demnach 2 Mrd. € zur Verfügung stehen. Unternehmer haben die Möglichkeit, entsprechende Förderanträge
ab 1. Juli bei der Austria Wirtschaftsservice GesmbH (aws) einzubringen.
Beschlossen wurden auch Gesetzesänderungen betreffend die Bilanzbuchhaltung und die Wirtschaftstreuhandberufe,
die neben der Umsetzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie auch einige berufsrechtliche Änderungen bringen.
Ein weiterer Beschluss betraf die Erhöhung des Haftungsrahmens der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank
(ÖHT) für Investitionen im Tourismus von 250 Mio. € auf 375 Mio. €
Vorbelastungen für Jobbonus bis 2 Mrd. € in den nächsten fünf Jahren möglich
Durch das Bundesgesetz (1620 d.B.) können nun in den Finanzjahren 2018 bis 2023 Vorbelastungen bis zu einer
Höhe von 2,234 Mrd. € begründet werden – und zwar für die Investitionszuwachsprämie Österreich
für KMU bis zu 140 Mio. €, für die Investitionszuwachsprämie für große Unternehmen rund
91 Mio. € und für den Beschäftigungsbonus bis zu 2 Mrd. €.
SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter wertete die Maßnahme als deutlichen Impuls für neugeschaffene
Arbeitsplätze. Jede Maßnahme, die Lohnnebenkosten erspart und Arbeitslosigkeit reduziert, sei zu begrüßen,
pflichtete ihm auch Peter Wurm (F) bei, der die Zustimmung seiner Fraktion signalisierte.
Birgit Schatz (G) bezweifelte hingegen, dass die 2 Mrd. € sinnvoll eingesetzt werden. So sei mangels vorliegender
Richtlinien nicht sicher, in welche Art von Arbeitsplätzen man investiere und welche Zielgruppe im Fokus stehe.
Besser wäre ihrer Meinung nach jedenfalls eine generelle Entlastung des Faktors Arbeit mit einer Gegenfinanzierung
durch Öko-Steuern und Vermögenssteuern. Karin Doppelbauer (N) trat ebenfalls für eine generelle
Senkung der Lohnnebenkosten ein und gab darüber hinaus zu bedenken, vor dem Hintergrund eines Anziehens der
Konjunktur wäre es problematisch, weitere Milliarden in die Wirtschaft zu schicken.
Wirtschaftsminister Harald Mahrer kündigte an, er werde die entsprechenden Richtlinien nach der Beschlussfassung
des Gesetzes erlassen.
ÖHT-Haftungsrahmen auf 375 Mio. € erhöht
Einstimmig unterstützten die Abgeordneten einen Antrag der Regierungsparteien (2260/A), der die Erhöhung
des Haftungsrahmens der ÖHT für Investitionen im Tourismus von derzeit 250 Mio. € auf 375 Mio. € vorsieht.
Gabriel Obernosterer (V) und Christoph Matznetter (S) begründeten ihre gemeinsame Initiative mit der starken
Nachfrage nach ÖHT-Haftungen und erwarten sich von der Ausweitung Erleichterungen vor allem für familiär
geführte Tourismusbetriebe, die keinen ausreichenden Zugang zu Kreditfinanzierungen haben.
Neues für Bilanzbuchhaltung und Wirtschaftstreuhandberufe
Durch Änderungen im Bilanzbuchhaltungsgesetz (1668 d.B.) wiederum werden bereits bestehende Bestimmungen betreffend
die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zweck der Geldwäsche
und der Terrorismusfinanzierung an die Erfordernisse der Richtlinie angepasst und darüber hinaus auch noch
ausstehende Regelungen der Berufsqualifikationsanerkennungs-Richtlinie aufgenommen.
Ein Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (1669 d.B.) schließlich sieht neben der Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie
auch eine Neugestaltung des Prüfungsverfahrens vor. So tritt nunmehr an die bisher getrennten Prüfungsverfahren
ein einheitliches, modulartig aufgebautes Verfahren. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren soll bereits nach
eineinhalb Jahren als Berufsanwärter möglich sein. Unverändert bleibt das Erfordernis einer zumindest
dreijährigen Praxiszeit – davon zwei berufsspezifische Jahre – für die Bestellung.
Hinsichtlich des im Gesetz geregelten Tätigkeitsfelds der Wirtschaftstreuhandberufe stellt ein Abänderungsantrag
von SPÖ, ÖVP und FPÖ stellt dazu klar, dass zusätzliche Tätigkeiten vor allem die Beratung
in Rechtsangelegenheiten sowie die Errichtung einfacher und standardisierter, formularmäßig gestalteter
Verträge über Arbeitsverhältnisse betreffen.
Christoph Matznetter (S) erinnerte an die heftigen Debatten über die Regelung der Tätigkeiten im Bereich
von Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung und meinte, durch die Abänderung sei das Gesetz nun entschärft
worden. Kritisch ging er mit dem Rechtsanwaltsstand ins Gericht, dem er Lobbyismus vorwarf.
Gegen das Gesetz stimmten als einzige Fraktion die Grünen, wobei Birgit Schatz beim Thema Geldwäsche
schwere Bedenken anmeldete, zumal die jeweilige Kammer des Berufsstandes auch als Kontrollorgan agiere.
Anträge der Opposition werden vertagt bzw. abgelehnt
Vertagt wurden in der Sitzung ein Antrag der FPÖ (1277/A(E)) auf Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen
Russland sowie eine Initiative des Team Stronach für Steuererleichterungen bei Betriebsgründungen im
ländlichen Raum (961/A(E)) und für die Einberufung eines Wirtschaftsstandort-Gipfels (513/A(E)). Als
noch nicht entscheidungsreif stufte die Mehrheit auch die Forderung des Team Stronach nach einem Unterrichtsfach
Wirtschaft ein (514/A(E)).
"Bitte warten" heißt es weiters auch für Vorstöße des Team Stronach in Richtung
Eindämmung der Regulierungsflut (2181/A(E)) und Erhöhung des für die Registrierkassenpflicht relevanten
Nettojahresumsatzes
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